Anzeige wegen Hehlerei als Folge eines ebay Betrugs?
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen ein neues versiegeltes IPhone über ebay kleinanzeigen gekauft. Dafür habe ich mich mit der Person auch getroffen. Vor Ort kam mir nichts sehr ungewöhnlich vor. Da das Gerät mir dann irgendwie doch zu teuer zur Eigennutzung war, habe ich mich entschlossen es über eine Ankaufseite im Internet zu verkaufen. Ich muss zugeben, dass ich mir diese Möglichkeit im voraus offen gehalten habe, da der Preis nach Verhandlung etwa 10% unter dem Ankaufspreis lag. Dabei kam heraus, dass das IPhone eine Fälschung ist und dass damit kein Ankauf zu Stande kommt und mir das Gerät zurückgeschickt wird.
Nach ein wenig Recherche im Internet ist mir aufgefallen, dass ich nicht der einzige bin dem das passiert ist. Es handelt sich also um originale Verpackungen, die so versiegelt sind, dass es absolut original aussieht. Von dem Verkäufer habe ich auch einen Lieferschein mit der passenden IMEI des Handys bekommen und mit der des Kartons verglichen. - Wie gesagt vor Ort war nichts auffällig.
Daraufhin bei Apple angerufen, die mir gesagt haben, dass die IMEI existiert, aber mir aus Datenschutzgründen keine weiteren Infos geben dürfen.
Danach habe ich beim Telefonanbieter angerufen von denen der vermeintliche Lieferschein ist und nach einer etwas längeren Überprüfung, wurde mir gesagt, dass das ein gut gefälschter Lieferschein ist, aber die IMEI, die Lieferscheinnummer und die angegebene Telefonnummer nicht bei ihnen im System sind.
Infolge der neuen Informationen habe ich mich dann entschlossen, auch wenn es geringe Erfolgsaussichten gibt, eine Anzeige wegen Betruges bei der Polizei zu erstatten. Denen habe ich dann auch den Sachverhalt geschildert und die Anzeige gegen unbekannt wurde aufgenommen.
Nach dem Ausdrucken ist dem Beamten eingefallen, dass ich mich aufgrund des (versuchten) Verkaufs, der Hehlerei schuldig gemacht habe und sie deswegen eine Anzeige veranlassen müssen. Dass sie diese Anzeige gegen mich veranlassen mussten, sehe ich ein.
Jetzt nach der etwas längeren Beschreibung des Falls zu meiner eigentlichen Frage: Wie hoch sind die Chancen ist etwa, dass die Anzeige (direkt) fallen gelassen wird, wenn man berücksichtigt, dass ich davon nichts wissen konnte, da ich mit einem gefälschtem Lieferschein und passender Originalverpackung offensichtlich betrogen wurde und dass der Ankauf zusätzlich gar nicht zu Stande kam und ich das gefälschte Gerät zurückerhalten werde.
Vielen Dank für Einschätzungen im voraus.
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/juergen63225/1645949590290_nmmslarge__654_305_2407_2407_85859dd50700c71d2e308e9238d4930e.jpg?v=1645949590000)
erst mal im Gesetz nachlesen
StGB §259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn es eine Fälschung war, trifft der § kaum zu. Wenn es gestohlen war, und du versucht hast es weiterzuverkaufen wäre das der Versuch, der auch strafbar wäre.
Aber Vorraussetzung: du hast es gewusst, man müsste dir also nachweisen, dass es nicht so war wie du geschrieben hast. Wahrscheinlich wird es wie folgt ablaufen: du bekommst eine Mitteilung dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet wurde, und du die Möglichkeit hast, dich zur Sache zu äussern. Wenn du das dann wie oben schilderst, Name und Adresse des Verkäufers benennst, den Mailverkehr oder die Kleinanzeige ... dann wird das Verfahren vermutlich eingestellt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vielen Dank für die Antwort. Der Polizeibeamte hat gleich meine Aussage zum Betrug an die Anzeige wegen Hehlerei gehangen. Die richtige Adresse und Namen des Täters habe ich leider nicht. Er hat sich für eine Person die dort wohnt ausgegeben. Wahrscheinlich hat er zuvor nach den Klingelschildern geschaut und sich deswegen den Namen und den Treffpunkt ausgedacht.
Einen Kaufvertrag den ich vor Ort gemacht (den er mit falschen Namen unterschrieben hat) habe und den Lieferschein, ebenso wie die Chatverläufe liegen auch der Polizei vor.
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Da wird nix fallen gelassen, denn du bist das Risiko bewusst eingegangen. Wer aus dubiosen Quellen Markenware kauft und dann verhökert, der muss bestraft werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich denke nicht, dass hier bei Dir etwas heraus kommen wird, da Du unwissentlich gehandelt hast
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Flips12345/1639284997850_nmmslarge__0_0_648_648_eca54337b49a74d50be91e3dba0e5ef5.jpg?v=1639284998000)
Unwissenheit schützt vor Tugend nicht !
Chance ist gering das sie Fallengelassen wird.
Du hast es gemacht und das zählt. Ob du das gewusst hast oder nicht , spielt dabei keine Rolle. Oft steht auch in vielen Gesetzlichen Bereichen drin das der Versuch ( egal ob unwissend oder nicht) strafbar ist.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Flips12345/1639284997850_nmmslarge__0_0_648_648_eca54337b49a74d50be91e3dba0e5ef5.jpg?v=1639284998000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Habe ich mir durchaus schon selber zur Gemüte geführt und weiß dass nach Absatz 3 auch der Versuch strafbar ist. Worum es mir ging, war, dass Ihre Antwort nicht gezeigt hat, dass Sie sich sicher sind in dem, was Sie schreiben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Flips12345/1639284997850_nmmslarge__0_0_648_648_eca54337b49a74d50be91e3dba0e5ef5.jpg?v=1639284998000)
Ich bin mir sicher nur andere sind es nicht . Habe das lediglich als Beispiel aufgeführt. Wenn die Leute es sehr genau nehmen käme auch §260 StGB zum tragen was dann die Strafe erhöht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Comp4ny/1463177614167_nmmslarge__12_12_225_225_08e611b260960fe3a926f527739e02dd.png?v=1463177616000)
Es ist immer schwer einzuschätzen was die Staatsanwaltschaft macht. Von einer Anlageschrift bis hin zu einer Anklageeröffnung (geht vor Gericht) über eine Verfahrenseinstellung, ist alles dabei.
Klar "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" wäre hier der Fall, der Versuch auch Strafbar, aber wie soll man als Laie eine Fälschung erkennen? Wissen dass der Lieferschein gefälscht ist etc.? Du hast ja, sofern du es nachweisen kannst, Recherche betrieben als man dir sagte dass du da ein Fake verkaufen wolltest und erst dann die ganzen Details raus kamen.
Vorsichtig ausgedrückt denke ich nicht dass es zu einer Verurteilung kommen wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt in Deutschland nur, wenn man willentlich oder fahrlässig von dem Umstand keine Kenntnis hatte.
Wenn man sie nicht wissen konnte, dann schützt Unwissenheit sehr wohl vor Strafe.
"Oft steht auch in vielen Gesetzlichen Bereichen" klingt für mich ehrlicherweise nicht so, als würden Sie sich mit Sachverhalten wie diesen auskennen. Trotzdem danke für die rasche Antwort.