Pkv im Referendariat?

3 Antworten

Wenn man Beamter auf Widerruf=Beamtenanwärter ist (siehe Ernennungsurkunde), muß man sich privat krankenversichern. Eine Ausnahme besteht in Hamburg, wo Beamte zwischen der individuellen und der pauschalen Beihilfe wählen und sich dann ggf. gesetzlich versichern können. Im Lehramt gibt es meines Wissens auch die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst als Angestellter zu absolvieren, dann wäre man kraft Gesetzes gesetzlich krankenversichert.

Also, mir ist kein Fall bekannt, wo man überhaupt in die PKV muss. Es kann allenfalls schwierig werden, wieder in die GKV zu kommen, wenn man mal in der PKV war, aber auch da gibt es Mittel und Wege. Unter Umständen kann man auch gar nicht in die PKV kommen, ich mit meinen Erkrankungen hatte da z.B. Probleme, obwohl sie nicht mal so schlimm sind.

Niemand, der aktuell in der GKV ist, muss jemals in die PKV. Ob die Wahl der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden.