Jacke in der schule befleckt wer haftet?

6 Antworten

Haften muss in Deutschland immer die Person die einen Schaden angerichtet hat. Bei einem Schüler der 7. Klasse ist das der Schüler selbst.

Weiteres Vorgehen:

Sprich mit Deiner Mutter oder Deinem Vater, sie können dem Verursacher in Deinem Namen den Schaden in Rechnung stellen. Oftmals helfen in dem Fall die Eltern des Verursachers bei der Schadensregulierung. Nur sie wissen, ob eine Familien- Haftpflichtversicherung für ihr Kind besteht, die dann die Regulierung für deinen Mitschüler übernehmen würde, ob sie den Mitschüler selbst zahlen lassen wollen oder den Schaden villeicht für ihr Kind regulieren oder vorstrecken wollen.

Rein rechtlich müsstest Du warten, bis der Mitschüler den Schaden selbst regulieren kann. Das ist spätestens der Fall, wenn die Person selbst Geld verdient. In dem Fall wäre es wichtig den Schaden lückenlos zu dokumentieren und die Forderung bereits jetzt nachweislich zu stellen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Menuett  09.10.2019, 18:22

Die Forderung muss zwingend tituliert werden, sonst verjährt sie nach drei Jahren.

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Na, der Unglücksrabe, der Dich gestoßen hat.

Ansprechen, im besten Fall haben seine Eltern eine Haftpflichtversicherung.

der junge haftet sachbeschädigung , bkeibt sachbeschädigung , egal ob absichtlich oder ausversehen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Mutter des Jungen, da er noch nicht straffällig ist.

verreisterNutzer  09.10.2019, 16:09

Aua....

  1. Straffällig ist jemand der eine Straftat begeht, unabhängig seines Alters, sofern man deliktfähig ist.
  2. Deliktfähig, (also ab wann man überhaupt selbstverantwortlich ein Delikt oder eine Straftat begehen kann) ist man ab Vollendung des 6. Lebensjahres, bei nicht festgestelltem Defizit der Einsichtfähigkeit und bis zum Tode, bzw. bis zu seiner gesetzlichen Entmündigung.
  3. Straffähig (Strafrecht / Jugendstrafrecht) ist man ab Vollendung des 14. Lebensjahres, (das ist vermutlich von Dir gemeint). Von da an kann man für seine Straftaten strafrechtlich verfolgt werden, sofern keine Entmündigung vorliegt.
  4. Schadensersatzpflichtig (Zivielrecht) ist man für alle selbstverschuldeten Missgeschicke sobald man deliktfähig ist (siehe Punkt 2). Und nur darum geht es in diesem Fall.
  5. Eltern oder sonst wer, haften in Deutschland, in keinem Falle für Delikte die sie nicht selbst begangen haben.... auch nicht, wenn gelbe Baustellenschilder seit Jahrzehnten etwas anderes suggerieren. Haftpflichtig (=Schadensersatzpflichtig) ist grundsätzlich immer nur ausschließlich derjenige, der ein Delikt selbst begangen hat. Kinder unter 6 Jahren sind nicht deliktfähig, daher können sie auch nicht zur Schadensersatzpflicht heran gezogen werden. Eltern von unter 6 Jährigen Kindern können nur für Kausalschäden herangezogen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kausal wäre, wenn der 5 Jährige unbeaufsichtigt einen Schaden anrichtet. Ist ein Elternteil eines 5 Jährigen in Sicht- oder Rufweite, ist die Aufsichtspflicht nicht verletzt und für Schäden die eine beaufsichtigte, nicht deliktfähige Person anrichtet, haftet niemand, das ist grundsätzlich Restrisiko eines jeden, der sich im deutschem Hoheitsgebiet aufhält. Vorsorgen kann man dennoch, indem man eine Familienhaftpflichtversicherung hat, die nicht deliktfähige Personen einschließt. Diese Versicherungen regulieren die Schäden auch für nicht deliktfähige Personen, aber dann nur allein auf Begehren des Versicherungsnehmers. Eine rechtliche Grundlage besteht nur aus dem Vertrag selbst heraus und nicht auf Grund einer gesetzlichen Grundlage.
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Menuett  09.10.2019, 19:30
@verreisterNutzer

Auch hier. Ab Vollendung des siebten Lebensjahres, nicht des sechsten.

Und Kinder ab 7 müssen Einsicht in den Schaden haben. Sonst kommt es auch über 7 zu keiner Haftung.

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Allerhöchstens der verantwortliche Jungem aber hoffe nicht zu viel.

Organisier die Nummer seiner Mutter, ruf sie an und bitte darum das der Schaden ersetzt wird.