Übernahme v. Arztrechnungen für Harz 4 Empfängerin?

5 Antworten

Du kannst direkt an die jeweiligen Empfänger überweisen. Im Verwendungszweck muss dann die Rechnungsnummer und der Name des Patienten stehen, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.

Gustl28 
Fragesteller
 16.02.2022, 22:04

... aber schaut das nicht komisch aus, wenn jemand anderer, also ich, für sie bezahle?

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michi57319  16.02.2022, 22:25
@Gustl28

Ist das wohl egal?

Ich frage mich zwar, warum es unbezahlte Rechnungen gibt, obwohl ein Hartzer krankenversichert ist, aber vielleicht stammt das aus Zeiten davor, wo eine Privatversicherung bestand. Manchmal ist das Leben ja hart und der Schritt von oben nach unten klein.

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Gustl28 
Fragesteller
 16.02.2022, 22:31
@michi57319

äh, sorry, das beantwortet nicht meine Frage, ich mein nur, sieht es für den Empfänger komisch aus, wenn nicht der Absender selbst überweist?

P.s.Es handelt sich in dem Fall um Selbstzahlerleistungen, die die Kasse nicht übernimmt.

Wenn bitte jemand noch kurz antworten kann, danke.

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michi57319  16.02.2022, 22:42
@Gustl28

Es ist dem Empfänger völlig egal, wer die Rechnung zahlt. Der will sein Geld, alles andere interessiert nicht.

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petrapetra64  17.02.2022, 12:16
@michi57319

Geld ist Geld, wo es herkommt, ist denen vollkommen egal. Bei Bargeld fragt ja auch keiner, wer das vorher in der Hand hatte.

Ich würde das gleich an den Empfänger überweisen. Manchmal kommt das vom Lebensgdfährten, von den Eltern oder so, jeder kann einen anderen Namen haben. Hauptsache der verwendungszweck (buchungsnummer und Nsme des Patienten ist drauf). Private Verhältnisse des Patienten interessiert keinen.

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Du kannst Ihr das Geld leihen, und es muß ein Darlehensvertrag mit einer realistischen Rückzahlungsvereinbarung bestehen.

Zweckgebundene Zuwendungen können Privatleute m.W.n. nicht machen.

Da aber auch 2.000 € als Darlehenssumme für Hartz 4 schon grenzwertig ist - vielleicht sollte die Freundin sich mit der medizinischen Grund- bzw. Regelversorgung begnügen.

isomatte  17.02.2022, 09:06

§ 11 a Abs. 5 SGB - ll

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Du kannst die Rechnungen auch einfach direkt bezahlen. Du musst ja sicher die Rechnungsnummer angeben und da schreibst noch ihren Namen dazu.

Das muss nicht erst über das Konto der Freundin laufen.

Du kannst das doch selber zahlen, woher das Geld kommt interessiert keinen Arzt, die benötigten Daten hat sie ja.

Agamemnon712  17.02.2022, 05:29

Da Umgehung von Anrechnung = Beihilfe zum Betrug = Straftat.

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Gustl28 
Fragesteller
 17.02.2022, 16:57
@isomatte

Ja, genau oder geht's wenigstens faktisch präzise...Ist nicht hilfreich, verwirrt nur!

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isomatte  17.02.2022, 17:43
@Gustl28

Ich nehme das schon gar nicht mehr für voll !

Kannst dir aus dem Internet ja einmal den Paragraf 11 a Abs. 5 SGB - ll suchen und selber nachlesen.

Und in deinem Fall würde sie das Geld ja nicht einmal in die Hand bzw.aufs Konto bekommen und darüber dann selber verfügen.

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Zahle die Rechnungen direkt und nicht über ihr Konto