Muss mir der Resturlaub ausbezahlt werden?

2 Antworten

Ich denke nicht, da du nur ein Taschengeld und keinen Lohn bekommst. Evtl. ist deine Einsatzstelle so kulant und zahlt etwas drauf. Frag mal dort und auch bei deinem Träger.

Das A-Z Bundesfreiwilligendienst schreibt übrigens:

ÜBERSTUNDEN

Für geleistete Überstunden erhalten die Freiwilligen einen Freizeitausgleich. Überstunden werden nicht ausgezahlt.

Wie der Name schon sagt "FSJ" bedeutet "freiwilliges soziales Jahr". Deswegen denke ich, dass du keinen Anspruch auf die Vergütung von Überstunden hast. Vielleicht ist es so, dass man dir die Überstunden in Freizeit ausgleicht. Das solltest du am besten rechtzeitig abklären. Denn sonst reicht die Zeit nicht mehr.