Klingelstreiche strafbar?
Wir sind 15, Gymnasiasten und klingeln immer
bei so nem Haus mit 20 Leuten wenn wir schule aus haben . Also einmal komplett durch rattern bei den
Die nervt das richtig und einer hat mich mal beleidigt habe ihn dann vor die Füße gespuckt und bin weggelaufen.
War das an sich strafbar ?
Wir haben btw keinerlei Interesse daran unser Verhalten zu ändern, solange es nicht strafbar ist .
Ist es Belästigung ?
5 Antworten
Ich wüsste nicht, welche Strafe auf das Klingeln stünde. Eine Beleidigung hingegen ist schon strafbar. Das Problem dürfte in jedem Fall sein, Euch das nachzuweisen und es zur Anzeige zu bringen.
Denk mal nach: Hast Du schon jemals gehört, dass Leute um etwa 20 oder älter sowas noch machen? Du bist ja auch schon ziemlich grenzwertig mit dem Alter. Ich kann mich erinnern, wie ich mit 8 Jahren von einem Tag auf den anderen das Spielen im Sandkasten aufgehört habe. Ich fand es zu kindisch und wollte nicht ausgelacht werden.
Mit 15 ist klingeln nicht mehr altersgerecht.
Klingelstreich: Früher hieß das "grober Unfug", heute ist es eine OWi nach § 118 OWiG.
Kann ein Bußgeld kosten.
Irgendwer macht ein Handyphoto, Polizei kennt einen von der Bande schon, der singt wie ein Vögelchen, und dann ist Andacht vor dem Jugendgericht. 30 Sozialstunden sind 4 versaute Samstage, 6 Uhr morgens pünktlich auf der Matte bei der Stadtreinigung.
Das Klingeln kann schon strafbar sein als Nötigung oder Beleidigung, jedenfalls auf Dauer, wird 1-2x eingestellt, aber Eltern freuen sich über Besuch von der Polizei mit "normenverdeutlichender Ansprache" und Beratungsangebote vom Jugendamt.
Geht aber auch unmittelbar zivilrechtlich, die rechtswidrige Handlung indiziert die Wiederholungsgefahr, als Abmahnung, dann Klage auf Unterlassen. Mit jugendamtlicher Flankierung. Kostet mit Anwalt gerne 300-500 Euro pro Nase, viel Geld für 15-jaehrige, Titel hält 30 Jahre.
An unserer Realschule haben wir das teilweise noch mit 16 gemacht, das ist jetzt wirklich nichts schlimmes. Alleine während der letzten Abiwochen und wahrscheinlich während Studentenparties werden die einen oder anderen Leute mal zu tief ins Glas geschaut haben und auf so welche Ideen kommen. So ein kurzes Klingeln an der Tür und ein wenig sportliche Betätigung sind jetzt echt kein Grund, um von so weit her einen Polizeiwagen herzurufen, eine Ermittlung einzuleiten und dann beim Richter mit einer ,,Klingelstreichklage" anzutanzen. Also solange es sich hier um keine Morddrohungen handelt scheint der Fall komplett vernachlässigbar zu sein.
Solange du das jetzt nicht jeden Tag am selben Haus machst wirds schon fast harmlos sein. Ansonsten ist es wirklich assozial und es kann eher sein dass sich die Bewohner beim Schulleiter beschweren, der könnte euch dann seperat finden und bestrafen.
Strafbar ist das Klingeln nicht. Das Spucken wäre eine Beleidigung.
Aber man könnte Euch zivilrechtlich dazu auffordern das zu unterlassen. Und das wird dann teuer. Und das zahlt Ihr und nicht etwa Eure Eltern. Also lasst den Quatsch.
Das fällt absolut unter Belästigung. Naja außerdem ist es respektlos und absolut unnötig
er hat mich doch auch beleidigt ?!