Darf er in einem Verkehrsberuhigten Bereich dort auf der Straße parken??
Hallo, es geht jetzt um eine Frage bzgl. des Parkens in einem verkehrsberuhigten Bereich.
Wir haben einen Nachbarn, der sein Wohnmobil 12 Monate im Jahr, vor der Haustüre stehen hat. (Das Wohnmobil ist ursprünglich ein Lkw gewesen, also richtig groß). Zur Hälfte steht er mit dem Gefährt auf seinem Grundstück, zur anderen Hälfte auf der Straße. Kurz dahinter ist eine Kurve. Das heißt jedes Mal wenn mir ein anderes Auto entgegen kommt, hat man ein Problem und muss wirklich weit zurück fahren, weil man sonst nicht aneinander vorbei kommt. Zusätzlich sieht man wirklich kein bisschen, wenn das Auto des anderen Nachbarn in seiner Einfahrt steht. Durch das Wohnmobil kann man dann auch nicht vor der Kurve ausholen um zu sehen ob da was kommt oder nicht. Außerdem kommen oftmals hinter dem Wohnmobil Fahrräder raus weil dort ein weg endet, die sieht man natürlich auch nicht kommen weil das Riesen Ding dort steht. Das stört wirklich sehr und ich finde es auch gefährlich. Wenn die Müllabfuhr kommt, ist es wirklich cm Sache und sie müssen wirklich gut Rückwärts rangieren.
Jetzt zu meiner Frage: darf er da so stehen ? Ich würde wirklich gerne mal das Ordnungsamt anrufen. Aber vorher möchte ich natürlich gerne wissen ob er das darf.
PS: zwei Nachbarn haben sich schon bei ihm beschwert und gefragt, ob er sich nicht einen Stellplatz suchen kann wie jeder andere Wohnmobilbesitzer auch. Darauf hat er sich aber nicht eingelassen und die Türe vor der Nase zugeknallt. Also er ist wirklich total unkooperativ.
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/CARLOWUM/1465238240242_nmmslarge.jpg?v=1465238240000)
Laut Gesetz dürfen Fahrzeuge ich glaube Max. 2 Wochen an der selben Stelle stehen. Wenn der sein Fahrzeug dann ein paar Meter bewegt, besteht keine rechtliche Handhabe mehr.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/claushilbig/1571688507901_nmmslarge__13_13_179_179_5ad810a31be88cec8593add89b3fe407.jpg?v=1571688508000)
Laut Gesetz dürfen Fahrzeuge ich glaube Max. 2 Wochen an der selben Stelle stehen.
Das gilt nur für Anhänger (StVO §12(3b)), für KFZ gibt es keine zeitliche Beschränkung - außer, dass es alle 2 Jahre zum TÜV fahren muss ....
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die StVO sagt zum Parken in verkehrsberuhigten Bereichen:
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
So wie du das schilderst ("Zur Hälfte steht er mit dem Gefährt auf seinem Grundstück, zur anderen Hälfte auf der Straße.") liest sich das für mich, als das er dort nicht parken darf.
Sollte dort eine Parkflächenmarkierung sein, muss das Fahrzeug komplett innerhalb der Markierung abgestellt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann darf er da auch nicht parken. Da ist die Rechtslage eindeutig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/pinked/1516294780322_nmmslarge__136_0_493_493_43fe7bc832b93ff752d5a4413afdc3dc.jpg?v=1516294782000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
So interpretiere ich das auch, der Nachsatz diente nur der Ergänzung für den Fall, dass ich falsch liege.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wäre ja auch widersinnig, eine Parkmarkierung unmittelbar vor einer Einfahrt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/claushilbig/1571688507901_nmmslarge__13_13_179_179_5ad810a31be88cec8593add89b3fe407.jpg?v=1571688508000)
Dass in verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf, haben ja schon genug Leute geschrieben.
Du schreibst aber außerdem
Das Wohnmobil ist ursprünglich ein Lkw gewesen, also richtig groß
Dann könnte sogar StVO §12, Abs. 3a, greifen:
"Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kurgebieten und
- in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen."
Das gilt meines Wissens sogar für Parken auf eigenem Grundstück - Ob das Wohnmobil die 7,5 t zGm überschreitet, kann ich "von hier" aber nicht sehen ...
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In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) darf nur innerhalb der markierten Flächen geparkt werden.
Was er auf seinem Gundstück macht, ist natürlich seine Sache.
Andere Frage: Bist du bereit, einen gepflegten Nachbarschaftsstreit mit unbekannten Folgen loszutreten?
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Nein haben uns immer zurückgehalten. Jetzt wo sich aber auch andere Nachbarn beschwert haben wird nicht rauskommen wer dort angerufen hat. Bei einem anonymen Hinweis.
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Für mich ist es ganz klar so, dass er dort nicht stehen darf. Vorallem nicht jeden Tag.
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Wenn man da legal parken dürfte, was ich bezweifele anhand der bisherigen Schilderung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn man da legal stehen darf. Das hat aber absolut nichts mit einer zeitlichen Beschränkung zu tun.
Ihr habt recht, es gibt keine Markierung! Das wäre an dieser Stelle auch gar nicht möglich, weil die Straße so eng ist..