Kündigung Resturlaub?

Familiengerd  27.07.2021, 11:17

Wie viele Wochenarbeitstage hast Du?

Besteht das Arbeitsverhältnis bei der Beendigung länger als 6 Monate?

Eskimo113 
Fragesteller
 27.07.2021, 11:20

Ja, seit 2017 arbeite ich dort und arbeite 5 Tage die Woche.

5 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt

Hallo,

genau das ist eine pro rata temporis - Klausel.

Das heißt dir stehen - ausgehend davon, dass du mind. seit Jahresbeginn dort arbeitest - 8/12 des Gesamtanspruches zu, mindestens aber die 4 Wochen gesetzlicher Mindesturlaub.

Sollte der Urlaub bei dir auf Basis von 5 Arbeitstagen berechnet sein, sind gesetzlicher Mindesturlaub 20 Tage und dein vertraglich zustehender Urlaub 30*8/12=20 Tage gleich.

Sollte der Urlaub bei dir auf Basis von 6 Werktagen berechnet sein, ist der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage... dann hast du auch 24 Tage Anspruch.

LG, Chris

Eskimo113 
Fragesteller
 27.07.2021, 11:12

Das ist natürlich blöd. Mir wurde Anfang des Jahres Urlaub im August gewährt - jetzt kündige ich und habe keine Urlaubstage mehr - was macht man dann in so einem Fall?

0
Funfroc  27.07.2021, 11:49
@Eskimo113

Hallo,

ist der Urlaub bereits genehmigt worden, steht er dir auch zu und darf nicht einfach, aufgrund der Kündigung, rückgängig gemacht werden.

Ich weiß, dass bereits gezahlte Urlaubsentgelte in einem solchen Falle nicht zurückgefordert werden können - wie es sich aber mit noch anstehendem Urlaubsentgelt verhält, kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen.

LG, Chris

0

Ja. Dir stehen dann also 20 Tage Urlaub zu, die im Falle der Kündigung ausgezahlt würden, sofern du sie vorher nicht mehr nehmen kannst.

Familiengerd  27.07.2021, 11:12

Wie kommst Du auf 20 Tage (Dein Rechenweg ist mir schon klar)?

Denn der Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub bleibt bestehe, wenn das Arbeitsverhältnis bei seiner Beendigung länger als 6 Monate im Kalenderjahr bestanden hat.

Und da wir nicht wissen, wie viele Wochenarbeitstage der Fragesteller hat, wissen wie auch nicht, wie hoch sein gesetzlicher Urlaubsanspruch ist (außer, dass es immer 24 Werktage/4 Wochen sind).

0
upbrunce  27.07.2021, 11:15
@Familiengerd

Doch wissen wir, 30 Tage, hat er ja geschrieben. Und wenn das im Vertrag so geregelt ist, dann ist das so. Wäre nichts geregelt, hättest du mit den 24 Tagen und dem vollen Anspruch nach über 6 Monaten Beschäftigungszeit recht. Aber dem ist laut Fragestellung vertraglich nicht so.

0
Familiengerd  27.07.2021, 11:24
@upbrunce
Doch wissen wir, 30 Tage, hat er ja geschrieben.

Das ist aber nicht der gesetzliche Urlaub!

Wäre nichts geregelt

Dann hätte er aber Anspruch auf die ollen 30 Tage! Es gibt aber eine Klausel zur anteiligen Berechnung.

Der Anspruch auf zeitanteiligen 20 Tage ist nur richtig bei einer 5-Tage-Woche. Bei einer 6-Tage-Woche bestünde trotz 20 anteiligen Tagen aber dennoch ein Anspruch auf 24 Tage!

1
upbrunce  27.07.2021, 11:25
@Familiengerd

Er hat aber eine 5-Tage-Woche, hat er auch geschrieben. Liest du hier eigentlich mit oder schreibst du nur willkürlich?

0
Familiengerd  27.07.2021, 11:30
@upbrunce

Diese Information hat er erst vorhin auf meine (!) Nachfrage mitgeteilt!

Liest du hier eigentlich mit?

0
Eskimo113 
Fragesteller
 27.07.2021, 11:13

Das ist natürlich blöd. Mir wurde Anfang des Jahres Urlaub im August gewährt - jetzt kündige ich und habe keine Urlaubstage mehr - was macht man dann in so einem Fall?

0
upbrunce  27.07.2021, 11:14
@Eskimo113

Nun ja, wenn der Urlaub von dir bereits genommen wurde, also alle 20 Tage, dann hast du eben keinen mehr und bekommst auch keinen ausbezahlt. Du hast ihn dann ja bereits genommen. Da kann man dann nichts mehr, ist alles korrekt so.

