Darf ich trotz Krankschreibung einen Gewinn im Rathaus abholen?
Hallo, ich bin für drei Tage krankgeschrieben, hätte aber morgen einen Termin im Rathaus, da ich den Hauptgewinn (eine Kreuzfahrt) gewonnen habe. Darf ich, wenn es mir körperlich soweit besser geht, an der Gewinnzeremonie teilnehmen und meinen Preis abholen wenn meine Eltern dabei sind und mich hin und zurück fahren? Mein Arbeitgeber ist sehr, sehr streng was Krankschreibungen oder ähnliches angeht.
9 Antworten
Wenn du nicht gerade bettlägerig bist, darfst du alles machen, was deine Heilung nicht gefährdet.
Sieht natürlich dumm aus, wenn dann in der Zeitung ein Bild von dir erscheint, wie du den Preis entgegen nimmst.
Sofern der behandelnde Arzt im Zusammenhang mit einer Krank Schreibung keine ausdrückliche Bettruhe verordnet hat, darf der Arbeitnehmer an der frischen Luft spazieren gehen und auch einkaufen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Heilung fördert. Eine Begegnung mit dem Chef oder den Kollegen während eines Attests ist also kein Problem. Auch ist es durchaus möglich, mit einem eingegipsten Arm in die Bar oder ins Kino zu gehen. Vereinzelt können, abhängig von der Krankschreibung, sogar sportliche Aktivitäten oder eine Erholungsreise zur Heilung beitragen. Ob und inwiefern bestimmte Maßnahmen in Frage kommen, sollten Sie mit dem behandelnden Arzt klären.
https://www.krankschreibung.net/krankschreibung.html
Mein Arbeitgeber ist sehr, sehr streng was Krankschreibungen oder ähnliches angeht.
Aber ob der Chef das Gewinnerbild von Dir in der Zeitung sehen will, dass entscheidest Du dann.
Dann lass Deine Eltern in Deinem Namen dort hingehen und den Gewinn entgegen nehmen.
8 std buckeln ist das Eine. Etwas abholen das andere! So sehe ich das.. wenn es Dir zu bes... geht -vollmacht ausstellen lassen!
Du darfst alles tun, was deiner Gesundung nicht im Weg steht!
Sprich man darf auch mit einer AU in einen Freizeitpark wenn es mit der Krankheit nichts zu tun hat... da könnten sich Chefs auch noch so sehr mokieren.
Also je nach Krankheit musst du natürlich nicht zu Hause bleiben und deinen Preis abholen - sofern es wie gesagt Dir beim Gesundwerden nicht schadet.
Mit einer Krankschreibung darfst du alles das machen, was deiner schnellen Genesung nicht abtrünig ist. Insofern dürftest du auch den Gewinn abholen.
Jedoch sind dann meist auch Pressevertreter zugegen, die Fotos von einem machen und da könnte es etwas kritisch werden, wenn dein Arbeitgeber dies zufällig sehen sollte...
Gruß
Sicher will er das nicht sehen, ich habe sogar Angst eine Kündigung zu erhalten wenn er das erfährt...