Anzeige wegen Hehlerei als Folge eines ebay Betrugs?

6 Antworten

erst mal im Gesetz nachlesen

StGB §259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn es eine Fälschung war, trifft der § kaum zu. Wenn es gestohlen war, und du versucht hast es weiterzuverkaufen wäre das der Versuch, der auch strafbar wäre.

Aber Vorraussetzung: du hast es gewusst, man müsste dir also nachweisen, dass es nicht so war wie du geschrieben hast. Wahrscheinlich wird es wie folgt ablaufen: du bekommst eine Mitteilung dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet wurde, und du die Möglichkeit hast, dich zur Sache zu äussern. Wenn du das dann wie oben schilderst, Name und Adresse des Verkäufers benennst, den Mailverkehr oder die Kleinanzeige ... dann wird das Verfahren vermutlich eingestellt.


masc3016 
Fragesteller
 27.07.2021, 08:54

Vielen Dank für die Antwort. Der Polizeibeamte hat gleich meine Aussage zum Betrug an die Anzeige wegen Hehlerei gehangen. Die richtige Adresse und Namen des Täters habe ich leider nicht. Er hat sich für eine Person die dort wohnt ausgegeben. Wahrscheinlich hat er zuvor nach den Klingelschildern geschaut und sich deswegen den Namen und den Treffpunkt ausgedacht.

Einen Kaufvertrag den ich vor Ort gemacht (den er mit falschen Namen unterschrieben hat) habe und den Lieferschein, ebenso wie die Chatverläufe liegen auch der Polizei vor.

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Da wird nix fallen gelassen, denn du bist das Risiko bewusst eingegangen. Wer aus dubiosen Quellen Markenware kauft und dann verhökert, der muss bestraft werden.

Ich denke nicht, dass hier bei Dir etwas heraus kommen wird, da Du unwissentlich gehandelt hast

Unwissenheit schützt vor Tugend nicht !

Chance ist gering das sie Fallengelassen wird.

Du hast es gemacht und das zählt. Ob du das gewusst hast oder nicht , spielt dabei keine Rolle. Oft steht auch in vielen Gesetzlichen Bereichen drin das der Versuch ( egal ob unwissend oder nicht) strafbar ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

masc3016 
Fragesteller
 27.07.2021, 08:34

"Oft steht auch in vielen Gesetzlichen Bereichen" klingt für mich ehrlicherweise nicht so, als würden Sie sich mit Sachverhalten wie diesen auskennen. Trotzdem danke für die rasche Antwort.

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Flips12345  27.07.2021, 08:37
@masc3016

Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 - 262)

Lesen , verstehen zur Kenntnis nehmen !

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masc3016 
Fragesteller
 27.07.2021, 08:40
@Flips12345

Habe ich mir durchaus schon selber zur Gemüte geführt und weiß dass nach Absatz 3 auch der Versuch strafbar ist. Worum es mir ging, war, dass Ihre Antwort nicht gezeigt hat, dass Sie sich sicher sind in dem, was Sie schreiben.

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Flips12345  27.07.2021, 08:43
@masc3016

Ich bin mir sicher nur andere sind es nicht . Habe das lediglich als Beispiel aufgeführt. Wenn die Leute es sehr genau nehmen käme auch §260 StGB zum tragen was dann die Strafe erhöht.

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Es ist immer schwer einzuschätzen was die Staatsanwaltschaft macht. Von einer Anlageschrift bis hin zu einer Anklageeröffnung (geht vor Gericht) über eine Verfahrenseinstellung, ist alles dabei.

Klar "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" wäre hier der Fall, der Versuch auch Strafbar, aber wie soll man als Laie eine Fälschung erkennen? Wissen dass der Lieferschein gefälscht ist etc.? Du hast ja, sofern du es nachweisen kannst, Recherche betrieben als man dir sagte dass du da ein Fake verkaufen wolltest und erst dann die ganzen Details raus kamen.

Vorsichtig ausgedrückt denke ich nicht dass es zu einer Verurteilung kommen wird.


5432112345  27.07.2021, 16:16

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt in Deutschland nur, wenn man willentlich oder fahrlässig von dem Umstand keine Kenntnis hatte.

Wenn man sie nicht wissen konnte, dann schützt Unwissenheit sehr wohl vor Strafe.

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