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Strafanzeige stellen nach Unfall?

Liebe Forengemeinde,

Ende letzten Jahres hatte ich einen Unfall mit dem Wagen meines Lebensgefährten. In einem Kreisverkehr hat mich ein nicht-Vorfahrts-Berechtigter Autofahrer, der alkoholisiert war (die Polizei hat noch vor Ort einen Alkoholtest gemacht, uns über den positiven Test informiert und den Fahrer dann für eine Blutabnahme auf die Wache mitgenommen), seitlich gerammt und die gesamte rechte Beifahrerseite damit demoliert. Die Schuldfrage war absolut klar, mich trifft keinerlei Schuld.

Körperlich habe ich keine Verletzungen davon getragen. Ich war aber am nächsten Tag beim Arzt und habe mich krankschreiben lassen, da ich nach wie vor noch das Krachen im Ohr und die Bilder des Unfalls, als ich den Wagen seitlich auf mich zufahren gesehen habe, in Erinnerung habe. Mich belastet der Unfall also eher psychisch und ich bin auch jetzt noch nicht in der Lage, unbeschwert in einen Kreisverkehr zu fahren, aus Angst, dass der nächste Fahrer wieder nicht hält.

Nun hat mir die Polizei einen Zeugen-Fragebogen geschickt mit der Frage, ob ich "verletzt" worden bin. Bin ich körperlich ja nicht. Daher meine Frage: zählt auch die psychische Belastung, wegen der ich die 3 Tage krankgeschrieben wurde? Kann ich deswegen einen Strafantrag stellen oder ist das nicht verhältnismäßig?

Danke schon mal vorab für eure Auskünfte. Ich weiß, hier sind überwiegend "Laien", trotzdem wäre die Antwort wichtig für mich.

Unfall, Recht, Strafantrag, Auto und Motorrad

Wer hat ein größeres "Anrecht" auf die Überholspur - der Überholende mit etwas über Richtgeschwindigkeit oder der Raser?

Wir hatten Silvester eine Diskussion mit 2 verhärteten Lagern zum Thema Überholspur (linke Spur auf der Autobahn).

Person 1 berichtete, auf der Autobahn auf der rechten Spur mit 130 km/h gefahren zu sein. Es gab dort keine Geschwindigkeitsvorgabe.

Vor Person 1 tauchte ein Fahrzeug auf, dass nur 100 km/h fuhr, also blickte Person 1 in den Rückspiegel, sah dort sehr weit entfernt ein Fahrzeug und setzte zum Überholen an.

Bei dem Fahrzug, NOCH weit entfernt, handelte es sich um einen Raser, der weit über 200 km/h unterwegs war, sich nun während des Überholvorgangs dem Auto von Person 1 stetig näherte und schließlich hupend mit Lichthupe hinter 1 an der Stoßstange klebte.

Person 1 schilderte, dass dies sehr häufig zu beobachten sei, und nicht nur bei ihm, sondern auch bei anderen Raser so dicht auf der linken Spur auffahren.

Obwohl im Rückspiegel das Fahrzeug noch deutlich entfernt war beim Überholvorgang, drosselt der Raser seine Geschwindigkeit nicht, sondern fährt mit hoher Geschwindigkeit auf den Überholenden zu und verlangt, dass dieser die Überholspur räumt.

Es schaltete sich dann Person 2 ein und sagte, sie sei eine Raserin und der Raser würde korrekt handeln, da der Fahrer mit dem Überholwunsch prinzipiell nur dann überholen dürfe, wenn die Überholspur hinter ihm komplett frei sei.

Wenn da immer Raser auftauchen, dürfe er halt auch generell nicht rausziehen und müsse hinter dem langsamen Fahrzeug verbleiben.

Man habe prinzipiell Rasern den Vorrang zu gewähren, da diese es eilig hätten und nicht durch normal schnell fahrende Autos aufgehalten und zum Drosseln des Tempos gezwungen werden dürften.

Das Drangsalieren und dichte Auffahren sei zwar nicht korrekt, prinzipiell sei aber der Raser im Recht.

