Kann man vorbestraft zur Polizei?
9 Antworten
Du kannst dich bewerben, aber es gibt bestimmt Einzelfälle wo es auf die Straftat ankommt. Entweder wirst du sofort abgelehnt oder es entscheidet eine Kommission drüber. Kommt auf die Straftat an.
Um was zu tun?
Wer tatsächlich im rechtsgültigen Sinne und mit BZR Eintrag vorbestraft ist (= ab 90 Tagessätze oder 3 Monaten Haft) darf keine Beamtenlaufbahn einschlagen.
Du darfst dann aber trotzdem zur Polizei gehen, eine Anzeige aufgeben, aussagen, Funde abgeben/abholen usw.
Gruß S.
Wenn man ganze Sätze formuliert, werden die Antworten besser.
Ja, ins Polizeigewahrsam, gar kein Problem! Aber Spaß beiseite, wenn man dort arbeiten möchte wird es in der Praxis schwierig. Hatte das Thema neulich mit einem befreundeten Polizisten - auch wenn es theoretisch ja wohl möglich ist wird es in der Praxis aber kaum gemacht, zumindest hier in NRW nicht.
Warum auch. Es gibt ja genug Bewerber ohne entsprechende Vorgeschichte.
Naja, grundsätzlich nicht. Aber wie bereits erwähnt wurde, entscheidet die Kommission bei sehr kleinen vergehen.
Auch wer Vorstrafen hat, kann sich bei der Polizei bewerben. Allerdings sind die Bewerber verpflichtet, diese anzugeben. „Entweder, die Vorstrafe ist so erheblich, dass derjenige sofort abgelehnt wird, oder er muss vor eine spezielle Kommission der Polizei treten, die in jedem Einzelfall entscheidet.
‚Du darfst dann aber trotzdem zur Polizei gehen, eine Anzeige aufgeben, aussagen, Funde abgeben/abholen usw.‘
ach echt? 😂😂