3 Antworten
Du hast die Regeln von eBay akzeptiert und eine davon ist, dass der Käufer Käuferschutz hat. Du aber keinen Verkäuferschutz.
Denke, das wird nach hinten losgehen. Der Käufer bekommt sein Geld zurück und Du gehst letztendlich leer aus.
Deshalb verkaufe ich nicht mehr auf eBay, und auch sonst nur OHNE Käuferschutz (also weder Zahlung per PayPal, noch "sicher bezahlen" auf Kleinanzeigen).
Kein Problem, auf der Paketscheinquittung ist das Gewicht vermerkt. Man erstellt dann eine entsprechende Reklamation beim Paketdienstleister.
Und genau deshalb filme ich mich beim Verpacken und Etikettieren, wenn ich etwas über eBay & Co. verkaufe.
Hast Du das gemacht - oder hast Du wenigstens Zeugen dafür, daß das Paket die Ware enthielt? Dann hast Du nochmal Glück gehabt.
Ansonsten stünde Aussage gegen Aussage!
Und genau deshalb filme ich mich beim Verpacken und Etikettieren, wenn ich etwas über eBay & Co. verkaufe.
Danach machste es wieder auf und tauschst den Inhalt aus ;) Also im Zweifel belegt das halt nichts. Außer du machst das so und bis Abgabe bei der Post ist alles drauf.
Steht da auch ein genaues Gewicht drauf?
Vielleicht ist das Gewicht zumindest beim Versanddienstleister hinterlegt.
Wurde die Sendung als "Paket" verschickt?
Dann ist der Transport auch versichert.
Ich habe halt Beleg von Post aber Film oder Zeugen nicht