Private Krankenversicherung: Was unternimmt man gegen unbeauftragt durchgeführte und abgerechnete Positionen?

2 Antworten

Du solltest erstmal Kontakt mit der Stelle aufnehmen, die die Rechnung erstellt hat.

Wenn diese Verordnungen wirklich erstellt wurden und auch ein Arztbericht erstellt wurde, dann fürchte ich, wirst Du das bezahlen müssen. Aber das kannst Du mit der Rechnungsstelle erstmal abklären.

Der/die Versichterte sollte erst mal (vor der Bezahlung) mit der eigenen privaten Krankenversicherung sprechen und sie bitten, die Rechnung zu überprüfen. Ihr kennt die GOÄ nicht und Versicherungen haben ganz andere Mittel, um die Korrektheit von Arztrechnungen zu überprüfen. Daran sind die ja auch aus Kostengründen interessiert.

Muskelreiter 
Fragesteller
 03.08.2021, 18:45

Naja. Was gibt es da zu überprüfen ? E werden Leistungen abgerechnet die weder benötigt noch beauftragt wurden. Was soll die Krankenkasse da anderes feststellen ?

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Coriolanus  03.08.2021, 18:48
@Muskelreiter

Das kannst Du als Laie in der Regel nicht beurteilen, ob eine bestimmte ärztliche Leistung bei einem bestimmten erhobenen Befund erforderlich ist oder nicht. Aber es ist jedem privat Versicherten unbenommen, sich auch alleine mit dem rechnungsstellenden Arzt oder seiner beauftragten Abrechnungsstelle auseinanderzusetzen.

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