Kündigung und zu viel Urlaub genommen

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Das kommt darauf an, wie lange du schon dort beschaeftigt bist. Wenn du im gegebenen Beispiel am 31.5. bereits laenger als 6 Monate dort beschaeftigt sein wirst, hat der Arbeitgeber Pech gehabt und er kann dir nichts abziehen (allerdings reduziert sich dein Urlaubsanspruch fuer das laufende Jahr bei einem neuen Arbeitgeber entsprechend).

Wirst du dann aber noch nicht laenger als 6 Monate beschaeftigt sein, kann der Arbeitgeber das zuviel gezahlte Urlaubsentgelt zurueck fordern.

BUrlG § 5 Abs. 3 bezieht sich ausschliesslich auf im ersten Halbjahr zuviel geaehrten Urlaub NACH Erfuellung der Wartezeit und somit nicht auch auf im ersten Halbjahr zuviel gewaehrten Urlaub bei noch nicht erfuellter wartezeit. Hat dein Beispielarbeitnehmer also erst am 1.12. 1011 oder spaeter dort angefangen, kann der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt anteilig zurueckfordern. Hat er aber schon vor dem 1.12. 2011 dort angefangen, geht das nicht.

ralfo 
Fragesteller
 25.03.2012, 11:07

In meinem Fall wäre ich länger als 6 Monate dort.

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DerCAM  25.03.2012, 16:10
@ralfo

Dann ist es so, wie Hexle2 es geschrieben hat. Der aktuelle AG kann nix zurueckfordern und beim naechsten wird's entsprechend angerechnet (sofern es einen solchen noch im ersten Halbjahr dieses Jahres geben sollte).

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Dann stellt der AG dir eine Urlaubsbescheinigung aus und du bekommst beim nächsten AG entsprechend weniger Urlaub. Zurückfordern ist nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes nicht möglich. Weder in Form von Abzug vom Lohn noch in Form von nacharbeiten lassen.

Dann hat Dein Arbeitgeber Pech gehabt. Im Bundesurlaubsgesetz steht dazu in § 5, 3: Hat der Arbeitnehmer bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Dann gibt es noch den § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen: Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

Das heisst, wenn Dein neuer AG die Urlaubsbescheinigung vom letzten AG verlangt, sieht er, dass Du schon mehr Urlaub hattest und braucht Dir die beim vorigen Arbeitsverhältnis zuviel bezahlten Tage nicht zu gewähren und zu bezahlen.

Des einen Freud (neuer AG) , des andern Leid (alter AG). Es kann natürlich auch passieren, dass der neue AG keine Urlaubsbescheinigung verlangt und Dir den Urlaub anteilig auf die verbliebenen Monate gewährt

DerCAM  25.03.2012, 01:42

Vom Grudsatz her richtig, alllerdings nur wenn der Arbeitnehmer dann bereits laenger als 6 Monate dort beschaeftigt gewesen sein wird. BUrlG § 5 Abs. 3 lautet naemlich vollstaendig: "Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden."

Die Moeglichkeit zur Rueckforderung von zuviel gezahltem Urlaubsentgelt haengt also davon ab, ob die sechsmonatige Wartezeit nach BUrlG § 4 bereits erfuellt wurde oder nicht.

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dann kriegst du in der nächsten Stelle entsprechend weniger.

das kann dir vom Lohn abgezogen werden

ralosaviv  24.03.2012, 14:52

Nein, kann es nicht.

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