eBay Käufer verlangt Geld zurück weil Paket "zu spät" ankommt?
Hallo Leute, ich bin seit Kurzem auf eBay unterwegs. Am Freitag Nachmittag (ca 15 Uhr) habe ich ein großes Playmobil Set für über 200€ verkauft, was ich vor 3 Monaten eingestellt habe. Freitag und Samstag war ich jedoch in einer anderen Stadt beruflich unterwegs und konnte das Paket nicht wegbringen. Sonntag hatte die Post zu und das Paket war zu groß für die Packstation. Also habe ich es am Montag Nachmittag beim Paketshop abgegeben (3.3.).
Vorhin habe ich eine Nachricht bzw. Beschwerde vom Käufer bekommen. DHL hat das Paket gestern nicht beim Paketshop abgeholt, sondern erst heute Mittag, wofür ich ja nix kann.
Der Käufer braucht die Bestellung aber umbedingt morgen, da es ein Geburtstagsgeschenk sein soll. Sie wird morgen aber nicht ankommen. Er möchte die Bestellung deswegen nach Erhalt wieder zurückschicken und sein Geld zurück haben.
Was soll ich jetzt machen?? Ich sehe es nicht ein, da eBay mir ausdrücklich angezeigt hat, dass ich bis zum 4.3. verschicken muss und ich hab es am 3.3. getan. Ich kann ja nix dafür, dass der Käufer erst kurz vorher seine Geschenke kauft. Ich hab in meiner Beschreibung auch ausdrücklich geschrieben, dass ich keine Rücksendung akzeptiere. Muss ich die Rücksendung und Rückerstattung akzeptieren??
4 Antworten
Wenn bei vor dem Kauf ein Fixkauf oder ein bestimmtes Datum festgelegt wurde, wo die Ware da sein muss.. dann würde er eventuell damit durchkommen.
Wenn nicht und er einfach nur gehofft hat, dass es rechtzeitig da ist = Er hat 0 Anspruch und hat Pech.
Du musst hier zwei Sachen unterscheiden.
Erst einmal das BGB, nach dem Du verkauft hast.
Und dann, dass es bei eBay verkauft wurde.
BGB: Wenn kein fixer Liefertermin vereinbart wurde, hat der Käufer keinen echten Anspruch. Dass Du "keine Rücknahme" geschrieben hast, kannst Du dir übrigens sparen, ist rechtlich nichtssagend. Viel wichtiger wäre, die Gewährleistung wirksam auszuschließen (doch das nur am Rande).
Dumm nur: Du hast auf eBay verkauft, und da hat eBay nun mal leider den Käuferschutz installiert. Der Käufer könnte also (weil er die Sendung ja nicht mehr möchte) gegenüber eBay einfach behaupten, dass die Sendung nicht das enthielt, was Du angeboten hast. Dann entscheidet eBay idR immer für den Käufer. Da kann der auch gelogen haben - egal. eBay prüft die Angabe nicht wirklich.
Und dann? Dann darfst Du dem Käufer auch noch einen Retourenschein auf Deine Kosten senden, damit Du die Ware wieder bekommst.
Oder aber: Du verklagst den Käufer auf Abnahme und Zahlung. Denn das wäre Dein gutes Recht nach BGB. Ob sich das aber lohnt bei 200 EUR. Alleine der Anwalt, den Du einschalten müsstest kostet bei seinem ersten Brief an den Käufer schon mehr als der Warenwert.
Ich sehe es nicht ein, da eBay mir ausdrücklich angezeigt hat, dass ich bis zum 4.3. verschicken muss und ich hab es am 3.3. getan.
Wenn du den Nachweis dazu hast, dass du rechtzeitig abgeschickt hast, solltest du auf der sicheren Seite sein. Ich würds drauf ankommen lassen, soll er eben einen Ebay-Fall aufmachen.
Nein, der Käufer kann das nicht verlangen. Du hast hoffentlich den Paketschein mit der Sendungsverfolgungsnummer aufgehoben? Da steht deutlich das Datum 3.3. darauf. den mailst Du ihm am besten.