Kindernachversicherung PKV?
Hallo zusammen,
ich bin ratlos obwohl nach dem Gesetz eigentlich alles klar ist. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
In ca. 4 Wochen erwarten meine Frau und ich unser mein erstes Kind.
Als Beamter in Bayern bin ich bei der "tollen" Bayerischen Beamtenkrankenkasse zu 50% privat krankenversichert. Mein Kind kann ich daher ebenfalls privat krankenversichern.
Jedenfalls wollte ich natürlich wissen was mein Kind in der Kindernachversicherung (ohne Risikoprüfung und Risikozuschläge) kostet.
Vor ca. 5 Monaten habe ich bereits bei meinem Berater vor Ort angefragt. Er meinte es ist noch zu früh und die Beiträge ändern sich noch.
Vor 8 Wochen habe ich ihn erneut für ein Angebot kontaktiert. Es erfolgte keine Reaktion. Ich habe angerufen, per E-Mail erinnert, etc. Ich wurde nur vertröstet. Innerhalb von 8 Wochen konnte er mir nucht beantworten was mein Kind in der PKV kostet.
Ich habe daher vor 2 Wochen eine Beschwerde an die Versicherungskammer Bayern gesendet. Keine Reaktion.
Heute habe ich bei der Zentrale angerufen und die Auskunft erhalten, dass sie meine Beschwerde an meinen Berater weitergelietet haben. Ein Angebot kann er mir nicht erstellen, da sie kein Direktversicherer sind. Ich muss mich an meinen Berater wenden.
Das kann doch nicht sein, dass mir nicht einmal die Zentrale sagen kann, was ein Kind in der PKV kostet. Ich habe einen Rechtsanspruch darauf, dass die PKV mein Kind ohne Wartezeit und Risikozuschläge nehmen muss (198 VVG). Das muss doch jeder 0815 Mitarbeiter beantworten können.
Darüber hinaus habe ich einen Vertrag mit der Versicherungskammer Bayern und nicht mit meinem Versicherungsberater.
Ich weiß echt nicht mehr weiter.
Hat noch jemand eine Ider oder muss ich sowas klares echt noch über den Rechtsanwalt durchsetzen.
Vielen Dank vorab.
Liebe Grüße
Franke
3 Antworten
Hallo empfehle Dir da zu kündigen und bei einer zb: AOK da freiwillig zu versichern, kommt auf die Dauer billiger, die privaten werden im Alter teurer, die Mädchen kosten bei einer privaten mehr als die Jungen.
Dieser "Rat" ist ja völlig am Thema vorbei.
a) wie er geschrieben hat ist er Beamter und hat einen Beihilfeanspruch. Da bleibt faktisch keine wirkliche ALternative zu nem Beihilfetarif PKV. GKV bietet keine "halben Krankenversicherungen" an.
b) rätst Du ihm hier zu einem System mit deutlichen Leistungseinschränkungen, Reglementierungen und Bugetierungen. Dem Porschefahrer rätst Du auch zu einem Lada? Eher nicht, oder?
c) vergißt Du, daß der von Dir beschriebene Weg in seinem Fall gar nicht geht
d) Deine Aussage, daß Frauen / Mädchen in der PKV andere (höhere) beiträge haben als Männer / Jungen ist schlichtweg falsch.
Bitte erst informieren und dann beraten... genau durch das was Du hier machst kommt das viele Falschwissen und Halbwissen in der Bevölkerung zustande....
Theoretisch kann auch ein Beamter als freiwilliges Mitglied in die GKV. Macht aber wegen des Beihilfeanspeuchs keinen Sinn, da die GKV dadurch wesentlich teurer wäre.
Dann wird das Kind eben woanders versichert, rechne mal die aus Coburg, warum sind dort so viele versichert. Vielleicht passt es ja sogar auch für Dich.
Viel Glück, auch für Mutter und Kind.
Vielen Dank für deine Antwort. Der Anspruch auf Kindernachversicherung besteht nur bei der Versicherung, bei der ein Elternteil seit mind. 3 Monate verdichert ist. Reine Kindertarife bieten nur sehr wenige Versicherer an und dann nur mit Risikoprüfung.
Trotzdem Danke.
Lg.
Du solltest Dir´n anderen Berater suchen...
Sag mir welche Tarife Du hast und und ich rechne Dir binnen 20 Sekunden nen Preis.
Aber aufpassen... Du suggerierst jetzt hier, daß das Kind auch einen beihilfeanspruch hat. Das kann gut sein, muß aber nicht so sein. Wenn Deine Frau in einer GKV ist und die Einkommensverhältnisse so sind, daß das Kind der Mutter zuzuordnen ist, dann hat das Kind keinen Beihilfeanspruch, weil Familienversicherung geht vor Beihilfe.
Wenn das Kind KEINEN Beihilfeanspruch hat, ist es in der GKV ganz kostenlos familienversichert.
