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Kindergarten Frühförderung abgelehnt - Nun Kindeswohlgefährdung?

Um das ganze zu erklären muss ich die Vorgeschichte kurz erläutern:

Meine Sohn besucht derzeit den Kindergarten. Die Erzieherin ist vor einigen Wochen auf mich zugekommen und meinte das meine Sohn für die Frühförderung einen Platz haben könnte und dies zu empfehlen wäre. Wir sollten das von einer Kinderärztin abklären lassen, ob und in welchem Umfang er so eine Förderung benötigt.

Bei der Ärztin war mein Kind natürlich sehr schüchtern, hat kaum die Aufgaben erledigt die Ihm gegeben wurden. Das Ergebnis war dementsprechend "schlecht" und so wurde die Frühförderung befürwortet. Problematisch war außerdem das ich nicht alle U - Untersuchungen erledigt habe, wissentlich. Jedoch ist dies laut Ärztin seit 2010 in meinem Bundesland Pflicht.

Ich selbst halte nichts von dieser Förderung da meine große Tochter dies bereits mitgemacht hat. Ich habe den Eindruck das Kind wird absichtlich "schlecht gemacht und eine Frühförderung zu rechtfertigen". Abgesehen davon ist die ganze Sache meines Wissens freiwillig. Dies habe ich schlussendlich auch dem Kindergarten mitgeteilt worauf die Stimmung der Erzieherin plötzlich kippte, Sie war nicht sehr erfreut....

Heute dann der Schock, ein Brief vom Jugendamt - Hausbesuch wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Was soll ich also dem Jugendamt diesbezüglich erzählen? Womit muss ich rechnen & wie kann ich mich gegen den "Anstifter" wehren, bzw. habe ich überhaupt Recht auf Auskunft darüber wer das Amt beauftragt hat? Die beiden Mitarbeiter des Amtes kommen zu zweit, darf ich ebenfalls eine Vertrauensperson beim Gespräch dabei haben?

Danke vielmals

Kinder, Schule, Recht, Eltern, Erzieher, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Kinderarzt, Kindergarten, Kindeswohlgefährdung, Rechtslage, Ausbildung und Studium

Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

Recht, ALG II, Erstausstattung, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

Ausländeramt ist nicht erreichbar, was kann ich tun?

Hallo liebe Leute,

seit Anfang des Jahres versuche ich meine Ausweisdokumente beim Ausländeramt in Esslingen zu erneuern.

Dieses teilten mir damals am Telefon mit, ich müsse das online machen und den Menüpunkt "xy" wählen. Einen Termin erhielt ich im März, nach dem Ablauf meiner Ausweisdokumente.
Aufgrund der Covid-19 Situation hatte ich dafür Verständnis und fand es auch nicht schlimm. Jetzt ist August und ich habe dafür überhaupt kein Verständnis mehr.

Der Termin wurde vom Ausländeramt in der Woche, welcher dieser hätte stattfinden sollen, per E-Mail storniert. Ohne wirkliche Begründung. Außer eine Anmerkung auf die aktuelle Situation.
Beim erneuten Buchen des Termins für den selben Menüpunkt, erhielt ich einen Termin für August. Auch hier wurde dieser Termin noch in der selben Woche, in dem der Termin hätte stattfinden sollen storniert. Selbe Anmerkung.

Also versuchte ich zunächst den Termin noch einmal zu buchen, aber das ist nun leider nicht mehr möglich. Man kann den Punkt auswählen, jedoch führt dieser den Vorgang nicht aus. Des Weiteren gibt es einen neuen Punkt bei der Onlinebuchung der für mein Anliegen zuständig sein könnte. Aber das weiß ich halt nicht mit Sicherheit, da es dazu auch keine Erklärungen gibt.
Seit Monaten versuche ich das Ausländeramt per E-Mail zu erreichen. Eine Antwort erhalte ich nicht. Telefonisch ist da auch niemand erreichbar. Ich bekomme nur einen Anrufbeantworter zu hören, auch zu den gängigen Sprechzeiten.

Die Situation wird langsam problematisch. Für vieles in Deutschland braucht man gültige Ausweisdokumente. Ich kann keine Kaufverträge abschließen, mein Bankkonto nicht wechseln und die geplante wichtige Reise für August kann ich nun auch nicht antreten.

Wenn ich andere Menüpunkte auf der Website wähle um zu schauen, wann die nächstmöglichen Termine sind, wird mir Dezember angezeigt. Das ist mir aber zu spät.

Ich weiß nicht mehr weiter. Was kann ich denn tun ?
Ich würde mich über jede Antwort freuen.

Vielen Dank.

Recht, Ausländeramt

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