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Handwerkerrechnung?

Hallo zusammen, ich hoffe auf das Schwarnwissen von euch:)

Ich habe mir letztes Jahr ein Haus gekauft. Die Treppe im Haus war komplett morsch und musste dringend erneuert werden. Ich habe 3 Handwerker eingeladen, die mir ein Angebot für eine neue Treppe zukommen lassen. 2 Handwerker wollten 5000€ ein dritter wollte 6000. Wir haben allen Handwerkern gesagt, dass wir uns nochmal melden wenn wir wissen wann wir die Treppe einbauen lassen weil wir auf die Förderung unserer Heizung gewartet haben.

5 Wochen später klingelte es plötzlich an der Tür und der 3. Handwerker der 6000€ für die Treppe wollte stande urplötzlich samt der Treppe vor meiner Tür und wollte sie einbauen.. überrascht habe ich dies abgelehnt, weil der Handwerker nie eine Zusage bekommen hat. Er betitelte mich förmlich an, dass er die Treppe einbauen darf, er würde mir auch preislich entgegen kommen auf 4500 Euro. Ich erklärte ihm nochmal dass wir derzeit das Geld dafür nicht hätten und wir es deswegen noch nicht machen könnten. Er bot uns freundlicherweise eine Ratenzahlung an. Nach Abstimmung mit meiner Frau sagten wir zu. Wir einigten uns auf eine komplette Ratenzahlung mit monatlich 400€ Euro.

Leider haben wir auch das nicht schriftlich fixiert.

Ich habe etwa 2 Wochen nach Einbau der Treppe eine Rechnung über 6000€ erhalten. Ich rief ihn an und fragte warum er jetzt die 6.000 Euro in Rechnung gestellt hat.. Nach einiger Diskussion schickte er mit eine neue Rechnung mit 4500€ zu.

Bis heute habe ich die Rate auch in den 2 Monaten 2x gezahlt wie es abgemacht war.

Heute hatte ich eine Mahnung im Briefkasten von der Firma, dass ich die Rechnung nicht in voller Höhe bezahlt hätte.. Es wären nur 2x 400€ bezahlt worden und er möchte sofort die Zahlung der restlichen 3700€ auf sein Konto. Ich habe ihn angerufen, er sagte dass er sich an keine Ratenzahlung erinnern kann und das wenn ich nicht sofort zahle er einen Rechtsanwalt einschalten wird es das Geld einklagt.

Ich vermerke nochmals dass ich nie einen Auftrag zur Erteilung unterzeichnet habe und dass wir auch nie irgendwas schriftlich fixiert haben dass wir eine Ratenzahlung machen..

Was könnte diesbezüglich nun auf mich zukommen und welche Möglichkeiten habe ich? Hat jemand sowas ähnliches erlebt? Ich freue mich über jede Hilfe.

Viele Grüße

Recht, Handwerker

Herausfinden ob es noch einen Haftbefehl gibt?

Hallo!

Ich komme ursprünglich aus Berlin, lebe aber bereits seit 15 Jahren im außereuropäischen Ausland. Als ich Deutschland verließ, war ich noch jung und naiv, hatte jede Menge Schulden gemacht und bin einfach abgehauen. Drei Monate nach meiner Abreise war die Polizei bei meinen Eltern und hat mich per Haftbefehl gesucht. Das war damals ein großer Fehler, den ich heute sehr bereue. Seither bin ich nie wieder straffällig geworden.

Meine Eltern werden nicht junger und ich möchte gerne mal wieder nach Deutschland kommen, um sie zu besuchen. Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet, um herauszufinden, ob immer noch ein Haftbefehl besteht.

Da mir leider das Aktenzeichen von damals fehlt, hat er einfach bei der Staatsanwalt Berlin angefragt, indem er meinen Namen, mein Geburtsdatum und meine letzte Meldeadresse angegeben hat. Dort fand man keinen Eintrag über mich.

Trotzdem bin ich immer noch misstrauisch. Bei der Polizei kann man ja nur persönlich anfragen, ob ein Haftbefehl besteht, was natürlich dumm wäre. Deswegen habe ich mehrere Auskunftsersuchen gem. § 57 BDSG Auskunftsrecht Bundesdatenschutzgesetz an verschiedene Behörden versendet. Beinhaltte eine solche Auskunft auch laufende Haftbefehle?

Mittlerweile habe ich sowohl eine Auskunft von der Bundespolizei, als auch von der Bundeskriminalpolizei erhalten - beides "Negativ-Bescheide", d. h. dass die - Zitat: „Datenschutzrechtliche Überprüfung ergeben hat, dass sowohl in den Dateien der Bundespolizei, als auch des Bundeskriminalamtes, der Bundesrepublik Deutschland keine Daten zu meiner Person gespeichert sind.

Kann ich nun 100%ig davon ausgehen, dass kein Haftbefehl mehr existiert und mir am Flughafen nichts passiert? 

MfG
Andreas

Polizei, Recht, Haftbefehl, Kriminalität

Arbeitslosengeld I trotz Obdachlosigkeit?

