Schreibe "längerfristige Erkrankung, die Arbeitsfähigkeit wurde wiederhergestellt".

Bei Nachfragen beziehe dich nur auf deinen Rücken.

Solltest du einen GdB oder eine Gleichstellung haben, dann solltest du diesen bei öffentlichen Arbeitgebern und bei besonders sozial eingestellten privaten Arbeitgebern angeben.

Woher ich das weiß? Ich werte Bewerbungen aus und sitze oft genug in Auswahlverfahren auf der anderen Seite.

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Es gibt keine Wertegesellschaft mehr!

Die alten Werte wurden damals von den 68ern in Frage gestellt und durch die "antiautoritäre Erziehung" ersetzt. Die Honks allerdings fanden die "antiautoritäre Erziehung" toll, setzten sie diese Form der Erziehung doch mit "keiner Erziehung" gleich, brauchten sich also nicht mehr um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern.

Inzwischen ist über eine Generation vergangen und die Erinnerung an die damaligen Werte sind fast nicht mehr vorhanden, so dass die Chance immer weiter schwindet, wieder zu einem vernünftigen Wertesystem zurückzukehren.

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Wenn ein "Parkraumbewacher" um 17:32 zu meinem Fahrzeug kommt, und man ab 18 Uhr dort gratis parken kann, kann er nur bis zu einer halbe Stunde aufschreiben?

Nein, dann schreibt er Parken ohne Parkschein auf. So einfach ist das.

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Wenn die Lichtzeichenanlage in Betrieb ist, geht sie Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Die Verkehrszeichen sind also quasi nicht existent.

Die Regelung findest du in § 37 Abs. 1 Satz 1 der StVO:

Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.

Was sie definitiv nicht machen: Sie heben keine Fahrbahnmarkierungen auf.

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Wenn es dein Ziel ist, so schnell nicht wieder die Möglichkeiten einer "sturmfreien Bude" zu erhalten, dann mache es.

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DHL transportiert bestimmte Gefahrgüter nur im Inland. Bei internatonalen Gefahrguttransporten helfen dir auf Gefahrgut spezialisierte Speditionen weiter. Einfach mal unter "Spedition" und "Gefahrgut" googeln.

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Wo du mich gerade direkt angesprochen hast... :-)

Totale Sicherheit gibt es natürlich nicht, wenn du Pech hast, kommen die mit einem Dosenöffner... ;-) Ziel kann eigentlich nur sein dem Einbrecher zu zeigen, dass das Nachbarfahrzeug leichter zu knacken ist. 

Was mir so auf Anhieb einfällt:

Mechanisch:

Zusätzliche Türschlösser (z.B. Heosafe), teilweise auch mit kleinen Warnaufklebern. Kleine Metallstangen von innen in den Fensterrahmen, die ein Aufhebeln deutlich erschweren. Es gibt auch noch eine Kralle, die die Türen des Fahrerhauses mit dem Lenkrad verbindet.

Ggf. Tresor einbauen und am Fahrwerk befestigen. 

Elektronisch:

Es gibt Tracker, die auf Tauchstation (in einen Ruhemodus) gehen, wenn man versucht, sie zu stören. Und wenn die Störung vorbei ist, dann setzen sie einen Notruf aufs Handy ab und können auch per SMS vom Handy aus die Weiterfahrt sperren. Materialpreis so bummelig um die 450 EUR. 

Sonstiges:

Nett ist auch eine gebrauchte Hundeleine an der Tür und ein gebrauchter Wassernapf am Türgriff - ggf. mit einem Warnhinweis im Fenster. ;-)

Für alle Fälle einen kleinen Geldbeutel (mit billigen ausländischen Münzen und en paar billigen Scheinen) irgendwo hinlegen, so dann man ihn von außen nicht sieht er aber innen auffällt.

Das Fahrzeug durch Bilder und Piktogramme individualisieren, z.B. auch auf dem Dach das Nummernschild wiederholen.

Das ging mir so auf die Schnelle zu diesem Thema im Kopf herum.

Viele Grüße an die Hattifnatten. :-)

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Es gibt keine Sonderregelungen zum Parken in Industriegebiete in der StVO. Von daher darfst du parken, wie es im § 12 StVO beschrieben ist.

Hier sind besonders die Ziffern 1, 3 und 5 des Absatzes 3 von Interesse:

Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.
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Leider sind die Anschlüsse der Gasflaschen in Europa nicht genormt. Die Wahrscheinlichkeit, dass du die Alu-Gasflaschen (wie übrigens auch die grauen Gasflaschen) dort tauschen kannst, ist daher extrem gering.

Du kannst versuchen, deine Alu-Gasflaschen dort bei einem Befüller auffüllen zu lassen. Dazu brauchst du wegen der unterschiedlichen Anschlüsse einen speziellen Adapterset zum Befüllen unserer Gasflaschen.

Oder du besorgst dir dort eine der einheimischen Gasflaschen und schließt diese bei dir an, musst aber gf. zusehen, dass du deine Flaschen auch rechtzeitig wieder los wirst. Dann benötigst du ein anderes Adapterset.

Oder du bereitest dich mit beiden Adaptersets auf alle Eventualitäten vor.

Die jeweiligen Sets findest du z.B. hier für je 14,99 EUR:

https://www.ebay.de/itm/Adapter-Propan-Europa-Euro-Set-Euro-Full-Set-Gasflaschen-Aufsatz-Ausland-GOK/172395598896?hash=item2823941430:m:m6em2uN9WCx0qE0X7yEI1sA

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Die grauen Gasflaschen / Alu-Gasflaschen sind Eigentumsflaschen. Die kannst du gebraucht an Selbstabholer bei Ebay verkaufen.

Der Kaufpreis liegt bei einer leeren grauen Gasflasche bei ca. 40 EUR, bei einer leeren Alu-Gasflasche bei ca. 100 EUR.

Pfandflaschen sind rot.

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„ so das er es provoziert das wir ihm vorne rein fahren.

Dann hätte dein Kumpel als Unfallverursacher mit Konsequenzen zu rechnen.

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Handy am Steuer geht gar nicht. Die Ablenkung und die damit einhergehende Unfallgefahr ist einfach zu groß. Das sieht man ja schon im Kleinen an den Smombies... ;-)

Ich kann aber kein Risiko bei einem Handy an einem Kfz (egal ob LKW, PKW oder was auch immer) erkennen, solange man es nicht benutzt.

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Ein ganz klares "Ja".

Beim § 12 Abs. 3a StVO ist allerdings zu beachten, dass es sich dort nur um das regelmäßige Parken handelt.

Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten, [...]

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

In der Rechtsprechung werden an den Begriff "regelmäßig" ganz hohe Anforderungen gestellt.

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Ob man Eierlikör mag oder nicht, ist Geschmackssache und hängt nicht vom Alter ab. Wobei ich aber auch darauf hinweisen möchte, dass sich das Geschmacksempfinden und damit auch der persönliche Geschmack im Laufe der Jahre verändert.

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