Krankschreibung wegen Kind, eigene krankentage?

8 Antworten

ob du krank geschreiben bist oder das kind, spielt keine rolle. du fehlst in der ausbildung in dieser zeit und nicht dein kind.

Wenn du nicht krank bist, hat diese Frage ohnehin keine Relevanz! Denn diese Tage kannst du nur dann konsumieren, wenn du auch tatsächlich krank bist!

...und soviel zum Thema 'Sozialassistentin'....! Voll peinlich! Mehr fällt mir dazu nicht ein!

Das wär ja so, als würde ich zu meinem Kollegen sagen:`' He du, ich war heuer erst eine Woche krank! Ich hab noch 5 Wochen offen! Wann soll ich gehen?'

Ich vermute, es geht hier nicht um die gesetzliche Regelung mit eigenen und den "Kindkrankheitstagen", sondern um deine Ausbildungszeit in der Praxis? Diese hat ja nichts mit dem Arbeitgeber zu tun, sondern sind Praxisstunden, die für die Ausbildung zählen.

Und da brauchst du vermutlich eine bestimmte Anzahl an Stunden oder Tagen als Nachweis?

Dann musst du diese ableisten. In der Regel steht das in der Verordnung der entsprechenden Schulart, dass du mindestens x Stunden praktischer Tätigkeit nachgehen muss.

Unterschreitest du diese, musst du diese zwingend nacharbeiten. Das gehört zwingend zur Ausbildung und da gibt es keine Ausnahmen.

Bei mir zählte das als Kind-krank und ich musste es nicht nacharbeiten. Mein Sohn war aber nur 2 Tage krank. Bei 7 Tagen solltest du mit deinem Lehrer sprechen und deinem Praktikumsbetrieb :) ich denke aber du musst es nacharbeiten, weil du ja auch bestimmt irgendwelche Aufgaben im Praktikum hast. Je nachdem, wie lange das ist. Ist ja schon wichtige Berufserfahrung :) Ich hab übrigens dieselbe Ausbildung gemacht wie du :)

Normalerweise hast du 14 Tage für dich, und 14 Tage für dein Kind im Jahr :) ist ja ein Jahrespraktikum oder?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erzieherin in der Krippe :)

nichts musst du nacharbeiten , wenn DUU selber krankgeschrieben wurdest ,wei DU krank warst.. wenn dein kind krank ist kannst du tage beantragen um zu hause bleiben zu können,wie viele das sind weiss ich nicht , ruf beim arbeitsamt mal an

Barbarosse  03.11.2019, 01:08

Sie war ja nicht krank - also ist deine Antwort falsch!

Außerdem, was hat das Arbeitsamt damit zu tun?

0
eggenberg1  03.11.2019, 14:30
@Barbarosse

SIE war nich tkrak hab eich auch so verstanden aber wenn das kind krak ist kannsie sondertage beantragen und ein anruf beim arbeitsamt könnte ihr sage n,wie sich das dann verhält.viel haben die auch einen betriebsrat der ihr auskunft geben könnte

0
Barbarosse  04.11.2019, 00:32
@eggenberg1

Du solltest deine Texte korrigieren, bevor du sie abschickst, dann könnte man den Sinn leichter verstehen.

0
liavah  03.11.2019, 01:22

Es geht um vemutlich um die Ausbildung. Dort sind eine gewisse Anzahl an Mindeststunden Pflicht - und die muss sie nacharbeiten.

1