Urlaub in der Probezeit \ Gehaltsabzug bei Kündigung?

4 Antworten

Eigentlich darf man ja kein Urlaub in den ersten 6 Monaten nehmen.

Nein. Eigentlich bewilligen Firmen in der Probezeit nicht unbedingt gerne Urlaub, wenn er den Anspruch auf den zustehenden anteiligen Jahresurlaub übersteigt.

Teile halt den gesamten Jahresurlaubsanspruch durch 12. Dannn weisst du, was dir in den ersten 6 Monaten je Monat an Urlaub zusteht.
Hast du mehr Urlaub genommen, wird das dann als unbezahlter Urlaub bei der Kündigung gewertet werden müssen und du bekommst logischerweise für diese Zeit dann auch kein Geld.

Erst einmal sei gesagt, dass du auch in der Probezeit schon einen anteiligen Urlaubsanspruch erwirbst. Solltest du allerdings mehr Urlaub bekommen haben, als dir anteilig zusteht, kann der Arbeitgeber das fuer den zu viel erhaltenen Urlaubsteil gezahlte Urlaubsentgelt zurueck verlangen.

man darf Urlaub in den ersten 6 Monaten nehmen, der steht einem sogar zu, nur nicht den gesamten Jahresurlaub, sondern eben anteilig für die gearbeiteten Monate.

Doch, man darf auch in der Probezeit Urlaub nehmen und hat auch Anspruch auf Urlaub..

es kommt als darauf an, wieviel Urlaub du genommen hast und wieviel dir für diese Zeit zusteht