Muss der Arbeitgeber den Rest Urlaub nach Kündigung während Freistellung trotzdem zahlen?
Ich wurde heute gekündigt und ich hatte noch 20 Tage Resturlaub. Ich hab mich mit meinen Chef darauf geeinigt das die 2 Wochen Kündigungsfrist mit Urlaub ausgeglichen wird und der Rest ist dann noch so übrig. Habe ich einen Fehler gemacht weil ich denke ich könnte die 2 Wochen bis Uhr Kündigungsfrist nicht mehr ausbezahlt bekommen nur noch die anderen 2 Wochen. Kann mir jemand helfen?
3 Antworten
Du bekommst dein Gehalt bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist. Der waehrend der Kuendigungsfrist verbrauchte Urlaub ist damit bezahlt, den dann noch verbleibenden kannst du dir zusaetzlich auszahlen lassen.
Bei einem eventuellen neuen Arbeitgeber erwirbst du dann aber im laufenden Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr (oder nur ganz wenig anteilig, wenn es dort deutlich mehr Urlaub als beim alten Arbeitgeber gibt).
Warum sollte es ein Fehler sein. Urlaub ist primär erst einmal als Freizeit zu nehmen.
Was dann übrig bleibt auszubezahlen ist der korrekte Weg.
Ein Fehler wäre es wenn du nicht im Arbeitsvertrag vereinbart hast, dass du verlangen kannst das dir der gesamte Resturlaub ausgezahlt wird. Firmen versuchen immer wieder Resturlaub in die Kündigungsfrist zu stecken um Geld zu sparen.
Also bekomme ich die ganzen 20 Tage ausbezahlt oder?