Darf er in einem Verkehrsberuhigten Bereich dort auf der Straße parken??

7 Antworten

Laut Gesetz dürfen Fahrzeuge ich glaube Max. 2 Wochen an der selben Stelle stehen. Wenn der sein Fahrzeug dann ein paar Meter bewegt, besteht keine rechtliche Handhabe mehr.


claushilbig  22.05.2018, 09:41
Laut Gesetz dürfen Fahrzeuge ich glaube Max. 2 Wochen an der selben Stelle stehen.

Das gilt nur für Anhänger (StVO §12(3b)), für KFZ gibt es keine zeitliche Beschränkung - außer, dass es alle 2 Jahre zum TÜV fahren muss ....

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Die StVO sagt zum Parken in verkehrsberuhigten Bereichen:

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

So wie du das schilderst ("Zur Hälfte steht er mit dem Gefährt auf seinem Grundstück, zur anderen Hälfte auf der Straße.") liest sich das für mich, als das er dort nicht parken darf.

Sollte dort eine Parkflächenmarkierung sein, muss das Fahrzeug komplett innerhalb der Markierung abgestellt werden.


habhunger111 
Beitragsersteller
 20.05.2018, 21:55

Ihr habt recht, es gibt keine Markierung! Das wäre an dieser Stelle auch gar nicht möglich, weil die Straße so eng ist..

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pinked  20.05.2018, 21:18

Anscheinend ist keine Markierung, wie es sich ließt..

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Stadewaeldchen  20.05.2018, 21:21
@pinked

So interpretiere ich das auch, der Nachsatz diente nur der Ergänzung für den Fall, dass ich falsch liege.

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Bomberos911  21.05.2018, 11:25
@pinked

Wäre ja auch widersinnig, eine Parkmarkierung unmittelbar vor einer Einfahrt.

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Dass in verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf, haben ja schon genug Leute geschrieben.

Du schreibst aber außerdem

Das Wohnmobil ist ursprünglich ein Lkw gewesen, also richtig groß

Dann könnte sogar StVO §12, Abs. 3a, greifen:

"Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  3. in Kurgebieten und
  4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen."

Das gilt meines Wissens sogar für Parken auf eigenem Grundstück - Ob das Wohnmobil die 7,5 t zGm überschreitet, kann ich "von hier" aber nicht sehen ...

In einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) darf nur innerhalb der markierten Flächen geparkt werden.

Was er auf seinem Gundstück macht, ist natürlich seine Sache.

Andere Frage: Bist du bereit, einen gepflegten Nachbarschaftsstreit mit unbekannten Folgen loszutreten?


habhunger111 
Beitragsersteller
 20.05.2018, 22:20

Schon öfter erlebt, also ja!

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habhunger111 
Beitragsersteller
 20.05.2018, 21:54

Nein haben uns immer zurückgehalten. Jetzt wo sich aber auch andere Nachbarn beschwert haben wird nicht rauskommen wer dort angerufen hat. Bei einem anonymen Hinweis.

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Für mich ist es ganz klar so, dass er dort nicht stehen darf. Vorallem nicht jeden Tag.


Schnarchix  20.05.2018, 21:38

Es gibt keine Zeitbeschränkung, abgesehen vom TÜV.

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Stadewaeldchen  20.05.2018, 21:40
@Schnarchix

Wenn man da legal parken dürfte, was ich bezweifele anhand der bisherigen Schilderung.

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Schnarchix  20.05.2018, 21:42
@Stadewaeldchen

Wenn man da legal stehen darf. Das hat aber absolut nichts mit einer zeitlichen Beschränkung zu tun.

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