Dieses Zeugnis ist völlig unbedenklich, selbst mit "Fünf" in Informatik.

Du darfst *eine* Fünf haben, solange alle anderen Fächer mindestens "ausreichend" sind, d.h. eine 4- kann Dir da schon wehtun, sonst mußt Du die Fünf mit einer Drei ausgleichen. Und zwar innerhalb der Hauptfachgruppe (erste Fremdsprache, Deutsch, Mathe) mit einem Fach aus dieser Gruppe, andersrum egal.

Soll hießen: die können Dich ausgleichen lassen, müssen aber nicht; wenn das Gesamtbild stimmt ist denen das egal, wenn Du 5en sammelst und auch sonst unleidlich bist... vielleicht nicht.

...zur Antwort

Es kommt darauf, *warum* Du krank geschrieben bist. Mit Rückenschmerzen oder Grippe kannst Du vielleicht nicht in die Schule, aber Laeppie nehmen und in aller Gemütsruhe was ausarbeiten geht ggf. noch, in Deiner Zeit. Abhängig davon wird die das auch ggf. einsehen, ob das gerade geht oder nicht.

Die wird Dich sowieso grillen, mit genau dem Thema. wenn Du da wieder antanzen mußt, also mach es jetzt, alle Zeit der Welt, viel besser als dann an der Tafel oder in Deiner "Privatklausur".

Und erzeugt potentiell erhebliches Wohlwollen seitens des Hohlraums, daß Du Dich trotz alledem zusammenreißen kannst und den "Biß" hast das so zu machen.

...zur Antwort

Es hat *NICHTS* mit Betrug zu tun, keinesfalls im technischen Sinne nach $263 StGB.

Nennt sich Täuschungsversuch, d.h. eine fremde Leistung, z.B. Abschreiben, als eigene ausgegeben oder unzulässige Hilfsmittel (der klassische Spickzettel, das Wörterbuch unter der Bank, ggf. Tipper oder Handy) benutzt.

An der Uni, im Staatsexamen, Diplomarbeit etwa, werden Klausuren udg. unterschrieben; dies beinhaltet die Erklärung im Rechtsverkehr, daß die abgesonderte Leistung die eigene wäre und ohne unzulässige... angefertigt wurde. Nachdem aber keine Vermögensverfügung zu eigenen oder fremden Gunsten stattfindet, etwa durch ungerechtfertigtes Bestehen einer Prüfung, kann kein Betrug vorliegen. Ebensowenig ist es eine Urkundenfälschung, sondern *nur* eine "schriftliche Lüge". (Standardwitz unter Juristen, hat aber seine Berechtigung).

Diversen Politikern wurden in den letzten 10-15 Jahren auch deren Doktortitel entzogen, hochnotpeinlich und Karrierekiller (außer in Berlin), aber vor ein Strafgericht kamen die nicht. Beweis genug?

Der Täuschungsversuch betrifft ausschließlich, mein Dafürhalten, die Freundin, soweit da keine eigenständige Leistung verortbar und ggf. mit ein paar Gnadenpunkten zu bewerten wäre.

Deine eigene Leistung ist Deine eigene Leistung, Du hast sie erbracht, irgendwelche nachträgliche "Beihilfe zur Täuschung" (kein juristischer Begriff) zu Gunsten jemand anderes spielt da nicht rein. Du hast darüber, und irgendwelche unerlaubten Eingaben oder Hilfsmittel, niemanden getäuscht.

6 anfechten; langsam anfangen, Lehrerlein abfangen, dediziert befragen, wo denn Deinerseits der "Täuschungsversuch" gelegen haben soll, Rechtsgrundlage abfragen... das ist eine Art von Warnung.

Problem wäre, wenn nicht nachweisbar ist, wer von wem abgeschrieben hat, wenn Deine Freundin das aber so zugibt und es sonstige Indizien gibt, kann man da drüber wegkommen.

*Kann* einen Abriß in irgendeiner Form geben, Kopf bleibt dran; vermutlich wäre es mit "Da hast Du Deiner Freundin aber einen riesen Gefallen getan!" schon genug, Thema durch. Aber hat mit der eigenen Benotung nichts zu tun.