Bitte Eure persönliche Meinung oder rechtliche Einschätzungen dazu.

Dass auch der mit dem Überholwunsch vorausschauend fahren und nicht einfach rausziehen darf, ist klar.

Unklar ist, wenn hinten am Horizont weit weg ein Fahrzeug auf der Überholspur zu sehen ist, ob man dann immer davon ausgehen muss, dass sich da ein Raser nähert, der nicht bereit ist, den Anderen überholen zu lassen, da er sein Tempo nicht drosseln will (die Rede ist hier nicht von einer Vollbremsung wegen eines unvermittelt Überholenden, sondern von einem Fahrzeug, bei dem aus weiter Entfernung schon zu sehen ist, dass es überholen will und wird (langsamer Vordermann, links ist aktuell frei, Blinker ist gesetzt)).

Auto, fahren, Recht, Autobahn, Spurwechsel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Raser, überholen, Bedrängen, Drängler, Lichthupe, Auto und Motorrad

MUSS man ein Gewerbe anmelden wenn man unter dem Grundfreibetrag mit seinem Jahreseinkommen bleibt (selbstständige Arbeit)?

Beispiel 2022: Grundfreibetrag liegt wohl bei 9984€.

Beispiel: Am Ende von 2022 hab ich ein Gesamtjahreseinkommen von ca. 9000€ aus Selbstständiger Arbeit.

Solange man unter dem Steuerfreibetrag von 9984€ bleibt, muss man ja keine Steuern zahlen, richtig? Erst ab dem 1. Euro der darüber geht, z.b. wenn man 9985€ verdient hat wird die Einkommenssteuer fällig, richtig?

Also macht es ja theoretisch keinen Sinn ein Gewerbe anzumelden, weil es ja sozusagen unnötig ist (für den Staat und auch für die jeweilige Person, weil keiner davon etwas hat).

Gewerbesteuer wird ja z.b. auch erst fällig wenn man über 24.500€ verdient.

Ich weiß wohl das man ein Gewerbe anmelden muss, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (also theoretisch schon ab dem 1. Euro)

Aber praktisch macht es doch viel mehr Sinn erst ein Gewerbe anzumelden, wenn man mit seinem Gewerbe über den Steuerfreibetrag kommt - sprich 9985€ oder nicht?

Außerdem: zählt es nicht sogar als Liebhaberei wenn man ein Gewerbe anmeldet und weniger als den Grundfreibetrag im Jahr verdient?

Wenn man 100% nach deutschem Recht gehen will, sollte man wohl direkt ein Gewerbe anmelden, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir: macht erst Sinn, wenn man den Steuerfreibetrag überschreitet oder meint ihr man muss dann mit Strafzahlungen oder ähnliches rechnen..Steuerhinterziehung kann es ja z.b. nicht sein, wenn man weniger als den Grundfreibetrag für das jeweilige Jahr verdient.

Freue mich auf kompetente und ehrliche Antworten :)

Selbständigkeit, Geld, selbstständig, Recht, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Grundfreibetrag, Wirtschaft und Finanzen

gibts das den wohnung betriebskosten um einiges teuer als haus?

Mir wurde immer gesagt haus ist etwas teurer als wohnung ich hab jetzt seit ein halbes jahr haus und es hätte fast an den betriebskosten gescheitert das ich mir ein besorge,

jetzt lache ich aber wie wenig ich da zahle hä?

kurz zum mitschreiben wohnung betriebskosten war

260€ für 65m²

nun ist die frage was da halt alles dabei ist

beim haus wird ja betriebskosten auch versicherung dazu gezählt was bei der wohnung nicht ist würde ich das in die wohnung auch noch einberechnen wäre ich hier bei 300€.

beim haus ist es grade so.

ohne versicherung

hab ich monatliche betriebskosten wenn man:

heizen,wasser, kanal, grundsteuer, wobei heizen schwierig ist da ich mit strom heize und hier keine ahnung genau habe wieviel strom heizen draufgeht, zahle aber schätze mal ca 40€ strom pro monat fürs heizen.

komme aber auf ein ergebnis was ich mir nie dachte ohne versicherung zahle ich pro monat

