Hartz4 Vermieter der eigene Sohn?

4 Antworten

Im SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) sind die Kinder ihren Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet,also kann er mit dir auch einen Mietvertrag abschließen !

Würdest du mit ihm in einer Wohnung leben und er der Hauptmieter sein,dann würde die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete) nach den Personen im Haushalt ( Kopfanteil ) verteilt,würdest dann also 50 % der Warmmiete bekommen,wenn ihr zu zweit in der Wohnung leben würdet.

Mal vorausgesetzt das dann dein Kopfanteil angemessen nach dem SGB - ll wäre.

Eine gegenseitige Unterhaltspflicht ( Kinder / Eltern ) gibt es nur im SGB - Xll,also wenn keine dauerhafte Arbeitsfähigkeit mehr bestehen würde und Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen vorliegen würde.

Wenn du also angenommen Zuhause wohnen würdest,nicht mehr arbeitsfähig auf Dauer wärst und dein Sohn der einzige Unterhaltspflichtige wäre und im Jahr dann mehr als 100 000 € Brutto verdienen würde,dann müsste dann dementsprechend Unterhalt gezahlt werden.

Würdest du z.B. in ein Pflegeheim müssen oder schon sein,dann sieht das ganz anders aus,dann würde er z.B. als Single derzeit einen Selbstbehalt von 1800 € Netto haben.

Dazu können aber noch weitere Aufwendungen abgesetzt werden,wie z.B. Aufwendungen wegen der Beschäftigung,eigene Beiträge zur Altersvorsorge,eigene Tilgungen von Schulden die schon vorher gezahlt wurden,eigene vorrangige Unterhaltspflichten usw.würde dann noch etwas übrig sein,dann dürften 50 % davon als Zuzahlung gefordert werden.

Beispiel aus der Nachbarschaft. Mutter ist sehr begütert, Ländereien und Pacht-und Mieteinnahmen und mehrfache Millionärin.

Sie vermietet eine ihrer Wohnungen an den "bedürftigen" Sohn und die Miete kommt vom Jobcenter in voller Höhe, seit Jahren, und äußerst pünktlich.

Viel Glück und es wird bei Euch dann genauso sein.

Selbstverständlich darfst du eine in deinem Eigentum befindliche Wohnung an deine Mutter vermieten. Du bist Vermieter wie jeder Andere. Keinesfalls bist du zum Unterhalt verpflichtet (jedenfalls nicht solang sie Anspruch auf Transferleistungen hat). Insofern Größe der Wohnung bzw. deren Kosten angemessen sind, bekommt sie die Kosten für Unterkunft vom JC erstattet.

Glaube nicht. Und wenn kann der Sohn sagen das er mit dir nix zu tun hat und dir die Wohnung nur vermieten will. Gibt viele Kinder die keinen Kontakt mit ihren Eltern haben oder deren Eltern obdachlos sind. Habe noch nie gehört das ein Kind für seine Eltern aufkommen muss

Malkastenpark  06.07.2016, 00:42

Habe noch nie gehört das ein Kind für seine Eltern aufkommen muss

Dann gebe ich dir mal was zum lesen..

http://www.finanztip.de/elternunterhalt/

schleudermaxe  06.07.2016, 17:33
@Malkastenpark

Wie bitte? Ich sollte für meine Großmutter leisten und nur dank meiner eigenen Bedürftigkeit kam es nicht dazu.

Hast Du deinen Tipp schon lesen können?

Erste Zeile:


Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer
finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen –
selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war.


 



isomatte  07.07.2016, 05:02
@schleudermaxe

Enkel dürfen für die Pflegekosten der Großeltern nicht zur Kasse gebeten werden,weil es keine Verwandtschaft in gerader Linie ist,außerdem muss man nicht erst Bedürftig sein um bei Unterhaltspflicht nicht zur Kasse gebeten zu werden !

Bedürftig ist man,wenn sein Einkommen / Vermögen den Grundbedarf nach dem SGB - ll bzw. SGB - Xll nicht deckt und bevor man nach dem SGB - Xll vom Sozialamt zum Unterhalt heran gezogen werden kann oder zur Zuzahlung für Pflegekosten,hat der Unterhaltspflichtige einen Selbstbehalt,der richtet sich nach dem individuellen Fall.

Dann muss unterschieden werden ob der Bedürftige noch Zuhause wohnt oder in ein Pflegeheim muss oder schon ist,im ersten Fall stünde dem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt von 100 000 € Brutto Jahreseinkommen zu,erst danach müsste anteilig oder voll gezahlt werden.

Im zweiten Fall dürfte z.B. ein Single derzeit 1800 € Netto nach der Düsseldorfer Tabelle haben,dazu können aber noch weitere Aufwendungen wie z.B. Aufwendungen wegen der Beschäftigung abgesetzt werden,eigene Beiträge für die Altersvorsorge,eigene Verpflichtungen die vorher schon bestanden ( Ratenzahlungen / Unterhalt ) usw. und würde man dann immer noch über dem Selbstbehalt liegen,dann dürften max. 50 % davon gefordert werden.