Was bringt das Einholen eines ärztlichen Befundberichts (Polizei)?
Hallo liebe Community,
die Polizei stellt auf ihrer Homepage Bewerbungsformblätter für Fachärzte zur Verfügung.
https://www.komm-zur-bundespolizei.de/dokumente-zur-bewerbung
z. B. Ein Formblatt für den Augenarzt zum dokumentieren des Sehvermögens "augenärztlicher Befundbericht".
Meine Frage:
Wenn der Augenarzt XY eine gewisse Sehfähigkeit nun schriftlich bestätigt, wird diese dann trotzdem nochmals durch den Polizeiarzt geprüft? Oder was genau habe ich denn davon, vorher einen augenärztlichen Befundbericht auf meine eigenen Kosten zu machen?
Vorallem was wäre wenn der Augenarzt XY eine gute Sehfähigkeit attestiert, aber der Polizeiarzt dies widerlegt?
4 Antworten
Ja, die Sehfähigkeit wird nochmal bei der Einstellungsuntersuchung überprüft.
Du hast davon nichts, wenn du davor zum Augenarzt gehst, aber wenn dein Augenarzt dort feststellt, dass deine Sehleistung schlecht ist, zu schlecht ist, wirst du erst gar nicht für das Verfahren zugelassen.
Wenn der Augenarzt XY eine gute Sehleistung bescheinigt, du aber beim Arzt wegen schlechter Sehleistung durchfällst, dann kannst du Widerspruch einlegen, dann musst du, z.B in eine Uniklinik und dort verschiedene Sehtests machen ,die aber deutlich schwerer sind als der beim Polizeiarzt, wenn du dort aber gut abschneidest bekommst du das bescheinigt und legst dass dem Polizeiarzt vor, dann wirst du normalerweise als „tauglich“ eingestuft.
Ärztliche Befunde sind keine Entscheide. Sie liefern nur dem Entscheidungsträger Grundlagen für dessen Entscheid.
Falls der Befund des externen Facharztes knapp an der Grenze der Zulassung liegt, wird wohl der Amtsarzt einen weiteren Befund beibringen. Wenn der Befund allerdings klar ist, wird der sich auch keinen Kopf und damit keine zusätzliche Arbeit machen.
Letztinstandlich dürfte der zuständige Amtsleiter der Polizeiorganisation über eine Anstellung entscheiden. Der Befund des Amtsarztes wird jedoch von ihm dem Befund eines Facharztes mit Sicherheit vorgezogen.
Ich weiss nicht, was der Ermessenspielraum eines Amtsleiters einer Polizeiorganisation ist. Meiner persönlichen Erfahrung nach haben Amtsleiter einen ziemlich grossen Ermessensspielraum, sofern sie sich nicht vorsätzlich gegen Gesetze verstossen.
Es gibt beides.
Ermessensspielraum bei relativen Ausschlussgründen.
Strikte Entschlüsse bei absoluten.
Über die pdv hinweg setzen darf und wird er sich nicht. Was sollte das für ein Bewerber sein, für den er seinen Job riskiert?
Die Werte sind dazu da, eingehalten zu werden.
Der Polizeiarzt überprüft deine Sehfähigkeit nicht. Er kann ja nicht jeden einzelnen Bewerber von oben bis unten auf seine körperliche Eignung überprüfen. Wie soll das zu schaffen sein?
Deswegen sollst du vorher deine Sehkraft ärztlich überprüfen lassen. Wenn die nicht ausreicht, wirst du gar nicht erst zur polizeiärztlichen Untersuchung geladen.
Gruß, B.
d.h. Ich muss erst privat zum Augenarzt und auch wenn dieser ein gutes Sehvermögen attestiert, muss ich nochmals solch einen Test beim Polizeiarzt machen?
So ganz teile ich das nicht.
Diese Bögen sind zunächst für Brillenträger verpflichtend. Und die PÄU enthält auch eine Untersuchung der Augen.
Ich dachte, es ging um die allgemeinen Untersuchungen, die für alle Bewerber gelten?
Stimmt, es folgen auch Sehtests im Rahmen des EAV. Aber die sind ja nicht dazu da, um die genaue Sehstärke festzustellen, sondern z. B. um Rot-Grünschwäche auszuschließen und das periphere Sehvermögen zu testen.
Jedenfalls kommt der FS im Falle einer Bewerbung ja eh nicht drum herum, vorher eine Bescheinigung über seine Sehkraft vom Augenarzt einzuschicken.
Der Augenarzt kann zwar eine gute Sehfähigkeit attestieren, ist aber nicht relevant. Ärzte "draußen" Stufen nach WHO ein. Polizeiärzte nach PDV300. Da der Arzt "draußen" die gar nicht kennt, steht ihm ein Urteil nicht zu.
Die Behörde braucht eine Aussage über die Sehfähigkeit, können die Kosten dafür aber nicht tragen und auch nicht auf die Gemeinschaft der Versicherten abwälzen. Darum muss das privat gemacht werden.
Dieser Bogen geht auch nichts ins Detail, sondern enthält Basisangaben.
Gruß S.
OK, alles klar
Bedeutet dies, dass der zuständige Amtsleiter sich über die Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 hinwegsetzen könnte? Sollte z. B. der zul. Wert bei einer Farbenblindheit (0.7 - 2.0) leicht über oder unterschritten werden?
Oder gibts es hier klare Richtlinien, an denen niemand ein Ermessen hat?