Darf ein Lehrer über die Sommerferien Hausaufgaben aufgeben?

6 Antworten

Nein eigentlich gibt es keinen Sinn weil noch den Sommerferien ist man in einer anderen Klasse und hat veleicht auch einen anderen Lehrer aber er kann Übungsaufgaben geben aber ich denke die sind freiwillig aber ich bin mir nicht sicher.

julilol539 
Fragesteller
 27.07.2021, 17:21

Ok trotzdem danke

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Nein, das dürfen sie nicht. Es ist egal um welches Bundesland es sich handelt, es ist in ganz Deutschland verboten Hausaufgaben über die Ferien aufzugeben. Der Grund dafür ist, dass sich die Schüler in den Ferien von der Schule erholen sollen.

Das darf er!

julilol539 
Fragesteller
 27.07.2021, 17:23

Wenn es jetzt nur so paar Aufgaben sind dann wärs ja kein Problem aber der sagt halt wir sollen ein ganzes Buch mit 300 Seiten lesen

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Liesche  27.07.2021, 17:35
@julilol539

Dann ist es sicher die Vorbereitung für das neue Schuljahr. 300 Seiten, jeden Tag 10 Seiten, dann hast Du es bald geschafft. Ich lese jeden Abend ein paar Seiten und kann dadurch gut einschlafen, Im Moment habe ich mir aber leider ein Buch mit zu kleiner Schrift gekauft, das liest sich wirklich nicht gut, habe deshalb eine Lupe dabei, um die Schrift zu lesen. Es ist eine Ausgabe "Der Schimmelreiter" neueren Datums. Wir waren vor kurzem in Nordfriesland, HUSUM, da kam ich auf die Idee, den Schimmelkreiter von Storm wieder einmal zu lesen. Das war auch ein Buch, was wir in der Schule lesen mußten, hat mich aber auch immer wieder fasziniert. Vielleicht geht es Dir mit dem Buch, was Du zu lesen hast, auch einmal so. Ich hoffe aber für Dich, daß das Buch nicht zu kleine Schrift hat. Trotzdem wünsche ich Dir schöne Ferien!

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TW1920  27.07.2021, 17:38

Das ist falsch.

Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten. In Bayern geregelt in §28 BaySchO - in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, die Ferien ähnlich wie in Bayern handhaben. Selbes wie für Ferien gilt auch für Sonntage und Feiertage!

Generell zu Hausaufgaben und Verhältnismäßigkeit:

Hausaufgaben: Wie sind sie rechtlich geregelt? (advocard.de)

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Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten. In Bayern geregelt in §28 BaySchO - in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, die Ferien ähnlich wie in Bayern handhaben. Selbes wie für Ferien gilt auch für Sonntage und Feiertage!

Generell zu Hausaufgaben und Verhältnismäßigkeit:

Hausaufgaben: Wie sind sie rechtlich geregelt? (advocard.de)