Heirat, Kind, Ex, Krankenversicherung?

8 Antworten

Der jetzige Verlobte ist nicht der Vater des Kindes, und solange er das Kind nicht adoptiert hat, gibts auch keine Familienversicherung.

Dafür müßte sowieso a) die Voraussetzung sein, daß der Verlobte selbst Mitglied einer GKV ist (das schreibst Du zwar nicht - schließe ich jetzt aber mal aus dem Zusammenhang) und b) Dein Kind darf kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben (auch das unterstelle ich jetzt mal).

Solange Du Mitglied einer GKLV bist, kann er ja bei Dir in die Familienversicherung.

Kind mit eigenem Beitrag in der GKV macht gar keinen Sinn. Das kostet gut 250 EUR im Monat. Dann versicherst Du ihn lieber für die Hälfte privat.

Das Kind hat ebenso Anspruch auf Fami bei seinem leiblichen Vater (Voraussetzung wäre, daß auch der Mitglied einer GKV ist - was wir nur vermuten können, weil die wirklichen wichtigen Infos schreisbtD u nicht...)

Momentan sind die Kinder bei Dir in der FaMi ja ganz gut plaziert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tirolbiker  22.04.2025, 16:23

Ach so: anders natürlich, wenn Ihr dann verheiratet seid. Dann hätte er prinzipiell auch Anspruch auf Fami beim Stiefvater... Wie gesagt, immernoch Voraussetzung, daß auch der Mitglied einer GKV ist. Und wenn die Einkommensverhältnisse entsprechend sind. Da spielst Du dann auch ne Rolle.

Wenn die Kinder mit ihm im selben Haushalt leben und ihr verheiratet seid, sind es rechtlich gesehen seine Stiefkinder und die können über ihn ganz normal familienversichert werden.

Stiefkinder können mit Familienversichert werden, wenn ihr in einem Haushalt lebt oder verheiratet seid. Von daher ist das kein Problem.

Zur Adoption: Ihr solltet das nicht nur bezüglich "wer ist als Vater eingetragen" mit dem Kind in beeignetem Alter klären, sondern auch bezüglich Dingen wie Erbschaftssteuer oder generell Anspruch als Erbe wenn kein Testament vorliegt. An einer Adoption hängt rechtlich so einiges dran.

Ein Bekannter von mir wurde als Kind adoptiert, von einem Mann den er nie mochte (mittlerweile wieder von der Mutter geschieden) und der nun dafür sorgt, dass er bei seinem leiblichen Vater, zudem er nach 17 Jahren ohne Kontakt wieder welchen hat, nicht mehr einfach so erben kann.

Die Kinder werden familienversichert. Ggf einfach Mal bei der Krankenkasse nachfragen

Sobald ihr verheiratet seid, ist es überhaupt kein Problem, auch das Stiefkind in der kostenlosen Familienversicherung anzugeben. DAFÜR müsste das Kind nicht adoptiert werden.