Beihilfe zahlt nicht, übernimmt dann die PKV?
Hallo, ich bin Beamter auf Widerruf/Anwärter im Referendariat zum Lehrer. Beihilfen zahlen im Fall von Anwärtern keine Funktionstherapie und -Analyse beim Zahnarzt. Ich habe eine ganz normale Knirscherschiene erhalten, die ja auch GKV Leistung ist. Kennt sich jemand da aus oder hat bereits Erfahrungen? Übernimmt z.B. die DEBEKA Kosten auch, wenn die Beihilfe nicht zahlt?
3 Antworten
Die PKV ist nicht an die Leistungen der Beihilfe gebunden. Die PKV zahlt das was vertraglich mit ihr vereinbart wurde, also den Versicherungsschein zu Hand nehmen und lesen.
Nein, die PKV zahlt das was bei ihr versichert ist, mit der Beihilfe hat das nichts zu tun.
Andersrum sieht allerdings anders aus. Wenn die PKV-Leistung höher ist als die der Beihilfe, zieht die Beihilfe Dir den Betrag ab, sofern es sich um die übliche Beihilfeleistung handelt. Überversicherung ist also nicht.
Alles was die Beihilfe nicht zahlt, kannst Du versichern. Man sollte vor allem auch über die Zusatztarife für Zahnersatz, Brillen und Hörgeräte bereits in jungen Jahren nachdenken, dann sind die Prämien noch nicht so hoch. Denn das was die Beihilfe in solchen fällen zahlt ist im Grunde lächerlich.
Warum nicht, wenn es so vereinbart wurde.
Dafür gibt es doch heute die "Zusatzbausteine".
Viel Glück.
Du solltest mal deinen Vertreter fragen, dazu ist er doch da?
Wenn Du Glück hast hast Du einen Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen. Dann würde der Rest zu größten Teil übernommen. Aber da ich deinen Tarif nicht kenne kann ich das nicht beantworten, bleibt nur dein Vertreter!
Schonmal ein guter Hinweis. Vom „Hörensagen“ hieß es, wenn die Beihilfe zahlt, zahlt die PKV auch nicht. Was mir schon komisch vorkam, daher hier die Frage.