Ich merke folgendes , Schulpflicht wird bis zur 10. Klasse kontrolliert, und direkt nach deinem Abschluss.
Habe meine Lehre nicht geschafft, abgebrochen und war 17. Wäre normalerweise bis Ablauf des Schuljahres in dem ich 18 geworden wäre, schulpflichtig, bedeutet ich hätte noch ein ganzes Schujahr machen müssen, aber, wo kein Kläger da kein Richter.
https://www.caritas-nrw.de/rechtinformationsdienst/schulpflicht-und-schulzwang-in-nrw
,, Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. "
Wann verjährt das , kann man jemanden dafür dran kriegen noch Jahre später obwohl keiner sich gemeldet hat damals und ohne das man damals aufgefordert wurde