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Dürfen die Buchungszeiten im Kiga während des Jahres geändert werden?

Jetzt muss ich auch mal eure Meinung hören, wahrscheinlich bräuchte ich einen Juristen, aber ich denke es gibt keinen unter euch...

Also der Kindergarten, Träger und Leitung haben uns mitgeteilt, dass die Buchungszeiten stark geändert werden und zwar letzte Woche mitgeteilt für Änderung mitten im Kindergartenjahr zum 1.11.

Rahmenbedingungen sind

Öffnungszeiten: 7:00 Uhr bis 16 Uhr,

Kernzeit von 8:30 bis 12:30 .

Bisherige Bringzeiten lag zwischen 7:00 und 8:30

Abholzeiten lagen zwischen 12:30 bis 13:30 ohne Mittagessen.

ab 13:30 bis 14 Uhr PAUSE ohne Abholen für Essenskinder. Danach konnte man wieder abholen, entweder bis 15 Uhr oder bis 16 Uhr.

Jetzt werden die Buchungskeiten radikal geändert:

Bringzeit 7:00 bis 8:15 -> da Kernzeit auf 8:15 bis 12:15 Uhr geändert wurde.

Abholenzeiten 12:15 bis 12:30 Uhr ohne Mittagsessen

Für Essenskinder ist dann um 12:30 Mittagsessen und Pause.

Nächste Abholmöglichkeit ist ab 13:45.

D.h. aber für mich und einige andere Eltern, die berufstätig sind, aber das Kind nicht zum Essen anmelden möchten, dass sie die Kinder zwischen 12:15 bis 12:30 abgeholt haben müssen. Bisher war 12:30 bis 13:30 möglich, die meisten Kinder, die nicht gegessen haben, wurden bis 13 Uhr abgeholt.

Im Vertrag stehen verbindliche Buchungszeiten. Das verberindlich ist betont wordenom Vertrag. Der Kindergarten darf nur die Öffnugszeiten, nicht die Buchungszeiten ändern. So der Vertrag...

und jetzt kommen der Träger und Leitung nach 6 Wochen Kindergartenjahr mit so etwas an...

Begründung ist die Personalsituation... sie finden keine Kinderpflegerinen bzw. Erzieherinnen... aber die Situation war letztes Kindergartenjahr, also im Juli schon bekannt, 8 Personalpersonen wurden weggemobbt durch die Leitung... fast wäre die langjährige Lieblingserzieherin gegangen... wie auch immer...

Ist das Vorgehen des Trägers rechtens? Um 12 Uhr für eine Halbtagskraft mit dem arbeiten aufzuhören bedeutet soviel wie eine Kündigung... bis 13 Uhr Buchungszeit braucht man mindestens...

Recht, Kinder und Erziehung, Kindergarten, Zeit

Kindergeld Kasse falsche Angaben gemacht?

Hallo.

Ich habe folgendes Problem. Ich befinde mich im Moment noch in der letzten Phase des Bachelors, hab die Arbeit und alles abgegeben. Bin jetzt für einen darauffolgenden Master angenommen worden. Nun habe ich aber schon vor etwa einem Monat mir ein "Zeugnis" gekauft, aus komischen Gründen, die hier jetzt keine Relevanz haben, wichtig ist, dass ich nie die Absicht hatte, dass dieses "Zeugnis" auch nur ansatzweise den Rahmen meiner Wohnung verlässt.

Nun hat meine Mutter dieses Zeugnis gesehen und hat eine Kopie dessen an die Kindergeldkasse geschickt, da sie dachte, dass mit der "offensichtlichen" Beendigung meiner ersten Ausbildung sie verpflichtet wäre, dies der Kasse mitzuteilen (Was ja auch richtig ist, wenn dieses mein echtes Zeugnis wäre). Der Brief mit der Kopie ist im Briefkasten der höchstwahrscheinlich morgen früh geleert wird.

Was kann man nun tun? Einen Brief/Email/ Anruf schicken bzw tätigen um den Brief vorab zurück zu ziehen? Versuchen den Postboten der den Briefkasten leert abzufangen und versuchen den Brief zurück zu bekommen? Selbstanzeige?

