Reklamation ohne Beleg Geld zurück?
Hallo,
Es gab mal eine Situation wo es um eine Reklamation ging und aus reinem Interesse wollte ich das hier mal erfragen wie die Regelungen so sind da ich ja im Einzelhandel eine Ausbildung mache und im Internet nichts gefunden habe. und zwar wenn man etwas ohne Beleg reklamieren will und der Artikel nicht mehr da ist bekommt man ja ein Anrecht auf das Geld was aber wenn der Artikel inzwischen Reduziert wurde hat man dann ohne den Beleg nur das Recht auf den aktuellen Preis oder auf den vorher bezahlten Preis?
2 Antworten
Es geht immer um den Preis, der bezahlt wurde. Wenn er beispielsweise mit Rabatt kam und der Rabatt nun nicht mehr gilt, geht es trotzdem um das Geld, das damals floss. Aber je nach Produkt und Markt kann eine beleglose Reklamation in die Hose gehen und dann geht es um gar nichts.
Man weiß, wann man das kaufte und die sollten ihre Preise und Abrechnungen kennen. Man muss einen Preis erst einmal nicht "beweisen", sondern nur glaubhaft kommunizieren.
Weenn man mit Karte bezahlte, kann man ihn mit der Abrechnung belegen. Bei Barzahlung geht es so nicht. Man muss aber erst einmal keinen üblen Aufwand für eine Reklamation treiben und die auch nicht vorher so lange zerdenken, bis man Kopfschmerzen bekommt.
Wenn man nun aber mehrere Teile gekauft hat ändert sich der Gesamtpreis wie will man dass dann belegen? weil in meiner Situation gab es nur den aktuellen Kassenpreis zurück und nicht den den es zum Zeitpunkt des Kaufes gab weil dieser nicht nachweisbar mehr war wäre dann aber falsch gehandelt von derjenigen Person oder?
Nun, wenn es Probleme gab, das genaue Kaufdatum zu belegen und somit der Preis als strittig angesehen wird, kommt die Kulanz ins Spiel und da wird dann manchmal bei technischen Geräten von einem Rückkauf gesprochen und weniger Geld angeboten. Das macht den Kunden unzufrieden und wenn die Kundenunzufriedenheit das Ziel des Geschäftsführers ist, freut er sich darüber. Der Kunde muss eben damit leben, dass er keinen Beleg aufhebt oder ihn vom Hund fressen ließ.
Dadurch das man dann eine Rechnungsnummer/Vorgangsnummer hat kann das Unternehmen dann schauen was die Person alles gekauft hatte und was die Sachen gekostet hatte. Denn im System ist der Vorgang noch drin.
Die Rechtslage ist eindeutig, ohne Beleg des Kauf besteht kein Anspruch auf irgendwas.
Ob es ohne Beleg Geld zurück gibt, wie viel Geld es zurück gibt etc. all das entscheidet der Verantwortliche in dem dem jeweiligen Unternehmen.
Aber wie sieht es aus wenn man eben den Preis nicht mehr beweisen kann sprich das Etikett ist weg und kein Beleg da und im System ist nur der aktuelle Preis wie kann man dann nachweisen wie teuer der Artikel mal war? bzw wie sieht die Reglung dann aus?