Stornierung wegen falschem Preis?

5 Antworten

Die Bestellbestätigung hat rechtlich nix mit der Annahme eines Antrages zu tun (aka der Verkäufer hat noch nicht zugestimmt, du hast ein Antrag gestellt, den Artikel zu Preis x zu kaufen. Aber die Annahme hat gefehlt, die idR mit der Lieferbescheinigung online dargestellt wird.

Allgemein sowieso korrekt : Bei Irrtum kann auch mitunter zurückgetreten werden, selbst wenn sie dir schon eine rechtlich ausreichende Annahme zum Kaufvertrag geschickt hätten. Genauso wenig wie dir eine Kassiererin im Supermarkt etwas verkaufen muss, wenn der Preis falsch ausgezeichnet ist.

Folge-Rechtsansprüche wie Schadensersatz usw. können nicht geltend gemacht werden


Noahk20 
Fragesteller
 04.08.2021, 22:01

Ok danke für die ausführliche Antwort

ich Versuch mal nett nach „Rabatt“ zu fragen, wenn die schon einen Fehler machen.

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Nein. Wenn es ein offensichtlicher Irrtum ist hat sich dir FIrma ein Rücktrittsrecht vermerkt, von dem sie hier gebrauch macht. Offensichtlich war dies hier der Fall.

beispiel : In einer Werbung bietet ein Autohaus den nagelneuen Mercedes für 10.000€ statt 100.000€ an.

"gesetzlich vorgesehen": in einigen Ländern ist soetwas auch gesetzlich verankert, in anderen nicht" Dieses UNternehmen wird wohl in mehreren Ländern tätig sein und sichert sich so noch einmal ab.

Fast bei jeden onlinehändler so, dass der Vertrag erst zustande kommt wenn Versand wird und der Händler stornieren kann.


Noahk20 
Fragesteller
 04.08.2021, 21:59

Ja schon. Das steht aber in den AGB eben anders

Alza muss laut den agb wenn ich’s richtig verstehe nur den Kauf bestätigen. Was sie mit 2 Mails getan haben

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Das ist rechtens, wenn der Preis offensichtlich unangemessen ist. Siehe 119 BGB

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
können die einfach so davon zurücktreten?

ja, nennt sich Preisirrtum https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html

die Bestellbestätigung war generiert, ist bei den meisten Shops der Fall

das wird danach bearbeitet und das ist da aufgefallen.

hätte der Verkäufer die Ware versendet, so wäre ein Vertrag zu diesem Preis zustande gekommen. soweit kam es erst gar nicht