Führerschein Vertrag widerrufen?
Hallo ich hab letzte Woche mich für meinen A Aufstieg bei der Fahrschule angemeldet ich hab bei denen nur die Anmeldung für den TÜV unterschrieben sonst nichts. Ich hab schon letztes Jahr bei denen angefragt im Juli wo also Corona schon da war wie die Preise dort ca sind. Ich hab meinen Auto und A2 dort auch schon gemacht und als Beispiel habe ich dann 80€ Grundgebühr und 100€ für die praktische Prüfung und 53€ je Stunde. Jetzt hab ich den Ausbildungsvertrag erhalten und war recht überrascht. Der Grundbetrag kostet 180€ und Prüfung 150€ und Fahrstunde 59€. Wobei ich die Prüfung und Fahrstunden Erhöhung verstehe wegen Inflation Benzinpreisen usw. Aber mehr als das doppelte Grundgebühr ist viel zu viel. Ich hab mich jetzt schon bei anderen Fahrschulen erkundigt und die wollen nur 60 bis 80€ haben mit dem selben Preis von Fahrstunden und praktischen Prüfung. Jetzt ist die Frage kann ich einfach so den Vertrag widerrufen. Ich hab ja bisher nur die Anmeldung beim TÜV unterschrieben. Weil ich habe die Sorge, dass sie trotzdem die 180€ wollen weil sie mich beim TÜV angemeldet hat.
Vielen Dank im voraus!
2 Antworten
Du hast noch keinen Vertrag abgeschlossen, also kannst und musst du ihn auch nicht widerrufen.
Allerdings hast du bei der TÜV-Anmeldung etwas unterschrieben, da müsstest du mal schauen, was genau das war.
Wie immer gilt, dass das keine Rechtsberatung ist und nur ein Anwalt das rechtssicher beurteilen kann.
Auch wenn du bei dieser Fahrschule NOCH keinen schriftlichen Vertrag unterschrieben hast, kannst du nicht einfach den Vertrag widerrufen. Dass du die TÜV-Anmeldung unterschrieben hast, zeigt ein kongruentes Verhalten, dass du den vertrag wolltest. Da kommst du ohne Stornogebühr nicht raus.
Verträge gelten aber auch, wenn sie "nur" durch kongruentes verhalten begründet werden.
in der Fahrschule werden die AGBs ausliegen. Und dass man nicht einfach Verträge "unverbindlich" schließen kann, sollte jeder wissen.
Die AGB gelten nur, wenn auf sie korrekt hingewiesen wird. Und ob das der Fall ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Die Fahrschule dürfte ohne AGB nur die bereits geleistete Arbeit berechnen.
Der Vertrag kann aber gar nicht zustande gekommen sein, ohne dass er ihn kannte. Sonst könnte die Fahrschule ja beliebig hohe Gebühren verlangen (sofern es kein Wucher ist).