Haften muss in Deutschland immer die Person die einen Schaden angerichtet hat. Bei einem Schüler der 7. Klasse ist das der Schüler selbst.

Weiteres Vorgehen:

Sprich mit Deiner Mutter oder Deinem Vater, sie können dem Verursacher in Deinem Namen den Schaden in Rechnung stellen. Oftmals helfen in dem Fall die Eltern des Verursachers bei der Schadensregulierung. Nur sie wissen, ob eine Familien- Haftpflichtversicherung für ihr Kind besteht, die dann die Regulierung für deinen Mitschüler übernehmen würde, ob sie den Mitschüler selbst zahlen lassen wollen oder den Schaden villeicht für ihr Kind regulieren oder vorstrecken wollen.

Rein rechtlich müsstest Du warten, bis der Mitschüler den Schaden selbst regulieren kann. Das ist spätestens der Fall, wenn die Person selbst Geld verdient. In dem Fall wäre es wichtig den Schaden lückenlos zu dokumentieren und die Forderung bereits jetzt nachweislich zu stellen.

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