Heirat, Kind, Ex, Krankenversicherung?
Hallo,
mein Verlobter und ich heiraten dieses Jahr im Juli. Ich habe einen Sohn (8) aus früherer Beziehung und wir haben zusammen noch ein gemeinsames Kind.
Der Vater, oder auch gerne nur Erzeuger meines Sohnes, hat seit 6 Jahren kein Interesse mehr an seinem Kind. Autos, Partys, Frauen sind wichtiger ^^ Egal.
Mein Verlobter (Vollzeit berufstätig) wollte unsere Tochter und mich mit Beginn der Eheschließung in seine Krankenversicherung aufnehmen. Aktuell sind beide Kinder bei mir versichert über das Jobcenter, da wir noch in getrennten Haushalten leben. Das Problem der Krankenversicherung wäre einfach gelöst, wenn mein Verlobter meinen Sohn adoptieren würde. Für ihn gar kein Problem, aber wenn möglich, würden wir das gerne unseren Sohn selbst entscheiden lassen, wer als sein Vater eingetragen werden darf, sobald er die Reife hat, die Bedeutung davon zu verstehen.
Sollte eine Adoption nicht in Frage kommen, wie könnten wir ihn dennoch versichern? Soweit ich weiß, ist sein leiblicher Vater nicht dazu verpflichtet, seinen Sohn in seine Versicherung mit aufzunehmen, da sie in verschiedenen Haushalten leben. Abgesehen davon, soll er eh kein Rolle in unserem Leben spielen. Kann ich eine eigene Krankenversicherung für mein Kind abschließen und wie viel würde das ca. im Monat kosten (AOK)?
Liebe Grüße
8 Antworten
Der jetzige Verlobte ist nicht der Vater des Kindes, und solange er das Kind nicht adoptiert hat, gibts auch keine Familienversicherung.
Dafür müßte sowieso a) die Voraussetzung sein, daß der Verlobte selbst Mitglied einer GKV ist (das schreibst Du zwar nicht - schließe ich jetzt aber mal aus dem Zusammenhang) und b) Dein Kind darf kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben (auch das unterstelle ich jetzt mal).
Solange Du Mitglied einer GKLV bist, kann er ja bei Dir in die Familienversicherung.
Kind mit eigenem Beitrag in der GKV macht gar keinen Sinn. Das kostet gut 250 EUR im Monat. Dann versicherst Du ihn lieber für die Hälfte privat.
Das Kind hat ebenso Anspruch auf Fami bei seinem leiblichen Vater (Voraussetzung wäre, daß auch der Mitglied einer GKV ist - was wir nur vermuten können, weil die wirklichen wichtigen Infos schreisbtD u nicht...)
Momentan sind die Kinder bei Dir in der FaMi ja ganz gut plaziert.
Ach so: anders natürlich, wenn Ihr dann verheiratet seid. Dann hätte er prinzipiell auch Anspruch auf Fami beim Stiefvater... Wie gesagt, immernoch Voraussetzung, daß auch der Mitglied einer GKV ist. Und wenn die Einkommensverhältnisse entsprechend sind. Da spielst Du dann auch ne Rolle.
Wenn die Kinder mit ihm im selben Haushalt leben und ihr verheiratet seid, sind es rechtlich gesehen seine Stiefkinder und die können über ihn ganz normal familienversichert werden.
Stiefkinder können mit Familienversichert werden, wenn ihr in einem Haushalt lebt oder verheiratet seid. Von daher ist das kein Problem.
Zur Adoption: Ihr solltet das nicht nur bezüglich "wer ist als Vater eingetragen" mit dem Kind in beeignetem Alter klären, sondern auch bezüglich Dingen wie Erbschaftssteuer oder generell Anspruch als Erbe wenn kein Testament vorliegt. An einer Adoption hängt rechtlich so einiges dran.
Ein Bekannter von mir wurde als Kind adoptiert, von einem Mann den er nie mochte (mittlerweile wieder von der Mutter geschieden) und der nun dafür sorgt, dass er bei seinem leiblichen Vater, zudem er nach 17 Jahren ohne Kontakt wieder welchen hat, nicht mehr einfach so erben kann.
Die Kinder werden familienversichert. Ggf einfach Mal bei der Krankenkasse nachfragen
Sobald ihr verheiratet seid, ist es überhaupt kein Problem, auch das Stiefkind in der kostenlosen Familienversicherung anzugeben. DAFÜR müsste das Kind nicht adoptiert werden.