Ist man als erwachsener Raucher verpflichtet, dagegen vorzugehen, wenn Minderjährige in seiner Gegenwart rauchen?

8 Antworten

Wenn das im öffentlichen Raum ist und du zu den Gesetzeshütern gehörst, bist du verpflichtet, ja. Wenn es sich um deine eigenen Kinder handelt, dann natürlich auch.
Moralisch gesehen, würde ich aber auch sonst die Kinder ansprechen diesbezüglich.

  • Das Rauchen darf in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden...

"gestatten" heißt: aktiv erlauben, einwilligen

Du darfst also einem Minderjährigen, z. B. in Deinem Beisein oder in Deinem Verantwortungsbereich nicht erlauben in der Öffentlichkeit zu rauchen

Das spielt u. a. eine Rolle, wenn Du eine Feier o. ä. veranstaltest, bei der jeder Zugang hätte (=Öffentlichkeit) und Minderjährige anwesend wären - dann darfst Du das Rauchen nicht erlauben.

D. h. es muß eine gewisse persönliche Verantwortung bei Dir liegen.

Wenn fremde Minderjährige auf der Straße rauchen, brauchst Du nicht eingreifen - denn Du selbst erlaubst es ihnen ja nicht (und verboten ist es für die Jugendlichen selbst ja auch nicht) und Du bist nicht der Hüter der Öffentlichkeit.

Die Polizei oder das Ordnungsamt müssen aber einschreiten, wenn sie das sehen - denn diese dürfen den Minderjährigen das nicht gestatten, weil sie für die Öfffentlichkeit verantwortlich sind.

Im privaten Bereich gilt das alles nicht - da darf auch Minderjährigen das Rauchen gestattet werden


Marmiedel  04.08.2021, 21:50

Das Problem ist, dass der Fragesteller 35 ist, nen 13j Kumpel hat und diesen in seiner Wohnung, also nicht in der Öffentlichkeit rauchen lässt. Das hat er wo anders geschrieben.

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Nein.

Übrigens, es ist legal für Minderjährige zu rauchen. Man darf ihnen nur als Erwachsener keine Zigaretten verkaufen.

Wenn du ihnen die also wegnimmst oder so, machst du dich strafbar.

Du darfst ihnen nur keine Zigaretten geben.

Ich denke viele nehmen an dass das Jugendschutzgesetz den jugendlichen dinge verbietet, das stimmt aber nicht.
Das Jugendschutzgesetz verbietet nur anderen Dinge im Umgang mit Jugendlichen. Darum heißt es Jugendschutzgesetz, es schützt jugendliche, schränkt sie aber an sich nicht ein.
Jugendliche dürfen Vodka kaufen, Vodka trinken, Zigaretten kaufen, Zigaretten rauchen, du darfst ihnen nur nicht dabei helfen als Erwachsener.

Kannst ja mal lesen, wirst feststellen dass den jugendlichen im ganzen Gesetz nirgendwo irgendwo etwas verboten wird

Dort steht sowas wie

"In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden."

"Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind..."

Aber nirgendwo wird den Minderjährigen irgendetwas verboten.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html


Candyman712  04.08.2021, 14:57

Schau mal auf das Datum deines JuSchG. Es ist die Version von 2002! In der von 2021 steht sehr wohl drin, dass Rauchen in der Öffentlichkeit für Minderjährige verboten ist!

AUSZUG aus dem aktuellen JuSchG:

"Wie der Verkauf von Tabakwaren ist auch das Rauchen selbst laut Jugendschutzgesetz erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. ... Auch wenn sie sich in Begleitung ihrer Eltern befinden, ist das Rauchen für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit verboten."

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jort93  04.08.2021, 14:59
@Candyman712

Das ist das aktuelle...

"Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 9.4.2021 I 742"

Wer lesen kann ist klar im Vorteil könnte man jetzt sagen.

Das was du da hast ist auf jeden fall kein Auszug aus dem JuSchG, keine Ahnung wo du das her hast.

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Candyman712  04.08.2021, 15:06
@jort93

JuSchG in der aktuellen Version von 2021 § 10 abs. 1-3. Auch wer's nicht wahrhaben will: Rauchen für Minderjährige ist in der Öffentlichkeit verboten! Was kann man bei dem Text nicht verstehen?

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jort93  04.08.2021, 15:08
@Candyman712

Nein!

§ 10 abs. 1 steht sogar in meiner Antwort, lustig.

Wo hast du denn deinen Auszug her?

Dein text ist frei erfunden, zumindest hast du keine quelle genannt, § 10 abs. 1-3 ist es auf jeden fall nicht.

Wie gesagt, der link von mir ist die version von 2021.

Dort steht das man es den minderjährigen nicht genehmigen darf, nicht dass sie es nicht dürfen. Du machst dich nur z.B. strafbar wenn du es in deiner kneipe minderjährigen zu rauchen. Aber die Minderjährigen machen sich nicht strafbar.

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Candyman712  04.08.2021, 15:21
@jort93

Keine Quellenangabe? Nochmal: Schlag nach unter JuSchG §10 Abs. 1: Dort steht wörtlich, ich zitiere:

"(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden."

Aus dem Gesetzestext kopiert und von wegen frei erfunden. SCHAU Nach! Damit ist das Thema für mich erledigt. Die Quellenangabe steht jetzt zweimal da.

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jort93  04.08.2021, 15:24
@Candyman712

Ja, eben hast du aber noch behauptet dass das hier

Wie der Verkauf von Tabakwaren ist auch das  Rauchen selbst laut  Jugendschutzgesetz erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. ... Auch wenn sie sich in Begleitung ihrer Eltern befinden, ist das  Rauchen für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit verboten

Ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz wäre.
Wo kommt dieser ausschnitt her?

Nun

"(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das  Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden"

Das steht auch in meiner Antwort, das ist aus dem Jugendschutzgesetz. Eben auch in der (aktuellen) version die ich gepostet habe.

Aber, nochmal, wer lesen kann ist klar im vorteil. Dort steht NICHT dass es jugendlichen verboten ist, nur dass man es ihnen nicht gestatten darf.

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Marmiedel  04.08.2021, 21:48
@jort93

Doch stimmt. Das Problem ist, dass der Fragesteller 35 ist, einen 13j Kumpel hat und diesen und dessen ebenfalls 13j Kumpels in seiner WOHNUNG, also nicht in der Öffentlichkeit rauchen lässt. das hat er in einer anderen Frage geschrieben.

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Marmiedel  04.08.2021, 21:40

Doch "darf in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden, VERBIETET es ihnen in der Öffentlichkeit..." Volle Themaverfehlung

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Nein, das Jugendschutzgesetz schreibt lediglich vor, dass du keine Tabakwaren an Minderjährige abgeben darfst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein ganz bestimmt nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich bin leidenschaftlicher Raucher.