Ebay Käufer sagt Brief kam geöffnet und leer an?
Hallo, ich habe ein DS Spiel verkauft und per Brief versendet, auf dem das Versandetikett von Ebay selber drauf war. Jetzt hat mir der Verkäufer geschrieben, der Brief wäre an der Seite geöffnet worden und der Inhalt würde fehlen. Kriegt der jetzt einfach das Geld wieder, wenn er sich bei Ebay meldet? Wer soll denn den Brief geöffnet haben? die einzigen Personen, die den Brief hatten waren doch der Paketshop Ladenmitarbeiter, und eben der Postbote, aber der Postbote würde doch keinen geöffneten Brief einfach in den Briefkasten werfen??
Was ist wenn der Käufer jetzt einfach irgendwas behauptet und das Spiel behält, bin ich dann mein Geld los?
5 Antworten
Wer soll denn den Brief geöffnet haben?
Wenn du was festes, hartes in einen ganz normalen Umschlag steckst dann ist fast vorprogrammiert dass der leer ankommt. Der Umschlag läuft durch automatische Sortiermaschinen und wenn da was festes drinn ist dann drücken die Transportwalzen das raus.
Dafür nimmt man eine gepolsterte Versandtasche.
Verbuche den Schaden unter "Lehrgeld" und verpacke beim nächsten mal besser
Hallo,habezur Zeitselber ein Problem,mit einem normalen Brief mit Grusskarte Er ist beim Empfänger seit 2Wochen noch nicht angekommen.Wiekann das sein .Ist diePost nicht mehr vertrauenswürdig?
Wer soll denn den Brief geöffnet haben?
Vermutlich die automatische Sortieranlage im Briefzentrum. Dort ist der Anpressdruck so groß, dass solche Artikel aus einem normalen, dünnen Umschlag gedrückt werden können.
Solche Dinge sollten in einem gepolsterten Umschlag verschickt werden.
Kriegt der jetzt einfach das Geld wieder, wenn er sich bei Ebay meldet?
Nein! Warum auch.
Gemäß § 269 BGB liegt der Erfüllungsort des Kaufvertrags dem reinen Grundsatz nach am Wohnsitz des Verkäufers, sodass der Käufer die Ware eigentlich beim Käufer abholen muss. Wird auf Wunsch des Käufers die Ware versandt, trägt der Käufer das Risiko des "Untergangs" der Sendung, wie man so schon im Juristendeutsch sagt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__269.html
... und hier was vom Austräger geklaut wurde, muss er sich an den entsprechenden Postdiensteister wenden.
Ab Postweg geht die Gefahr des Untergangs auf den Käufer über, § 447 Abs. 1 BGB.
Was ist wenn der Käufer jetzt einfach irgendwas behauptet und das Spiel behält, bin ich dann mein Geld los?
Mit ziemlicher Sicherheit.