Muss man was gekauftes bei eBay zurücknehmen, wenn es dem Käufer nicht passt?
Ich habe bei EBay ein Shirt verkauft und dem Käufer passt es nicht. Hat er das Recht das Geld wiederzubekommen? Oder hab ich das Glück und muss es nicht zurücknehmen, weil der Käufer hätte ja nach Genaueren Maßen fragen können.
kennt sich da jemand mit den rechten?
8 Antworten
- Hast du die Sachmängelhaftung korrekt ausgeschlossen?
- Im Privatkauf / Verkauf gibt es kein Widerrufsrecht.
- Du musst die Ware nur dann zurück nehmen wenn du vorsätzlich die Ware als etwas beschrieben hast was sie nicht ist. Zb. Flecken / Schmutz oder eine falsche Größe.
- Wenn der Käufer sich nicht ausreichend über die Ware informiert hat, ist das sein Problem, gelinde gesagt.
- Welchen Grund gibt der Käufer als Rückgabegrund an?
- Wie wurde die Ware bezahlt?
Mann, M - L entspricht 50/52
Frau 38/40
müsste - dein Genickbruch
Problem ist PayPal - er macht auf Käuferschutz wegen falscher Beschreibung - Gute Chancen dass er das Geld zurückerhält.
PayPal hält sich einen Dreck an irgendwelche Rechte
Dann hast du ein Problem.
Ein One-Size-Pullover hat auch nur ONE-Size, also Einheitsgröße. Eine Aussage wie "müsste" oder "von bis glaube ich" ist hier ein Fehler.
Denn eine Frau hat andere Maße als ein Mann. M bei einer Frau ist anders als bei einem Mann genauso L.
Das Abfotografieren des Etiketts hätte hier vll. auch geholfen als Bild für die Auktion. Der der Käufer per PP bezahlt hat wird er auch sein Geld wiederbekommen.
Man müsste den genauen Wortlaut der Artikelbeschreibung kennen um ggf. noch hilfreicher darauf einzugehen.
Ein One-Size-Pullover hat auch nur ONE-Size, also Einheitsgröße. Eine Aussage wie "müsste" oder "von bis glaube ich" ist hier ein Fehler.
Das kann man auch anders sehen. Denn er hat ein Produkt, dass nur eine Größe hat als solches beschrieben. Dass er zusätzlich (deutlich als seine Meinung und nicht mehr Teil der Produktbeschreibung) angibt wem der Pullover passen sollte, dürfte zwar ungeschickt aber unschädlich sein.
Jedenfalls wird mE durch "müsste" oder "glaube ich" keine Sacheigenschaft zugesichert, die eine Beschaffenheitsvereinbarung begründen könnte. Zudem dürfte fraglich sein, ob diese angesichts des vermuteten 'kommentarlosen Übernehmens' überhaupt vorliegt.
Insgesamt für mich also keine glasklare Sache... Aber ich vertrete ja nur meine eigene Rechtsauffassung 😋
“Der Pullover müsste was zwischen M oder L entsprechend . Im Pullover selbst wo die Größe steht steht „One-Size““
das habe ich geschrieben, also ich habe schon erwähnt das im Pullover One Size steht
Wenn du Rücknahmen ausgeschlossen hast, hat er Pech
Die Rücknahme alleine auszuschließen entbindet einen Verkäufer nicht den Artikel zurücknehmen zu müssen
Weder bei einem Privatkauf noch bei einem gewerblichen Verkauf gibt es ein Rückgaberecht, dies ist eine völlig freiwillige Leistung, die kann man geben, muss daher nicht ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss ist völlig sinnfrei.
Bei einem Verbraucherkauf nach dem Fernabsatz gibt es bis auf wenig ausgenommene Waren / Leistungen ein Widerrufsrecht, dies kann der gewerbliche Verkäufer aber nicht ausschließen.
Falsch. Auch Privatverkäufer schulden mängelfrei Übergabe gem. Beschreibung, darüberhinaus in einer Beschaffenheit, "die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." Ist die Größenangabe "müsste was zwischen M und L entsprechen" objektiv falsch, berechtigt diese falsche Zusicherung als Sachmangel zu Rücktritt vom Vertrag und Kaufpreiserstattung einschl. Versandkosten.
Ist die Größenangabe "es müsste der Größe zwischen M und L entsprechen" objektiv falsch, musst du es zurücknehmen. Und das kann man leicht nachmessen und vergleichen.
Naja aber ich habe ja geschrieben „müsste“ das heißt ja nicht das es so ist oder
ich habe ja extra nur müsste geschrieben als Orientierung aber ob es letztendlich so ist hab ich ja nicht geschrieben dann hätte ich ja geschrieben der Pullover entspricht der Größe M/L
Nein, mit derartigen Spitzfindigkeiten kannst du insbes. bei paypal-Zahlung keine Kaufpreiserstattung wg. falscher Beschreibung abwenden.
die Größe stand mit in der Beschreibung; hat er gelesen und gekauft. Nach der Passform wurde nicht gefragt - Pech für ihn. Würde da nichts zurücknehmen, erst recht kein Geld erstatten
Keine Sorge, das macht PP dann für den Käufer.
Der ist der Gewinner aus der Sache.
Wenn du als Privatperson verkauft hast und dem Käufer keine Sachen verschwiegen hast und deine Angaben korrekt und vollständig waren musst du nichts zurück nehmen.
es ging um ein One-Size Pullover und ich habe dazu geschrieben es „müsste“ was zwischen M und L entsprechen ...
per Paypal wurde gezahlt