Wenn unser Unternehmen einen Artikel von einem Privatverkäufer online gekauft, den aber nicht erhalten hat, haben wir dann Anspruch auf eine Rückerstattung?

Im Juli 2023 kaufte unser Unternehmen von einem Privatverkäufer auf Kleinenanzeigen.de 3 Arbeitsschutzhelme für insgesamt 400 Euro (inkl. Versand). Der Privatverkäufer gab an, dass die Versandkosten in diesem Betrag enthalten seien.

Nach einiger Zeit verschickte der Verkäufer die Ware mit DHL und schickte uns ein Foto des DHL-Nachweises mit der Sendungsverfolgungsnummer.

Aus irgendeinem Grund wurde uns die Ware nicht geliefert (und ist es bis heute nicht). Die Tracking-Nummer gibt keine Auskunft. Wir informierten den Verkäufer, der daraufhin einen Nachforschungsantrag bei DHL stellte. Die Untersuchung des Falles dauerte lange und unser Steuerberater verlangte entweder die Lieferung der Ware oder eine vollständige Rückerstattung.

Wir haben den Verkäufer informiert, aber er hat uns gemieden und nicht auf unsere Nachrichten geantwortet.

Heute hat er uns eine Nachricht geschickt, in der er uns mitteilt, dass er als Privatverkäufer weder für den Verkauf der Ware noch für die Lieferung an uns verantwortlich ist. Er sagt (Zitat):

„Wenn das Paket verloren geht, trägt der Käufer das Risiko. Ich bin kein Händler, das dürfen sie nicht vergessen. Fragen sie einen Anwalt für mich, ich habe es getan“.

Bevor wir uns an einen Anwalt wenden, wollen wir unsere Position in diesem Fall verstehen. Wie wahr sind die Angaben des Verkäufers? Sind unsere Rechte als Käufer wirklich so schutzlos?

Wir empfinden dieses Verhalten als Betrug, da keiner von uns nachweisen kann, was genau der Verkäufer in diesem Paket geschickt hat.

Wir bitten um Ihre Hilfe - die Hilfe des Kollektiven Wissens!

Betrug, Kleinanzeigen, DHL, Käuferschutz, Lieferung, Rückerstattung

Meistgelesene Fragen zum Thema Rückerstattung