Ist der Aufenthaltstitel noch gültig?

2 Antworten

Gegenueber der Bundespolizei kann er mit dem alten Pass, dem abgelaufenen eAT und dem neuen Pass nachweisen, dass er weiterhin im Besitz eines Aufenthaltstitels ist. Da wird es also bei der Wiedereinreise keine Probleme geben.

Probleme koennte es aber mit der Fluggesellschaft beim Rueckflug geben. Diese koennte sich an dem abgelaufenen eAT (der Karte) stoeren und die Befoerderung verweigern.

Erfahrungsgemäß sollte dies keine Probleme geben. Wichtig ist dass der alte und neue Pass mitgeführt wird sowie der Aufenthaltstitel. Dadurch wird zum 1 nachgewiesen, dass die Passpflicht erfüllt ist und das auch er im Besitz eines Aufenthaltstitels ist welcher gültig ist. Bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel wird die Gültigkeit auch nicht durch Ablauf des Passes berührt.