Gehsteig im verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße")?

4 Antworten

Da der verkehrsberuhigte Bereich keine Fahrbahn sondern eine Sonderfläche ohne Fahrbahn ist

Das ist zwar prizipiell richtig, dennoch dürfen im verkehrsberuhigten Bereich durchaus Flächen ausschließlich für den Fußgängerverkehr reserviert werden.

1.Ist es falscher mit einem Auto dort auf dem Gehsteig zu parken als sonstwo?

Im VB darf nur auf markierten Parkflächen geparkt werden.

Kann ich mit Kindern konsequent NICHT den Gehsteig benutzen, falls dort z.B. Kinder schlechter gesehen werden als auf der restlichen Verkehrsfläche?

Ja, im VB dürfen Fußgänger die gesamte Verkehrsfläche nutzen

.Wieso gibt es dann überhaupt einen Gehsteig? Ist der einfach noch von früher da

Das dürfte in der Praxis der häufigste Grund sein.

Ich hatte das schon als Kommentar geschrieben, aber inzwischen noch eine Quelle gefunden, die meine Sicht untermauert, deshalb nochmal als Antwort.

Folgende Überlegung:

  1. In Verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. (Anlage 3 zur StVO, Nr. 12)
  2. "Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann." (Verwaltungsvorschrift zur StVO)

Folglich darf der Wer Ein Fahrzeug Führt davon ausgehen, daß es sich bei dem, was Du als Gehweg bezeichnest, um eine markierte Parkfläche handelt, denn mehrdeutige Beschilderung darf ja nicht zulasten des Bürgers gehen.

Folglich wäre es also nicht "falscher", sondern sogar genau richtig, dort zu parken. Und für Wer Zu Fuß Geht ist eine Parkflächenmarkierung irrelevant, folglich darfst Du mit Deinen Kindern laufen, wo Du willst, sofern Ihr den Fahrverkehr nicht unnötig(!) behindert. Das ist ja gerade der Sinn eines VB.

Das könnte allerdings eine Ansicht sein, für deren Durchsetzung eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll ist...

werwiesowarum 
Fragesteller
 19.10.2019, 11:00

Ja, das stimmt.

Es gibt dort tatsächlich auch Parkflächen, die (leider schlecht sichtbar) durch Pflasteränderung markiert sind.

Der Gehsteig kann aber eigentlich kaum als solcher interpretiert werden, weil es ja viel zu schmal wäre für eine Parkfläche.

Ich denke ich werde wenn ich mal viel Elan habe versuchen, die Stadt für eine klarere Markierung und mehr Kontrollen zu sensibilisieren.

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gwf79  19.10.2019, 16:41
@werwiesowarum

Lustig, daß Du gerade heute kommentierst, ich habe nämlich gestern beim Spazierengehen etwas entdeckt, bei dem ich an diese Frage denken mußte: Einen VB, der links und rechts farblich markierte Streifen hatte, die deutlich schmaler waren als ein Auto, aber trotzdem fleißig als Parkplätze benutzt wurden.

Zu sehen ist die Situation bei Google Maps, und da das Bild mittlerweile anderthalb Jahre alt ist und heute immer noch so geparkt wird, gehe ich davon aus, daß das durchaus so gemeint war oder zumindest so akzeptiert wird.

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1) Da in solchen Bereichen Parkflächen extra ausgewiesen sind, erübrigt sich die Frage nach Parken auf einem Gehsteig. Sollte der Gehsteig als Parkfläche ausgewiesen sein, darf man dort parken.

2) Mit Kindern darf man die gesamte Straßenfläche einschl. evtl. vorhandener Gehsteige betreten. Fußgänger sind gegenüber Fahrzeugen bevorrechtigt.

3) Gehsteige in solchen Bereichen sind nicht erforderlich. Wenn welche da sind, handelt es sich um Überbleibsel aus der Zeit, als es sich um einen normale Straße mit fließendem Verkehr gehandelt hat.

1.Ist es falscher mit einem Auto dort auf dem Gehsteig zu parken als sonstwo?

in einer solchen Strasse wird es keinen Gehsteig geben

es darf nur in gekennzeichneten Zonen geparkt werden.

https://www.weiterfahren.de/bussgeld/verkehrsberuhigter-bereich#was-ist-ein-verkehrsberuhigter-bereich-und-wie-erkenne-ich-diesen

werwiesowarum 
Fragesteller
 08.10.2019, 14:11

Es gibt aber einen. Vermutlich weil da halt nicht schon immer ein verkehrsveruhigter Bereich war.

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gwf79  08.10.2019, 14:24

Überlegung:

  1. In VB darf nur auf besonders gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
  2. Wie diese Kennzeichnung auszusehen hat, ist aber AFAIK nirgends geregelt.
  3. Der Gehweg ist deutlich anders gestaltet als der Rest der Straße.

=> Es handelt sich gar nicht um einen Gehweg, sondern um eine gekennzeichnete Parkfläche.

Logisch? Absurd?

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werwiesowarum 
Fragesteller
 11.10.2019, 15:11
@gwf79

Die gekennzeichnete Fläche wäre aber nicht breit genug für ein KFZ. Also wieder kein parken erlaubt.

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