120€ mit 150€ wenn man kreditversicherung noch dazu zählt wärs 170€

zahle auch alle 2 monat sogut wie garkeine betriebskosten, weil ja vieles immer 3 monats weise abgerechnet wird.

also einmal zahl ich nur 40€ dann zahl ich 80€ dann mal 200€ weil halt auf einem monat alles kommt

aber im schnitt komme ich mit nur haus nichtmal über 150€.

wie ich damals gefragt habe meinte jeder min 300€ muss man rechnen kapier ich jetzt nciht wieso.

sogar wenn ich mir ein budget fürs repaieren und wartungen an anlagen noch rechne dann brauch ich halt 220€

sorry für den langen text meine eigentliche frage ist wie kann das sein das ein haus mit doppelt soviel wohnflächer um 40% weniger geld im betrieb kostet?

liegt das daran das ich nicht viel anforderungen ansich habe oder wie?

Haus, Wohnung, Miete, Recht, Betriebskosten

Ist das Freiheitsberaubung vom Busfahrer und hätte ich "dies" tun dürfen?

Viele machen das... Der Bus fährt von der Haltestelle los oder an der vorbei und ihr drückt dann den "Stop" knopf weil ihr die nächste aussteigen müsst.

Ich mache es so.. Fährt der Bus los oder fährt an der Haltestelle vorbei da keiner aussteigen möchte und keiner an der Haltestelle steht drücke ich natürlich 2 Gefühle Sekunden später den Knopf weil ich die nächste aussteigen muss.

Genau das wurde zu einer Diskussion mit einem Busfahrer eines Nachtsbusses gegen 23.30 auf dem Weg vom Hbf zu mir nach Hause.

Mein Bus fuhr los richtung Ampel (ca 5m) und blieb stehen da es rot war. An der Ampel hab ich gedrückt. Allerdings fuhr er an meiner Haltestelle vorbei und blieb erneut an einer roten Ampel stehen. Ich sagte zu Ihm da ich gedrückt hätte und aussteigen muss. Er sagte wo ich bitte gedrückt hätte und ich antwortete "Ja an der Ampel vorhin wo Sie losgefahren sind"

Er meinte dann was ich mir dabei dachte und wieso ich drücke wenn er losfährt und sagte wenn jemand am Hbf drückt gehe ich davon aus das jemand am Hbf aussteigen möchte und nicht die nächste. (Es stand aber keiner an der Tür der hätte Aussteigen wollen desweiteren ist die Start Haltestelle der Hbf somit weiss er das auch so keiner den Hbf verpasst hat.

Ich sagte das es normal ist wenn der Bus losfährt und man die nächste Haltestelle aussteigen muss das man drückt und nicht kurz vor wenn man die Haltestelle sieht und er mit 50/60 Sachen fährt und in dem Moment ne Vollbremsung hätte machen müssen. (Nachtsbusse geben hier bei mir ordentlich Gas und machen auch Lichthupe wenn Seitenstraße kommen und vorbei fährt)

Wie dem auch sei sagte ich Ihm er solle mich bitte Jetzt rauslassen da es Freiheitsberaubung ist, ich gedrückt habe und zu meiner Wohnung möchte. Das war ihm egal und sagte er lässe mich nicht raus, erst an der Nächsten die natürlich ein Stück ist und ich 10-15 min zurück laufen musste. Ja 10 bis 15 min Nachts im Winter bei 2 Grad ist viel ich möchte auch nach Hause falls jetzt jemand sagt lauf die doch einfach.

Meine Frage ist, hätte ich in so einer Situation die Türnotentrieglung betätigen dürfen? Ich finde es klar eine Freiheitsberaubung und wenn ich auf Stop drücke wenn er losgefahren ist und sich weigert mich an meiner Haltestelle rauszulassen finde ich es sehr als Freiheitsberaubung und eigendlich berechtigt die Tür selbst zu öffnen bei Verweigerung aber ich frage lieber was ihr dazu sagt.

Diskussion, Recht, Bus, busfahrer, Streit, Freiheitsberaubung

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