Kann das noch ausführen, wie ich 2 Kollegen, eigentlich privat nichts mit zu tun einen Nachmittag geopfert habe, Referat im Physik GK mußten die dann selber machen und vortragen (ein gestammeltes Erlebnis), war dann "4" mit allen Hühneraugen zu, Lehrer (wir waren Spezies) guckten uns über das 40- minuetige Trevorium, was die 2 daraus gemacht hatten, nur hilflos an, nach dem Motto "geht halt nicht besser." Wußte *JEDER* im Raum, wer das "inspiriert" hatte.

...zur Antwort

Nein, Sport ist Pflicht bis Ende, außer Du bist aus Gesundheitsgruenden befreit.

Zu meiner Zeit in NRW war das absolute Einzelstellung, sonst mußtest Du nur in der Oberstufe 3 Fachgruppen in den 4 Abi-Fächern abdecken, 2 Fächer frei Schnauze, und dir von Kunst/Musik/Literatur das kleinere Übel auswählen. Folglich Literatur, dem Typen (*leicht* alternativ/hedonistisch veranlagt) Samstag morgens 'nen Becher Kaffee schwarz hinstellen und fragen, ob es denn wieder ginge.

Ansonsten mußt Du da halt durch, ich hab' noch nie von wem gehört, der in Sport eine 5 gekriegt hat, also egal, notfalls Ball flach halten. Das macht die Klassenkonferenz nicht mit, Sportlehrer steht da ganz unten, zusammen mit den Reli-Fuzzies. Es sollte in der Tat da keine Noten geben, noch aus anderen Gründen.

Bzw. hat mir der 9 mal so ein Typ eine 5 angedroht (ich hasse alles, was wie ein Ball aussieht und sich bewegt), den trocken angeguckt, "Hab' keine zweite."; bzw. hat der sich das nicht getraut, nachdem mir bei diesen sinnlosen Bundesjugendspielen eine Siegerurkunde geschossen hatte. Der nächste hatte dann 4 Jahre auch seinen Spaß mit mir, bzw. ich mein Comic Relief.

Vielleicht habt ihr nächstes HJ ja Schwimmen, das ist dann vielleicht deutlich angenehmer.

...zur Antwort
Weiß nicht 🤷

Wäre bei uns, Abi-Jahrgang 1991, als "unüblich" empfunden worden, ebenso ein "Du", allenfalls bei komplett alternativen Typen, Kunst- oder Musiklehrern. Kommt auch nicht gut, je nach Umfeld wittern die dann eine bevorzugte Behandlung udg. ... besser nicht.

Bei uns gab es Typen, die "Duzten" oder "Siezten" grundsätzlich, Alter egal, manche "Siezten" ab 10. Klasse, wo man irgendwann 16 war, oder ab Oberstufe, aber die selber waren "Sie".

Mit Ausnahme des Oberstufen-Gremlin-Modus, immer noch kein "Du" im engeren Sinne; anzubringen, wenn Lehrkraft Scheiße gebaut hat, und es selber genau weiß..

Etwa: "Stamm!!! (Nix "Du", aber auch kein "Herr") Ist jetzt gut mit schrittchenweise! Wir sind hier Mathe-LK, kein Kindergarten, Äquivalenzumformung *2 /x^2 +3 in einem Schritt kann'ste schaffen!"

"Herhaus, datt war ja wohl nix, ich wollte mein Kreuzworträtsel!"
(Physik-Klausur von 90+5 Minuten nach 30 min in sauberer Abschrift abgeliefert, gegangen, 15 Punkte, kein Kommentar.)

...zur Antwort

Aber ja doch!
Das Fliegende Spaghettimonster in Seiner Dreifaltigkeit (Fett, Kohlehydrate und Eiweiß) nimmt jeden; Du sollst Weinachten den Wein achten (deshalb schreibt man das so) und Freitags idealerweise Pasta essen, sollte kein Problem sein, mußt aber nicht.
Du kommst immer in den Himmel mit Bierbrunnen und Stripperfabrik, und bei Nichtgefallen kannst Du jederzeit Deine alte Religion wiederhaben, keine Fragen, kein nichts.