Und bitte keine "wie kann man sich nur in eine solche Situation bringen" oder ähnliche Kommentare, ich weiß selbst, dass es nicht richtig war, und es mehr als eine Dummheit war. Jetzt ist es aber nunmal so, und ich bin sozusagen auf Schadenbegrenzung aus, vor allem da meine Mutter mit drin hängt.

Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten

Betrug, Geld, Recht, Post, Kindergeld, Ausbildung und Studium

Ehefähigkeitszeugnis für den Kosovo beantragen. Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Verlobte kosovarisch. Welche Dokumente braucht Sie wirklich?

Hallo,

Ich werde mit meiner Verlobten aus dem Kosovo heiraten. Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Verlobte kosovarische Staatsbürgerin. 

Ich war bei einer unsicheren Standesämtin heute und Sie meinte ich brauche von meiner Verlobten: Geburtsurkunde, Wohnortbescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung, Staatsangehörigkeitsbescheinigung. Diese sollen im kosovarischen Innenministerium beglaubigt werden.

Sie muss zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand in der deutschen Botschaft abgebe. Wartezeiten dauern dort sehr lange.

Meine Frage wäre: Muss meine Verlobte für das Ehefähigkeitszeugnis die ich in Deutschland beantragen werde, extra zur deutschen Botschaft kommen müssen und eine Eidesstattliche Versicherung über den Familienstand abgeben?

Bei Nachfrage im kosovarischen Standesamt wäre das sehr neu.

Finde das ziemlich sinlos, wenn sie doch sowieso erst 20 Jahre alt ist und mit der Ledigkeitsbescheinigung sowieso bestätigt wird das Sie Ledig ist und immer war. Sie wird ja sowieso später mal nach Deutschland kommen. Sie muss es doch sowieso hier das eidesstatliche Versicherung unterschreiben wenn sie kommt oder?

Bitte um Hilfe. Hatte jemand auch damit Erfahrung ?

Danke im voraus

Recht, ehefähigkeitszeugnis, Eidesstattliche Versicherung, Heirat, Kosovo, deutscher Staatsbürger, Reisen und Urlaub, Wirtschaft und Finanzen

Drogenscreening für Führerschein wegen 2. Mal mit cannabis erwischt?

Hallo!

Zu meinem Problem: Letzte Woche klingelte um 7 Uhr die Polizei bei mir mit einem Durchsuchungsbefehl aufgrund von verdacht auf BtM Handel. Die Beamten durchsuchten mein Zimmer ich hatte kein Problem damit da ich wie ich dachte keine Drogen im Haus hatte! Nach 10 min fanden die Polizisten in einer Winterjacke 0.2 g Cannabis, nun meinte die Polizistin das ich nun ein Drogenscreening durchführen muss, da ich ja zum 2. Mal nun erwischt worden bin( das erste mal mit 3g im März 2019). Nun meine Frage stimmt das so ich konsumiere nun seit ca 2 wochen nicht mehr und davor auch nur wenn ich nicht fahren musste da ich der Meinung bin Drogen gehören nicht in den Straßenverkehr.

Werde ich jetzt trotzdem zu einem Drogenscreening vorgeladen und wenn dieses Positiv ist verliere ich dann meine fahrerlaubnis? Ich kann das nicht Nachvollziehen da ich wie gesagt der Meinung bin drogen gehören nicht in den straßenverkehr und niemals unter Cannabis einfluss gefahren wäre.

Ich mein wenn man einem den Füherschein wegnehmen kann obwohl man nicht gefahren ist, wohne ich im falschen Land. Bei harten Drogen verstehe ich es da diese Langzeitfolgen haben aber Cannabis zählt ja zu den weichen Drogen.

Wenn sich jemand damit auskennt oder erfahrung hat bitte ich um Hilfe!

(Entschuldigung für Rechtschreib und Formfehler !)

Mdg

Polizei, Recht, Anwalt, Führerschein, Drogen, Cannabis

Was kann ich machen wenn ein "Freund" auf meinen Namen (Lastschrift) etwas bei Amazon bestellt?

