Bin zum zweiten mal nicht zum Gerichtstermin erschienen welche strafe bekomme ich jetzt?
Ich wurde beim Gericht als Zeuge vorgeladen und hatte einfach keinen Bock. Als ich beim ersten mal nicht erschienen bin hat mich die Richterin angerufen und gefragt wo ich sei.. Ich hab ihr gesagt das müde bin weil ich grad von der Schicht gekommen bin. Sie hat mich aber aufgefordert trotzdem zu kommen aber ich bin nicht erschienen. Ich hab dann eine Zweite Vorladung mit neuem Termin bekommen und hab diesen ignoriert und bin auf Urlaub gefahren. Meine Freundin hat mir dann erzählt das 2 Beamte hier waren und mich vorführen wollten..
So da ich einfach keinen Bock aufs Gericht habe frag ich mich wie lange das noch dauert bis die endlich Ruhe geben...Ich hab bis jetzt 500 Euro strafe gezahlt wäre aber bereit das 20 fache zu zahlen hauptsache ich muss dort nicht aussagen..
Kann es sein das die mich bald auf der Arbeit besuchen werden?
11 Antworten
.Ich hab bis jetzt 500 Euro strafe gezahlt wäre aber bereit das 20 fache zu zahlen hauptsache ich muss dort nicht aussagen..
Du musst nicht das 20-fache bezahlen, Du wirst einfach Deine Aussage machen.
Kann es sein das die mich bald auf der Arbeit besuchen werden?
Auch das kann sein. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich dass man Dich beim nächsten Besuch gleich mitnimmt, denn es wird wahrscheinlich einen Haftbefehl für Dich geben. Man wird Dich dann in die nächte JVA einliefern, von der Du dann zum nächsten Termin vorgeführt wirst. Das nennt sich Erzwingungshaft/Beugehaft. Hier:
https://www.koerperverletzung.com/erzwingungshaft-beugehaft/
kannst Du was darüber nachlesen. Diese Folge hast Du Dir selbst zuzuschreiben, Richter lassen sich nicht gerne verarschen, sie können da sehr ungehalten reagieren. Selbstredend darfst Du die durch dein Verhalten angefallen Mehrkosten ebenfalls begleichen. Das macht Dir ja nichts aus da Du ja auch ein zwanzigfaches Ordnungsgeld zu zahlen bereit wärst.
Nö, es kann aber sein, dass dich bald im Knast jemand besuchen darf.
Du musst aussagen, jegliche Zwangsmaßnahmen entbinden dich nicht von dieser Pflicht. Wenn du so weitermachst, wird der Richter irgendwann Erzwingungshaft anordnen.
Das Gericht lässt sich nur ungern verarschen. Bist zum 1. Termin nicht erschienen.
Zum zweiten Termin bist du auch nicht erschienen. Das könnte neben einer weiteren Strafe dazu führen, dass die Polizei dich abholt, auch von der Arbeitsstelle und du in Erzwingungshaft kommst. Dann führt man dich zum Termin vor.
Ruhe werden die keine geben.
Nein, beim nächsten Mal wirst du gleich durch die Polizei abgeholt, dann musst du dir nicht unnötig überlegen, was du für Ausreden hast. Notfalls wanderst du auch ein...und wirst direkt aus der Haft rüber in das Gericht gebracht. Kommt aber auf die Wichtigkeit der Aussage an.