Mit gestohlenen Ausweis geflogen?
Hallo, ich hatte eine komische Situation am Flughafen, vor einigen Jahren habe ich meinen Ausweis verloren gemeldet.
danach habe ich den Ausweis wiedergefunden, ich habe mir aber vorher einen neuen geholt. Habe es natürlich nicht gemeldet das ich diesen Ausweis wiedergefunden habe.
nun wurde ich am Flughafen bei meiner Einreise von der Bundespolizei kontrollier da ich anscheinend mit dem alten Ausweis geflogen bin.
ist das ein normales Vorgehen ?
da ich vor einigen Jahren was mit der Polizei zu tun hatte und mir es immernoch Kopfschmerzen bereitet habe ich da natürlich Angst das da was lauert
2 Antworten
Du bist mit dem Ausweis gereist den du damals als verloren gemeldet hast. Du hast diesen dann wiedergefunden, und hast dies nicht gemeldet, obwohl du dazu verpflichtet bist. Daher steht dein alter Ausweis noch als "verloren" bei der Bundespolizei und sogar bei INTERPOL in der Sachfahndungsdatenbank.
Benutzt du den Ausweis am Flughafen wird es da wohl einen Abgleich geben.
Wenn es ganz blöd für dich läuft erfolgt eine Meldung durch die Bundespolizei an dein Einwohnermeldeamt, die dir sogar noch ein Bußgeld dafür verpassen, dass du nicht gemeldet hast den Ausweis wiedergefunden zu haben. eine solche Mitteilung hab ich schonmal erhalten und ein Bußgeld erstellt.
Keine Ahnung, kann sein, dass derartige Abgleiche nur stichprobenartig durchgeführt werden. Spielt aber am Ende keine Rolle.
Du haettest den wiedergefundenen Ausweis melden und der zustaendigen Behoerde vorlegen muessen.
Ob die Bundespolizei dies nun der zustaendigen Behoerde meldet, weiss ich nicht. Wenn aber ja, droht dir ein Bussgeld.
Weißt du wieso erst bei der Einreise und nicht gleich bei der Ausreise ?