Hallo

Also ein "Freund" (wenn man es noch so nennen kann) den ich freundlicher Weise bei mir hab wohnen lassen hat mich wohl betrogen da ich heute ein Inkassoschreiben bekam welches mit Amazon zutun hat. Er meinte halt er hätte sich für sein Handy so eine Hülle mit integriertem Akku und Liquid für seine Ezigarette bestellt und natürlich auch selber bezahlt.. Dem scheint ja nicht so da ich heute eine Forderung von Amazon über 117 Euro bekam in welcher ich aufgefordert wurde diesen Betrag bis spätestens zum 16.10 zu Überweisen. Da er ja bei mir wohnte wurden die Sachen auch zu mir zugestellt ( Die Hülle liegt hier z.b noch). Ich bin im Augenblick Azubi und verdiene ein paar Kröten im Monat, also wie soll ich das bezahlen?. Desweiteren schuldet er mir zu der o.g vorderung noch Mal 130 Euro da ich ihm die Geliehen hatte ( bis jetzt natürlich nie wieder gesehen habe). Im Schreiben steht das Amazon versucht hatte das Geld per Lastschrift abzubuchen, aber dafür hätte er ja meine Bankkarte gebraucht und ich bin mir nicht sicher ob er sie mir während ich Arbeiten war eventuell gestohlen hat. Wie soll ich nun vorgehen?. Ich habe noch seine Sachen hier (z.b PC), darf ich den verkaufen und so meine Vorderung zurück bekommen?. Anders sehe ich keine Möglichkeit an mein Geld Ran zu kommen geschweige denn meine Rechnung bei Amazon die ja durch ihn verursacht wurde zu bezahlen

Ich hoffe einer von euch kennt sich damit aus :)

Danke

Betrug, Amazon, Recht, Lastschrift, Bestellen im Internet

Nutzung Flurbereich in Zweifamilienhaus, zwei Eigentümerparteien?

Mal wieder habe ich eine spezielle Frage, zu der es sicherlich wieder viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Daher würde mich interessieren, wie es in unserem Fall ausgelegt werden könnte.

Es geht um ein Zweifamilienhaus in dem wir die Dachgeschosswohnung besitzen. Eine weitere Wohnung existiert im Erdgeschoss.

Nun scheint es auf der nächsten Eigentümerversammlung darum zu gehen wie der Hausflurbereich genutzt werden darf.

Da nur wir die Treppe in das OG nutzen und das letzte Podest vor unserer Wohnungstür viel Platz bereitet (Art Galerie), stellen wir unsere Schuhe statt linksseitig vor unsere Tür rechtsszeitig unter die Dachschräge, wo man sowieso nicht langlaufen kann, da der Kniestock bei 1,50m liegt. Dieser Platz ist prädestiniert um Schuhe abzustellen, da dieser extra eine Art Niesche darstellt bzw. als Galerie bezeichnet wird (ca. 2m x 1m breit). Eine Grundrissskizze mit dem eingemalten Bereich um den es geht, füge ich anbei. Wenn man die Treppe hoch und runter läuft beeinträchtigen die Schuhe einen Fluchtweg o.ä. NICHT. Vor unserer Tür ist also genug Platz für Flucht-/Rettungswege (Größe ca. 2m x 1m)

Da keine Hausordnung besteht und nichts in der Teilungserklärung aufgenommen ist, ob man im Flur (dieser Niesche/Galerie) Schuhe abstellen/lagern darf oder nicht, gehen wir davon aus dies zu dürfen. Wir sind ja auch Eigentümer der DG Wohnung und sonst wäre die Niesche einfach ungenutzt. Die anderen Eigentümer dürften die Schuhe auch nicht stören, da sie nicht die Treppe zu uns ins DG gehen müssen.

Daher hätte ich gern mal eine Einschätzung ob man uns das Lagern der Schuhe dort verbieten darf? (es sind ca. 5 Paar Schuhe die in der Galerie dort stehen)

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Recht, Eigentumswohnung, Dachgeschosswohnung, Hausflur, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz

Kann ich meine Mieter wegen ungenehmigten Kahlschlag im Garten wegen Sachbeschaedigung anzeigen?

