Aufbauseminar Anordnung was bedeutet das?

3 Antworten

dann urteilen sie nachdem, was denen bisher schriftlich vorliegt. Du kannst dann dagegen keinen Einspruch mehr einlegen gegen die Massnahme. Da bereits Anordnung vorliegt, wird die Aktenlage da auch weiterhin so sein, dass du darum nicht mehr herumkommst. Nehme ich an. Die Beweislage dürfte - nehme ich an - eindeutig sein.

Wenn dem nicht so ist, bist du aufgefordert, dich zu melden. Schriftlich oder durch persönliches Erscheinen, wo ein Protokoll angefertigt wird.

Wenn du der Meinung bist, dass du da sowieso nichts mehr reissen kannst, dann äußerst du dich nicht mehr und sparst dir die Zeit.

Du hast noch die Gelegenheit, die Aktenlage durch deine persönliche Einlassung zu korrigieren. Meldest du dich nicht, erfolgt der Bescheid.

Das bedeutet, dass dann anhand der vorliegenden Beweislage entschieden wird, weil du dich nicht geäußert hast.