Kann man vorbestraft zur Polizei?
10 Antworten
Um was zu tun?
Wer tatsächlich im rechtsgültigen Sinne und mit BZR Eintrag vorbestraft ist (= ab 90 Tagessätze oder 3 Monaten Haft) darf keine Beamtenlaufbahn einschlagen.
Du darfst dann aber trotzdem zur Polizei gehen, eine Anzeige aufgeben, aussagen, Funde abgeben/abholen usw.
Gruß S.
Wenn man ganze Sätze formuliert, werden die Antworten besser.
Du kannst dich bewerben, aber es gibt bestimmt Einzelfälle wo es auf die Straftat ankommt. Entweder wirst du sofort abgelehnt oder es entscheidet eine Kommission drüber. Kommt auf die Straftat an.
Eine Bewerbung bei der Polizei mit Vorstrafen ist grundsätzlich schwierig, da ein einwandfreier Leumund eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Polizeidienst ist. Die Polizei legt großen Wert auf Integrität und Vertrauenswürdigkeit, weshalb Vorstrafen ein erhebliches Hindernis darstellen können. Dennoch gibt es einige Punkte, die im Einzelfall zu berücksichtigen sind:1. Art und Schwere der Vorstrafe
https://polizist-werden.de/voraussetzungen-fuer-die-polizei/leumund-polizeiliches-fuehrungszeugnis/
Ja, ins Polizeigewahrsam, gar kein Problem! Aber Spaß beiseite, wenn man dort arbeiten möchte wird es in der Praxis schwierig. Hatte das Thema neulich mit einem befreundeten Polizisten - auch wenn es theoretisch ja wohl möglich ist wird es in der Praxis aber kaum gemacht, zumindest hier in NRW nicht.
Naja, grundsätzlich nicht. Aber wie bereits erwähnt wurde, entscheidet die Kommission bei sehr kleinen vergehen.
‚Du darfst dann aber trotzdem zur Polizei gehen, eine Anzeige aufgeben, aussagen, Funde abgeben/abholen usw.‘
ach echt? 😂😂