Wie kann ich mein zu viel gezahltes Geld zurück fordern vom Verkäufer?
Habe bei Kleinanzeigen einen Toaster gekauft. Statt 20 € hab ich aber 200 € geschickt per Überweisung.
Wie kriege ich mein Geld zurück?
(Verkäufer reagiert nicht)
6 Antworten
Das ist in diesem Fall eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Summe wieder zurückzugeben. Speichere auf jeden Fall den Gesprächsverlauf und das Angebot von Kleinanzeigen!
Wenn der Verkäufer auf Deine Nachrichten nicht reagiert, musst Du einen Anwalt einschalten.
Manchmal schreibe ich auch trollige Spaßbeiträge. Ich versuche mich aber zurückzuhalten.
Ist dies einer davon?
Statt 20 € hab ich aber 200 € geschickt per Überweisung.
Das ist ärgerlich, kann aber passieren. In diesem Fall handelt es sich rechtlich um einen Irrtum
§ 119 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Anfechtbarkeit wegen Irrtums(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Dies bedeutet: Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf den zu viel gezahlten Betrag und muss diesen unverzüglich erstatten.
Der Gesetzgeber spricht hier von einem Herausgabeanspruch gegen den Zahlungsempfänger.
§ 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Herausgabeanspruch(1) 1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. 2Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.
Verkäufer reagiert nicht...
Dann hast du exakt zwei Möglichkeiten.
- Du schreibst die 180,- EUR ab und lässt die Sache auf sich beruhen.
- Du entschließt dich, deinen gesetzlichen Herausgabeanspruch ggf. auch gerichtlich einzuklagen.
Tipp:
Da es sich hier um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt und nicht um eine Strafsache, ist die Polizei nicht zuständig, sondern ein Rechtsanwalt wäre der richtige Ansprechpartner.
Der Anwalt ermittelt zunächst die Adressdaten des Verkäufers. Anhand der bekannten IBAN lässt sich feststellen bei welcher Filiale der Verkäufer sein Bankkonto führt.
Einfache Auskünfte wie z.B. die Meldeadresse des Schuldners erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, gegen eine Gebühr von ca. 15,- EUR.
Sobald die Emfängeradresse feststeht, kontaktiert der Anwalt den Schuldner und biete ihm eine außergerichtliche Einigung an.
Nimmt der Schuldner das Angebot der außergerichtlichen Einigung nicht an, reicht der Anwalt Klage beim Amtsgericht ein.
Eine Gerichtsverhandlung dauert in solchen Fällen kaum länger als 20 Minuten.
Die Rechtslage ist klar. Du hast einen Herausgabeanspruch gegen den Verkäufer.
Der Sachverhalt ist nachvollziehbar und die Überzahlung kann belegt werden.
Das der Verkäufer dir 180,- EUR erstatten muss, steht bereits fest. Als Unterlegende in diesem Rechtsstreit zahlt der Verkäufer sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten.
Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre. Zahlt der Schuldner trotz des Urteils nicht kannst du gegen den Verkäufer ein Vollstreckungsverfahren anstrengen.
Hierdurch sichert sich der Gläubiger seine Rechtsansprüche über die 3 Jahre hinaus. Der Vollstreckungstitel kann 30 Jahre lang vollstreckt werden.
In dieser Zeit kannst du das Einkommen des Verkäufers oder Sachwerte pfänden lassen.
Eine Kontopfändung ist ebenso möglich wie eine Lohnpfändung, falls der Schuldner versicherungspflichtig beschäftigt ist.
Für die Pfändung von Sachwerten kannst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Tipp:
Problematisch wird es, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und keine pfändbaren Gegenstände besitzt.
Der Grund: Vollsteckungsmaßnahmen musst zunächst der Gläubiger zahlen. Etwas die Gebühr für den Gerichtsvollzieher. Diese Ausgaben kann er anschließend dem Schuldner in Rechnung stellen.
Es kann also eindeutiger Rechtslage unter Umständen doch etwas länger dauern, bis du dein Geld zurück bekommst.
Da der Schuldner selten von sich aus den Gläubiger anspricht, sind in der Regel mehrere Pfändungsversuche und weitere Ausgaben nötig.
Wie kriege ich mein Geld zurück?
Angeblich liegt die Überweisung bereits 2 Monate zurück.
Davon ist jedoch nicht in der Frage, sondern in einem Kommentar die Rede. Was du in dieser Zeit bereits selbst unternommen hast, sagst du leider nicht.
Meine persönliche Meinung ist:
Ich halte das Ganze eher für eine fiktive Geschichte, als für ein Erlebnis.
Falls ich mich irre, weißt du jetzt aber schon mal, was du machen kannst/musst um das Geld zurück zu bekommen.
Viel Erfolg!Den Verkäufer anschreiben und hoffen das er ehrlich ist. Wenn nicht droh mit einem Anwalt. Tja und dann hilft dir ein Anwalt weiter der dir fix einen bösen Brief aufsetzen kann.
Fordern kannst Du, aber weil der Verkäufer sich tot stellt, wirst Du um eine Anzeige und ggfl Klage nicht herum kommen.
Aber hast Du dem Verkäufer denn schon nachweisbar eine Frist zur Rückzahlung des überzahlten Betrages gesendet? Nachweisbar = Als Brief per Einschreiben?
wie lange ist das her, manchmal kann man das per Bank das Geld zurück holen. dafür gibt´s ne Frist. aber dafür muss auch deren Konto gedeckt sein.
so lange lässt du das laufen und wirst erst Aktiv. wuw. da bin ich schneller unterwegs. weiß nicht ob die Bank das Geld noch zurück holt.
dann was die anderen sagen Anwalt und abwarten. wenn du Pech hast, hast den Verkäufer 180€ geschenkt. ich kaufe immer auf abgesicherten Seiten ein. nur 1 bis 3% nicht. dann nur wenn ich was haben möchte und es nur da bekomme und Überweisen muss.
sorry, hab ich vergessen.
wenn du ein Anwalt da zu ziehst, vergesse nicht der möchte auch Geld
Überweisungen können nur innerhalb weniger Minuten zurück gezogen werden. Bei Lastschriften hat man 8 Wochen Zeit, unter gewissen Voraussetzungen sogar 1 Jahr.