Auf Anfrage (mündlich) von meinen Mietern habe ich zugestimmt, dass die Tanne (Edeltanne) neben der Garten-Treppe durch ihn entfernt werden darf. Der Baum war durch Efeu umrankt und teilweise abgestorben, bzw. im untere Bereich bis etwa 2 Meter hoch waren die Äste abgestorben und behinderten Sonnenlicht auf den Unterwuchs welcher dadurch recht mikrig war.

Außerdem habe ich empfohlen alle wilden Brombeerranken, welche bis 3 m hoch in die Bäume gewachsen waren zu entfernen und im Bodenbereich abzuschneiden.

Dabei durften die Mieter Totholz von Haselnusssträuchern, welche wild gewachsen und ohne Seitentriebe bis zu 4 Meter hoch reichten entfernen. Das Restliche Holz habe ich empfohlen auf etwa drei Meter Höhe, dass entspricht zwei Meter über dem Niveau des Bürgersteig zu kappen. Damit bliebe genügend Sicht-Schutz aber die Gehölze wären besser zu bearbeiten.

Hierfür habe ich dem Mieter sogar meine Motorsäge geliehen. Der Mieter hat immer wieder darauf bestanden dass alle Bäume weg kämen, welchem ich widersprochen habe.

Nachdem der Mieter unter dem Motto Nussbaum ist Nussbaum, ohne offensichtlich Ahnung von Pflanzen zu haben, sogar den schönen Korkenzieher-Haselnuss abgeschnitten hat, habe ich die Motorsäge wieder mit nach Hause genommen.

Der Mieter hat sich dann anderswo einen Motorsäge geliehen und in meiner Abwesenheit die beiden Buchsbaume (Sträucher) links und rechts vom Gartenweg gekappt.

Ich habe den Mieter noch extra darauf aufmerksam gemacht das der Tulpenbaum (Magnolia), der Apfelbaum, der Pflaumenbaum, der Holunderbaum/Strauch und der Flieder (Sering) auf jeden Fall stehen bleiben sollen. In meiner Abwesenheit hat der Mieter alle, auch die durch mich angewiesenen Bäume gefällt.

Auf meinen entrüsteten Vorwurf hat er gesagt das wäre irrtümlich passiert aber als die Frau des Mieters dann auch noch meinte dass der große Walnussbaum weg müsste und vorm Haus die Rhododendron entfern werden müssten, habe ich das ausdrücklich verboten und habe selber im Vordergarten den Wildwuchs zwischen den Rhododendron entfernt.

Kann ich meine Mieter wegen Sachbeschaedigung anzeigen.

Und wenn ja, dann wie muss ich da vorgehen, denn ich lebe im Ausland und kann nicht kurz nach Deutschland fliegen.

Recht, Anzeige

Mietminderung bei Hartz-4-Bezug nicht möglich?

Das Thema war vorerst erledigt, könnte aber bald wieder aktuell werden.

Situation aus der Vergangenheit war: Ich hatte mal die Miete gemindert, weil im Winter keine Heizung ging. Der Vermieter seinerseits ist dann hinter meinem Rücken einfach zum Jobcenter gelaufen und hat sich beschwert.

Ich als Hartz-4-Empfänger bekam dann direkt ein Anhörungs-Schreiben und wurde zum Jobcenter geladen, wo ich mich rechtfertigen musste und mir klar gemacht wurde, dass ich das nicht machen könnte, bzw. dass das mit dem Jobcenter abgesprochen werden müsse, weil dann ja auch weniger ALG-II Anspruch besteht.

Sprich', wenn ich die Miete um 30 % mindere, dann bekäme ich auch 30 % weniger Geld vom Jobcenter.

An dieser Stelle möchte man fragen: Haben die eigentlich noch alle Latten am Zaun?

... Ich will vorallem fragen: Ist das wirklich rechtens? Oder gibt es da bereits Gerichtsurteile zugunsten der Mieter?

Denn; für mich ist es komplett unverständlich, warum das Jobcenter entschädigt werden soll, wenn ich im Kalten sitze! Mietminderung ist doch ein Recht, welches die Mieter und nur die Mieter haben. Und gerade bei kalten Temperaturen im Winter ist der Totalausfall der Heizung über mehrere Tage oder Wochen hinweg ja wohl so ziemlich das Übelste, was ein Vermieter anrichten kann. Da habe ich schon dutzende Gerichtsurteile gefunden, nach denen der Mieter berechtigt war, gar keine Miete zu zahlen. Da ist eine Minderung von 30 % noch extrem nett.

