Übernahme v. Arztrechnungen für Harz 4 Empfängerin?
Guten Abend zusammen,
ich möchte für eine Freundin, die Hartz4 bezieht, einige Arztrechnungen übernehmen.
Jetzt die Frage:
Kann ich das Geld (2000Euro) als zweckgebundene Zuwendung auf ihr Konto überweisen und sie zahlt die Arztrechnungen davon?
Wenn das von Amts wegen nicht geht, wie macht man das dann?
Herzlichen Dank im Voraus an Euch.
5 Antworten
Du kannst direkt an die jeweiligen Empfänger überweisen. Im Verwendungszweck muss dann die Rechnungsnummer und der Name des Patienten stehen, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.
Ist das wohl egal?
Ich frage mich zwar, warum es unbezahlte Rechnungen gibt, obwohl ein Hartzer krankenversichert ist, aber vielleicht stammt das aus Zeiten davor, wo eine Privatversicherung bestand. Manchmal ist das Leben ja hart und der Schritt von oben nach unten klein.
äh, sorry, das beantwortet nicht meine Frage, ich mein nur, sieht es für den Empfänger komisch aus, wenn nicht der Absender selbst überweist?
P.s.Es handelt sich in dem Fall um Selbstzahlerleistungen, die die Kasse nicht übernimmt.
Wenn bitte jemand noch kurz antworten kann, danke.
Es ist dem Empfänger völlig egal, wer die Rechnung zahlt. Der will sein Geld, alles andere interessiert nicht.
Geld ist Geld, wo es herkommt, ist denen vollkommen egal. Bei Bargeld fragt ja auch keiner, wer das vorher in der Hand hatte.
Ich würde das gleich an den Empfänger überweisen. Manchmal kommt das vom Lebensgdfährten, von den Eltern oder so, jeder kann einen anderen Namen haben. Hauptsache der verwendungszweck (buchungsnummer und Nsme des Patienten ist drauf). Private Verhältnisse des Patienten interessiert keinen.
Du kannst Ihr das Geld leihen, und es muß ein Darlehensvertrag mit einer realistischen Rückzahlungsvereinbarung bestehen.
Zweckgebundene Zuwendungen können Privatleute m.W.n. nicht machen.
Da aber auch 2.000 € als Darlehenssumme für Hartz 4 schon grenzwertig ist - vielleicht sollte die Freundin sich mit der medizinischen Grund- bzw. Regelversorgung begnügen.
Du kannst die Rechnungen auch einfach direkt bezahlen. Du musst ja sicher die Rechnungsnummer angeben und da schreibst noch ihren Namen dazu.
Das muss nicht erst über das Konto der Freundin laufen.
Du kannst das doch selber zahlen, woher das Geld kommt interessiert keinen Arzt, die benötigten Daten hat sie ja.
Ich nehme das schon gar nicht mehr für voll !
Kannst dir aus dem Internet ja einmal den Paragraf 11 a Abs. 5 SGB - ll suchen und selber nachlesen.
Und in deinem Fall würde sie das Geld ja nicht einmal in die Hand bzw.aufs Konto bekommen und darüber dann selber verfügen.
Zahle die Rechnungen direkt und nicht über ihr Konto
... aber schaut das nicht komisch aus, wenn jemand anderer, also ich, für sie bezahle?