In diesem Fall ja, aber mit einem ABER.Das gilt nur, wenn das Kind kein eignenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze hat. Dann ist nämlich nix mit gratis FaMi. Allerdings ergibt sich hier im konkreten Fall mit nem Beamten dann ein Behilfeanspruch.
Also für diesen konkreten Fall ist das korrekt. Aber nicht allgemeingültig.
In Bayern hat das Kind immer einen Beihilfeanspruch solange es im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Darum sage ich "in diesem konkreten Fall ja". Aber das ist halt nicht allgemeingültig für alle Beamten überall...
Aber auch in Bayern nicht immer... hat das Kind ein eigenes Einkommen, kann es durchaus sein, daß es keinen Beihilfeanspruch hat.
Den Fall hatte ich vor etwa 15 Jahren mal mit einer Familie aus der Nähe von Aschaffenburg. Zwillinge gekriegt, und beiden Kindern im Alter von 2 Wochen je 1 Mietshaus überschrieben. Und zack ist der Beihilfeanspruch weggewesen...
Ja gut, das ist korrekt. Das sind aber wohl exotische Fälle, dass ein 2 Wochen altes Kind bereits Mieteinnahmen hat 😅 Wie auch immer. Es ist ja jetzt alles geklärt :)
Hallo, danke für deine Antwort, die inhaltlich aber bzgl. des Beihilfeanspruchs völlig falsch ist. Bei Überschreitung einer Einkommensgrenze besteht die Pflicht das Kind inder PKV zu versichern. Darunter hat man die Wahlfreiheit. Nur im Bundesland Hessen wäre deine Antwort korrekt. Lg
zum einen komme ich aus Hessen, zum Anderen habe ich ja geschrieben, daß das je nach Einkommensverhältnissen eventuell so sein kann. Ich habe nicht gesagt, daß das generell so sein muß.
Und da Du weder zu Deinem Einkommen was sagst noch zu dem Deiner Frau, bleibt diese Frage halt offen. Und nur rein der Form halber - weil dies hier ja auch andere evtl. betroffene Teilnehmer lesen und dementsprechend auch etwas allgemeingültig sein soll - weise ich drauf hin, daß nicht automatisch ein Beihilfeanspruch fürs Kind besteht, nur weil ein Elternteil beihilfeberechtigt ist. Auch in Bayern nicht.
Im Übrigen handelt die BBKK in diesem Punkt völlig korrekt, selbst keine Beratung durchzuführen in Form von Angebotserstellung, solange der Vertrag in der Betreuung von irgendeinem Makler oder Finanzvertrieb liegt. Das ist auch bei allen anderen Versicherungsunternehmen so. Das kann man jetzt gut finden oder auch nicht... Die BBKK kann ja nichts dafür, daß Dein Berater "eine Schnarchnase" ist.
Ich habe das hier öfters, daß mich Kunden anrufen "meine Frau bekommt in 5 Monaten ein Kind - was muß ich jetzt tun?". Dann nehm ich dem erstmal die Eile raus und sage "erstmal gar nix". Ich rechne ihm eben was das kostet (wenn ich es nicht bei einigen Gesellschaften auswendig weiß), i.d.R.sind die mit der mündlichen Mitteilung des Beitrages zufrieden, aber wenn sie es gerne schriftlich hätten, schick ich eben ein PDF raus. Kostet mich keine 10 Sekunden Mehraufwand.
Und dann sag ich, wenn das Kind da ist hätte ich gerne eine Nachricht (auch per WhatsApp oder so, das reicht mir völlig aus), "mit Geburtsdatum, Geschlecht und Name, und wenn Sie mögen auch mit einem Foto", und dann mache ich...
Ist hier Alltag und läuft nebenbei...
Das Foto ist natürlich aus beruflicher Sicht nicht nötig und mehr ein Gag. Aber einfach so zur Stärkund der Kundenbindung... viele Kunde freuen sich und sind da stolz drauf.
Und dann gibts auch ein kleines Geschenkchen per Post fürs Kind. Nichts von großem materiellen Wert, mehr so als Geste. Falls Du verstehst.
DAS ist hier normal und Alltag. Schade daß es bei Dir anders läuft.
Möchtest Du nun den Beitrag fürs Kind wisssen oder nicht ?
Vielen Dank für deine Antwort. Icj wollte nicht, dass du meinen Kommentar als frontalen Angriff auffasst. In deinem Kommentar hast du dich aber auch nicht konkret auf Hessen beszogen. Mich hat deine Aussage sehr erstaunt, da bis auf ein Bundesland grds. die Wahlmöglichkeit besteht ob PKV oder GKV. In Bayern hat mein Kind einen Beihilfeanspruch von 80% egal welche Vermögensverhältnisse vorliegen. Ab Überschreitung einer jährlichen Einkommensgrenze des privat Versicherten (ca 76000) muss das Kind in die PKV oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Unter dieser Grenze besteht die Wahlmöglichkeit. Die Familienversicherung muss in keinem Fall zwingend angewendet werden. In Bayern hat jedes leibliche Kind einen beihilfeanspruch, wenn es im Familienzuschlag berücksichtigungafähig ist. Im Familienzuschlag ist jedes Kind berücksichtigungsfähig, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Und heute morgen hat er mir geantwortet. Laut seiner Aussage kann er keine Angebote berechnen, die ohne Gesundheitsprüfung sind. Mein Kind kostet in der PKV 46€. Also sehr überschaubar.