0
Eskimo113 
Fragesteller
 27.07.2021, 11:16
@upbrunce

Ich habe aber bereits den August genehmigt bekommen Anfang des Jahres - können die mir den wieder entziehen?
Ich kann sonst auch unbezahlt Urlaub machen oder nicht

0
upbrunce  27.07.2021, 11:17
@Eskimo113

Versteh ich grad nicht. Wenn du im August noch Urlaub hast, der genehmigt wurde kannst du ihn doch einfach nehmen. Die Kündigung ist doch erst zum 31.08. wirksam. Oder wurde dir der Urlaub im Nachhinein verweigert?

0
Eskimo113 
Fragesteller
 27.07.2021, 11:19
@upbrunce

Also ich habe schon meine 20 Tage Urlaub gehabt und im August 5 Tage Urlaub genehmigt bekommen. (Anfang des Jahres)

Nun möchte ich zum 31.08 das Unternehmen verlassen und morgen kündigen - können die mir den Urlaub dann im August verweigern, weil ich ja kein Urlaubsanspruch mehr habe trotz Genehmigung oder darf ich den Urlaub trotzdem nehmen nur dann halt unbezahlt weil ich ja meine vollen 20 Tage bereits Urlaub hatte?

0
upbrunce  27.07.2021, 11:20
@Eskimo113

Ah, sorry, habe zu langsam geschaltet. Ja, klar. Da du nur Anspruch auf 20 Tage hast kann er dir entzogen werden. Möglicherweise kannst du ihn unbezahlt nehmen, dann aber wohl nur nach Absprache.

1

Dir steht, sofern du die Wartezeit von 6 Monaten erreicht hast (aus deiner Frage ist nicht ersichtlich, wann du die Stelle angetreten hast), der volle Urlaubsanspruch zu, also die 30 Tage.

Familiengerd  27.07.2021, 11:14

Aber nicht bei einer Vereinbarung zur anteiligen Berechnung bei unterjähriger Beendigung.

3
Phribos  27.07.2021, 11:15

Hast Du eine Quelle für diese 6-Montas-Regelung? Der Fragesteller schreibt dazu nichts.

0
DerCaveman  27.07.2021, 11:15

Hier wurde vertraglich vereinbart, dass ihm im Austrittsjahr nur anteiliger Urlaub zusteht. Somit hat er auch nach Erfuellung der Wartezeit und bei Austritt in der 2. Jahreshaelfte nur einen Anspruch auf anteiligen Urlaub, mindestens aber auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen.

Bei einer 5 Tage Woche waeren das also 20 Arbeitstage, was genau 8 Zwoelfteln von 30 entspricht.

1

du hast Anspruch auf die 30 Tage wenn du das ganze Jahr über angestellt bist... jetzt kündigst du, somit steht dir der Urlaub nur noch anteilig zu.. Klartext.. die ganzen 30 Tage bekommst du nicht mehr

Familiengerd  27.07.2021, 11:07

Der Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub bleibt aber bestehe, wenn das Arbeitsverhältnis bei seiner Beendigung länger als 6 Monate im Kalenderjahr bestanden hat.

2
DerCaveman  27.07.2021, 11:22
@upbrunce

Vertraglich kann nur ueber den den gesetzlichen Mindestanspruch liegenden Urlaubsteil wirksam verfuegt werden, nicht aber auch ueber den gesetzlichen Mindestanspruch selbst. Der bleibt also von der vertraglichen Regelung unberuehrt.

1
Familiengerd  27.07.2021, 11:26
@upbrunce
Nein.

Doch!

Denn der Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub ist von einer anteiligen Berechnung dann nicht betroffen - er bleibt trotzdem bestehen!

0
DerCaveman  27.07.2021, 11:28
@DerCaveman
Vertraglich kann nur ueber den den gesetzlichen Mindestanspruch liegenden Urlaubsteil wirksam verfuegt werden ...

Sollte heissen : Vertraglich kann nur ueber den den gesetzlichen Mindestanspruch ueberschreitenden Urlaubsteil wirksam verfuegt werden ...

0
Ist das dann die sogenannte Klausel weshalb mein Anspruch auf die vollen 30 Tage verfallen??

Richtig - damit hast Du nur anteiligen Anspruch für 8 Monate - was zudem auch dem (jährlichen ) Mindesturlaubsanspruch nach BUrlG entspricht.