Handwerker und Gewährleistung/Reklamation?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, kommt darauf an woran es lag.

Aber in meinen Augen eigentlich nicht

brunhilde45 
Fragesteller
 04.06.2022, 18:02

"Stellantrieb am FBH Verteiler defekt..Austausch..Spülung...Prüfung auf Funktion"

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ElektrikKlaus  04.06.2022, 18:11
@brunhilde45

Also meiner Meinung nach ist vom Hersteller Gewährleistung auf den Antrieb

Das müsste auch die Arbeitszeit beinhalten.

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brunhilde45 
Fragesteller
 04.06.2022, 18:19
@Klugscheisse69

..und wie lange ist diese Gewährleistung bei diesen Sachen-in etwa? Wenn die Fussbodenheizung um 2009 eingebaut. wurde?

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brunhilde45 
Fragesteller
 04.06.2022, 18:24
@ElektrikKlaus

..dachte ich mir schon..das ist ja immer so ;-)..

Und..mit den Defekten der neu eingebauten Heizungsanlage-..alles Kulanz,Teilkostenrechnung,gar keine (neue)Rechnung..oder..WAS(meinst Du)?

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ElektrikKlaus  04.06.2022, 18:29
@brunhilde45

Na gut, hier geht es ins Detail.

Du sprichst von einer :"neu eingebauten" Heizung.

Da erhebt sich die Frage, war der Stellantrieb schon vorhanden oder wurde auch neu eingebaut ( dann gäbe es ja wieder Gewährleistung)

Und wenn die ausgetauscht, oder tatsächlich neu eingebaut wurde, hat der Installateur eigentz alle Komponenten zu prüfen.

Wäre aber schwierig zu beweisen, dass der defekt bei nem 10 Jahre alten Gerät bereits bei der Abnahme defekt war und nicht kurz danach kaputt ging.

Im übrigen schreibe ich aus der Sicht eines Handwerkers, nicht aus der eines anwaltes

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brunhilde45 
Fragesteller
 04.06.2022, 22:17
@ElektrikKlaus

..das ist alles ok..die wollte ich ja hören..aber auch "was üblich ist"...

Danke für Deine Einschätzung!

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brunhilde45 
Fragesteller
 05.06.2022, 05:35
@ElektrikKlaus

..ja. so sehe ich das auch! Hatte gehofft..dass hier auch Handwerker antworten..danke Dir! Das war hilfreich!

Was diesen jungen Firmeninhaber angeht, scheint dieser Mittdreissiger noch unerfahren, hat seinen Betrieb 2019 eröffnet, soweit ich weiß.Macht gute Arbeit, allerdings überteuerte Preise. Ich hatte ihn etwas runtergehandelt mit diesem Heizungseinbau- nach längerem Beratschlagen mit einem befreundeten Heizungsbauer, der im Ruhestand ist mittlerweile..aber auch Kalkulationen,Firmenrabatte vom Hersteller- für Betriebe usw..kennt.

Würde gerne weitere mit diesem Betrieb zusammenarbeiten..hatte aus Kulanz einen Teilbetrag gezahlt.Und eine deutliche Email geschrieben, dass sowas unzulässig ist..und er es nochmal durchdenken sollte..neue Stammkunden auch künftig halten zu können bzw.zu wollen..

Aber da Heizung sowie Duschprofile immer noch nicht funktionieren, ich mag nicht verarscht werden..das mag niemand..der nicht mehr ganz so jung ist wie ich.

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Nein, wenn alles davor funktioniert hat und ein Preis vereinbart wurde, dieser auch bezahlt wurde und dann Mängel auftreten, hat der Handwerker das Recht, diese Mängel zu beseitigen. Dies ist jedoch auf Kosten des Handwerker zu erfolgen. Besteht der Mangel immer noch könntest du den Handwerker erneut die Möglichkeit geben, seinen Mangel zu beseitigen, musst es aber nicht, in dem Fall würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen, der das dem Handwerker schriftlich mitteilt, ist dann immer noch der Mangel vorhanden, kannst du (bitte mit Rücksprache deines Rechtsanwalts) einen anderen Handwerker beauftragen, die entstandenen Kosten darfst du dann dem ersten Handwerker in Rechnung stellen.

Viel Glück

brunhilde45 
Fragesteller
 04.06.2022, 22:18

..sofort zum Rechtsanwalt a la USA..ist nicht so mein Stil.Eigentlich versuche ich da immer einen vernünftigen Weg zu finden.

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