Kam aber so rüber ;-)
Was auch wieder nicht ganz korrekt ist... denn das gilt auch für Adoptivkinder. Nicht nur für leibliche.
Du hast zwar erwähnt, daß Du aus Bayern bist (oder korrekt gesagt bayrische Beihilfe hast - dazu muß ja nicht zwingend der Wohnsitz auch in Bayern liegen). Aber daraus habe ich nicht nicht geschlossen, daß sich Dein Beratungsgesuch nur und auschließlich auf Bayern bezieht.
Ebenso liegt die von Dir genannte Einkomemnsgrenze nicht bei 76.000, sondern bei 73.800 EUR.
Wenn wir hier schon das Klugscheißen anfangen... dann richtig... ;-)
Die Regeln zur Familienversicherung sind mir hinlänglich bekannt, die brauchst Du mir nicht erzählen...
Und da muß ich lachen.... Scharlatan.... daß er ohne Gesundheitsprüfung nicht rechnen kann ist totaler Mumpitz. Das Rechnen des Tarifbeitrages selbst hat überhaupt gar nichts mit einer Risikoprüfung (oder auch nicht) zu tun... alles faule Ausreden. Der kanns einfach nicht... (dem schiebst Du aber für seine Unfähigkeit Provision zu für den Kindertarif - denk mal drüber nach...)
Ich hab jetzt gerade mal schnell gerechnet (wie gesagt, dauert keine 30 Sekunden...)...
BC20 / BKlinik+ 20 / BErgänzung+ kostet 49,68 (45,02 + 0,79 + 3,87 EUR, PVB ist ja gratis)
Der hat den Beihilfeergänzugstarif für 3,87 EUR weggelassen. Und ich kann nur dringend empfehlen, bei Beihilfe immer den Ergänzungstarif dazuzunehmen. Der fängt alles das auf, was kalkulatorisch auf die Beihilfe fällt, was die Beihilfe aber nicht leistet.
Aus meiner sicht n krasser Beratungsfehler. aber gut, für die Konsequenzen muß der ja einstehen und nicht ich.
Übrigens mal so am Rande: Du solltest bei Fragen weniger mit Paragraphen aus dem VVG odder aus den MBKK um Dich werfen. Das alleine klingt unwahrscheinlich "auf Krawall gebürstet". Mit Kindernachversicherung ist alles gesagt, was gesagt werden muß, um zu verstehen was Du möchtest...
;-)
Ich habe drei Varianten erhalten. Wenn ich den BeihilfeErgänzug+ möchte, müsste eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Ich bin leider noch in den alten B-Tarifen versichert und der BeihilfeErgänzung+ würde meinen Versicherungsschutz wohl übersteigen. Ohne Gesundheitsprüfung geht es nur mit BC20, BeihilfeZahn+, BeihilfeKlinil+.
Dann mach diese Gesundheitsprüfung. Als ernstgemeinter Tip.
Die U1 kriegst Du ja ne halbe Stunde nach der Geburt, davon Foto (oder scannen), dem Antrag beilegen und gut is. Wenn das Kind kein Frühchen ist oder sonst in irgendeiner Weise "nicht normal" zur Welt kommen sollte (was ich für Dich ganz stark hoffe) ist das ja keine Hürde.
Und selbst wenn es auf den Ergänzungsbaustein wirklich 20% Risikozuschlag geben würde, wäre das finanziell ja im Cent-.Bereich und damit eigentlich völlig egal.
Aber ohne Ergänzungstarif wäre für mich ein No-Go.
Und wenn das ein Kunde von mir haben will, ja, dann kiegt er es, aber dann schreibe ich ins Beratungsprotokoll rein, daß er das gegen meinen Rat tut und ich ihn auf die Risiken hingewiesen habe.
Der Kollege da scheint nicht so sauber zu arbeiten....
Unanbhängig davon solltest Du mal eine Umstellung für Dich in ein aktuelles Tarifwerk anfragen... Ob der von Dir gegannte berater dafür aber der Richtige ist, wage ich gerade zu bezweifeln....
Sofern mein Kind gesund ist, wovon ich ausgehe, natürlich. Ich werde ohnehin meinen Berater wechseln. Danke dir :)
Eben. Einfach ganz normalen Antrag stellen, Mit dem Geburtsdatum datieren, als einigen Arztbesuch die U1 angeben, die U1 (gelbes heft) dem Antrag beilegen, und gut is....
Danke für deine Antwort. Als beihilfeberechtigter ist die gesetzliche um ein vielfaches teurer und bietet wesentlich schlechtere Leistungen.