PKV: Rechnungsabzug bei zu langer Wartezeit
Ich habe gehört, dass man als PKV-Mitglied die Rechnung kürzen kann, wenn man zu lange gewartet hat. Ist das korrekt?
2 Antworten
Hallo,
Patienten, die einen Termin haben, können dem Arzt bei längerer Wartezeit (ohne dass in der Zwischenzeit ein anderer Patient als Notfall ohne Termin behandelt wird) den nachweisbaren Nettoverdienstausfall in Rechnung stellen.
Umgekehrt darf der Arzt Patienten, die nicht oder deutlich zu spät erscheinen, seinen nachweisbaren Nettoverdienstausfall in Rechnung stellen (wenn er in dieser "Wartezeit" nicht arbeiten kann). Dies wird teilweise von Psychotherapeuten und manchmal von Physiotherapeuten praktiziert.
Diese Regelungen gelten für GKV- und PKV-Patienten.
Experten:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
Gruß
RHW
Wo hast Du denn das gehört? Das stimmt nicht! Was das Warten anbelangt, solltest Du als PKV-Mitglied nicht unbedingt den gesetztlich Versicherten vorgezogen werden. Den Vorzug hast Du zwar bei der Terminvergabe, nicht jedoch was die Wartezeit anbelangt.
Außerdem behinhaltet eine Rechnung eines Arztes niemals die Wartezeit, das heißt, es gibt dafür keinerlei bindende Aussagen!!!!!
Mir hat eine Kollegin erzählt, dass sie das in der Zeitung gelesen hat.