Hey liebe Leute,

ein Freund von mir hält sich in der Stadt auf wo ich leben und lebt abwechselnd bei Freunde und mir

Er bezieht momentan Arbeitslosengeld I jedoch teilten die ihn mit das er eine Meldeadresse braucht da sie sonst seine Leistungen die er erhält einfach streichen können

Er hat ein Postfach bei der Caritas aber keinen Wohnsitz da er erst ab den 01.10 wieder in einer Wohnung lebt in der selben Stadt das ist abgeklärt aber ein Mietvertrag liegt noch nicht vor da er mein Nachmieter wird

Meine Frage ist, wie kann er Arbeitslosengeld I beantragen ohne einen festen Wohnsitz zu haben er ist also obdachlos,

Post bekommt er zur Caritas geschickt und meine Adresse kann er als Empfänger Adresse auch angeben

Das er Arbeitslosengeld II trotz Obdachlosigkeit beanspruchen kann ist klar aber wie sieht es bei ALG I aus, der Grund seiner Obdachlosigkeit ist das seine Firma in der er bis Mai angestellt war seid August 2020 kein Gehalt ausgezahlt hat und heute war die 2 Gerichtsverhandlung die er gewonnen hat aber wie schnell das Geld kommt das seine ehemalige Zeitarbeitsfirma ihn noch schuldet ist nicht bekannt

Kann er sich irgendwie eine Meldeadresse als Obdachloser geben lassen und gleichzeitig bei Freunde die sich in der selbe Stadt befinden in der er ALG I bezieht wohnen

Danke an alle die sich die Zeit nehmen

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, obdachlos, Obdachlosigkeit, Sozialamt, Arbeitslosengeld I, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Meldeadresse

Ist der Aufenthaltstitel noch gültig?

Hallo zusammen,

Kurz zum Sachverhalt:

Nächste Woche steht eine Reise an und eine Person besitzt einen ausländischen Ausweis inkl. einem Aufenthaltstitel. Der Pass ist jedoch abgelaufen, ein neuer wurde beantragt und ist nun auch im Besitz der Person. Die Person hat leider noch den alten Aufenthaltstitel, bei diesem steht jedoch gültig bis "UNBEFRISTET". Vermerkt ist unten der alte Pass.

Die Frage ist: Kann bei der Reise der Aufenthaltstitel in Kombination mit dem neuen Pass genutzt werden? Der neue Aufenthaltstitel verzögert sich und wird evtl. noch vor der Abreise abholbereit sein, was aber nicht garantiert ist. Eine weitere Alternative wäre ein vorläufiger Aufenthaltstitel. Wäre das eine Option?

Bei anwalt(.)de steht:

"Pass und Aufenthaltstitel sind jedoch unabhängige Dokumente und voneinander zu unterscheiden. Zwar ist der Besitz eines gültigen Passes Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Jedoch berührt die Ungültigkeit des Passes wegen Zeitablauf nicht die Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Der Aufenthaltstitel behält trotz abgelaufenem Pass uneingeschränkt seine Gültigkeit und führt nicht zu einer Illegalität des Aufenthalts im Bundesgebiet."

Im letzten Jahr z. B. wurden die Ausweise am Flughafen gar nicht kontrolliert, was aber kein Garant dafür ist, dass es dieses Jahr ebenfalls der Fall ist.

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!

Reise, Recht, Aufenthaltstitel, Ausweis, Reisen und Urlaub

Anzeige wegen Hehlerei als Folge eines ebay Betrugs?

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen ein neues versiegeltes IPhone über ebay kleinanzeigen gekauft. Dafür habe ich mich mit der Person auch getroffen. Vor Ort kam mir nichts sehr ungewöhnlich vor. Da das Gerät mir dann irgendwie doch zu teuer zur Eigennutzung war, habe ich mich entschlossen es über eine Ankaufseite im Internet zu verkaufen. Ich muss zugeben, dass ich mir diese Möglichkeit im voraus offen gehalten habe, da der Preis nach Verhandlung etwa 10% unter dem Ankaufspreis lag. Dabei kam heraus, dass das IPhone eine Fälschung ist und dass damit kein Ankauf zu Stande kommt und mir das Gerät zurückgeschickt wird.

Nach ein wenig Recherche im Internet ist mir aufgefallen, dass ich nicht der einzige bin dem das passiert ist. Es handelt sich also um originale Verpackungen, die so versiegelt sind, dass es absolut original aussieht. Von dem Verkäufer habe ich auch einen Lieferschein mit der passenden IMEI des Handys bekommen und mit der des Kartons verglichen. - Wie gesagt vor Ort war nichts auffällig.

Daraufhin bei Apple angerufen, die mir gesagt haben, dass die IMEI existiert, aber mir aus Datenschutzgründen keine weiteren Infos geben dürfen.
Danach habe ich beim Telefonanbieter angerufen von denen der vermeintliche Lieferschein ist und nach einer etwas längeren Überprüfung, wurde mir gesagt, dass das ein gut gefälschter Lieferschein ist, aber die IMEI, die Lieferscheinnummer und die angegebene Telefonnummer nicht bei ihnen im System sind.

Infolge der neuen Informationen habe ich mich dann entschlossen, auch wenn es geringe Erfolgsaussichten gibt, eine Anzeige wegen Betruges bei der Polizei zu erstatten. Denen habe ich dann auch den Sachverhalt geschildert und die Anzeige gegen unbekannt wurde aufgenommen.

Nach dem Ausdrucken ist dem Beamten eingefallen, dass ich mich aufgrund des (versuchten) Verkaufs, der Hehlerei schuldig gemacht habe und sie deswegen eine Anzeige veranlassen müssen. Dass sie diese Anzeige gegen mich veranlassen mussten, sehe ich ein.

Jetzt nach der etwas längeren Beschreibung des Falls zu meiner eigentlichen Frage: Wie hoch sind die Chancen ist etwa, dass die Anzeige (direkt) fallen gelassen wird, wenn man berücksichtigt, dass ich davon nichts wissen konnte, da ich mit einem gefälschtem Lieferschein und passender Originalverpackung offensichtlich betrogen wurde und dass der Ankauf zusätzlich gar nicht zu Stande kam und ich das gefälschte Gerät zurückerhalten werde.

Vielen Dank für Einschätzungen im voraus.

Recht, eBay, Kleinanzeigen, Anzeige

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