Aber, wenn man nun als Mieter im Hartz-4-Bezug ist, dann hat man das Recht zwar immernoch, hat im Grunde aber gleichzeitig davon nichts, weil die Entschädigung ja so gesehen dem Jobcenter zu Gute kommt?! Was ist das denn für eine verkehrte Welt?

Recht, Mietrecht, Sozialrecht, Gesetz, ALG II, Hartz IV, Jobcenter

Wohnrecht mündlich versprochen?

Ich habe einem Bekannten seine Wohnung abgekauft, weil er in eine andere Stadt gezogen ist und dafür keinen Bedarf mehr hatte und das Geld für eine neue Wohnung benötigte.

Vor dem Kauf hatten wir vereinbart, dass er weiterhin so lange er möchte bei mir in einem der Zimmer übernachten kann, wenn er zu Besuch in der alten Stadt ist.

Dies habe ich ihm mündlich und per Whatsapp zugesichert. Wir haben aber keinen Mietvertrag für die Zeit nach dem Kauf geschlossen.

Nach dem Kauf hat er noch ein paar Monate kostenlos in der Wohnung gewohnt und ist jetzt vor kurzem in die neue Wohnung in der neuen Stadt gezogen und möchte weiterhin einmal im Monat am Wochenende in meiner Wohnung übernachten.

Das Problem ist nun, dass er die Wohnung nach dem Kauf total heruntergewohnt hat und ich tagelang putzen und Unmengen an Müll entsorgen musste um die Wohnung einigermaßen bewohnen zu können. Es stinkt nach wie vor brutal in der Wohnung, weil er dort wohl ununterbrochen geraucht hat, ich muss also alles neu streichen und vorher die Tapeten abziehen.

Ich möchte auf keinen Fall mehr, dass er in der Wohnung übernachtet.

Bin ich an meine mündliche Zusage und Whatsapp Nachrichten gebunden und muss ich ihn dort weiter übernachten lassen oder kann ich diese Zusage irgendwie rückgängig machen? Einen Mietvertrag hat es nie gegeben, ich hatte ihm die Wohnung freundlicherweise noch ein paar Monate überlassen.

Vielen Dank für Eure Hilfe! Grüße Steffi

Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Übernachtung, Versprechungen

Bewerbung bei der Polizei, eingestelltes Verfahren im Jugendalter gehabt (Nachweis dafür nicht mehr zu Hause auffindbar)?

Hallo liebe Community,

ich habe ein etwas seltsames Problem. Ich habe mich bei der Polizei beworben und als jugendlicher einen geringen Delikt verübt, der zur Anzeige gebracht wurde.

In einer Einigung mit dem Staatsanwalt/Gericht habe ich dann 20 Sozialstunden ableisten müssen, im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt.

Ich habe der Polizei diesen Sachverhalt in der Bewerbung auch offengelegt.

Diese möchte jetzt eine Bescheinigung von der zuständigen Staatsanwaltschaft haben, die mir jedoch ernüchternd sagte, dass solche "Kleinigkeiten" nicht beim zuständigen Gericht vermerkt werden, sondern nur noch im Erziehungsregister zu finden sind. Meine Eltern haben nie gedacht, dass der Brief vom Staatsanwalt von vor 7 Jahren jetzt einmal gebraucht werden würde... denn ich stecke jetzt in einer etwas unschönen Lage. Eine beglaubigte Kopie des Erziehungsregisters ist nämlich laut dem Bundeszentralregister nicht möglich und im Führungszeugnis oder auch erweiterten Führungszeugnis sind solche "Jungendsünden" nicht verzeichnet. (Begründung: Schutz des Bürgers und seiner Informationen).

FRAGE:

Wie kann ich jetzt der Polizei ein Dokument vorweisen, wenn dieses nicht auf legalem Weg kopiert, bzw an Dritte weitergegeben werden kann?

Ps: Danke für jede Antwort, ich bin mit meinem Latein hier am Ende

Bewerbung, Polizei, Recht, Staatsanwaltschaft, bundeszentralregister

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