Hallo zusammen,
ich bin ratlos obwohl nach dem Gesetz eigentlich alles klar ist. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
In ca. 4 Wochen erwarten meine Frau und ich unser mein erstes Kind.
Als Beamter in Bayern bin ich bei der "tollen" Bayerischen Beamtenkrankenkasse zu 50% privat krankenversichert. Mein Kind kann ich daher ebenfalls privat krankenversichern.
Jedenfalls wollte ich natürlich wissen was mein Kind in der Kindernachversicherung (ohne Risikoprüfung und Risikozuschläge) kostet.
Vor ca. 5 Monaten habe ich bereits bei meinem Berater vor Ort angefragt. Er meinte es ist noch zu früh und die Beiträge ändern sich noch.
Vor 8 Wochen habe ich ihn erneut für ein Angebot kontaktiert. Es erfolgte keine Reaktion. Ich habe angerufen, per E-Mail erinnert, etc. Ich wurde nur vertröstet. Innerhalb von 8 Wochen konnte er mir nucht beantworten was mein Kind in der PKV kostet.
Ich habe daher vor 2 Wochen eine Beschwerde an die Versicherungskammer Bayern gesendet. Keine Reaktion.
Heute habe ich bei der Zentrale angerufen und die Auskunft erhalten, dass sie meine Beschwerde an meinen Berater weitergelietet haben. Ein Angebot kann er mir nicht erstellen, da sie kein Direktversicherer sind. Ich muss mich an meinen Berater wenden.
Das kann doch nicht sein, dass mir nicht einmal die Zentrale sagen kann, was ein Kind in der PKV kostet. Ich habe einen Rechtsanspruch darauf, dass die PKV mein Kind ohne Wartezeit und Risikozuschläge nehmen muss (198 VVG). Das muss doch jeder 0815 Mitarbeiter beantworten können.
Darüber hinaus habe ich einen Vertrag mit der Versicherungskammer Bayern und nicht mit meinem Versicherungsberater.
Ich weiß echt nicht mehr weiter.
Hat noch jemand eine Ider oder muss ich sowas klares echt noch über den Rechtsanwalt durchsetzen.
Vielen Dank vorab.
Liebe Grüße
Franke