RAMEN!

...zur Antwort

Das sieht ganz mies aus. Die Schulordnung S-H ist ein bißchen verquarkt, weil da noch Foerdermassnahmen und "Schraegversetzungen" für jedes einzelne Schuljahr mit behandelt werden, die ich aus NRW nicht kenne (da war ich mal Anwalt).

In NRW überlebt man, mit einer Fünf in der Hauptfachgruppe, wenn der Rest mindestens ausreichend ist (4 minus ist schon nicht mehr ausreichend!), sonst *können* die Dich mit mit einer Drei im Hauptfach ausgleichen lassen, kommt auf den Gesamteindruck an, ob sie es machen; wenn das alles ist, und die Fünf nicht noch Freunde in Nebenfächern mitgebracht hat, im Zweifel ja.

In S-H mußt Du eine Durschnitt in Mathe/Deutsch/1. Fremdsprache von mindestens 4.0 haben, d.h. 12/3= 4,0. Glatte 5, glatte 4, glatte 3 ist OK.
(so etwa gleichlaufend also, in NRW wäre auch 5-, 4-, und eine 3 noch OK *wenn* die Dich ausgleichen lassen, das wird dann dünner; eine 5- und der Rest glatt 4 oder besser wäre bedenklich unbedenklich.)

Ist, wie gesagt, noch Ermessen drin, ob die Dich leben lassen... aber es wird dünn.

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GymVersVSH2019pP8

(2) Durch Entscheidung der Klassenkonferenz kann der Aufstieg in die Jahrgangsstufe 8 oder 9 mit dem Vorbehalt verbunden werden, dass die Schülerin oder der Schüler zum Schulhalbjahr unter den Voraussetzungen gemäß Satz 4 in die zuvor besuchte Jahrgangsstufe zurücktreten muss. Die Klassenkonferenz legt zusammen mit der Entscheidung über den Vorbehalt Fördermaßnahmen fest. Der Vorbehalt ist zu verfügen, wenn die Leistungen im Zeugnis insgesamt in mehr als einem Fach schlechter als ausreichend oder in einem Fach mit ungenügend benotet wurden oder innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache kein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erzielt wurde. Der Rücktritt zum Schulhalbjahr gemäß Satz 1 erfolgt, wenn die Voraussetzungen zur Verfügung eines Vorbehalts gemäß Satz 3 auch zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Klassenkonferenz kann von der Verfügung eines Vorbehalts absehen, wenn sie im Einzelfall trotz eines Leistungsbildes gemäß Satz 3 zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler im Gymnasium erfolgreich mitarbeiten kann.

...zur Antwort

Einen 10-jaehrigen, so alt ist man normalerweise nach Durchlaufen der Grundschule, nach dem Schulwunsch zu fragen, ist m.E. eine komplett sinnlose Übung. Weiß nicht genug, kann nichts davon einschätzen, Berufswunsch Feuerwehrmann oder Lokomotivführer.

Je nach Bundesland wäre das dann auch eine Gesamt- oder Stadtteilschule gewesen, ggf. eine "Gemeinschaftsschule", d.h. Haupt- und Realschule zusammen. Da lernt man dann mitunter auch sozial verschiedene Daseinsformen kennen, kommt nicht jeder mit klar.

Was auch sein kann ist gefühlter sozialer Druck, wenn viele Deine Grundschulfreunde auf Gymnasium machen, das ist dann manchmal fehlgeleitet, geht Ende der 6. daneben, und dann ist der Jammer groß.

Wieso "Leben versaut"? Abgang Gymnasium 10. Klasse ist genauso gut wie ein Realschulabschluss, den bekommst Du dann quasi geschenkt, oder gab es da in der Mittelstufe argen Leidensdruck?

...zur Antwort

Ich lebe jetzt seit 10 Jahren hier, allerdings als Fruehrentner und in Pattaya.
Wenn das Englisch stimmt, mach Dir keine Sorgen, da Anschluss zu finden.

Ehrenamtlicher Englischunterricht fuer die Eingeborenen (mit Genehmigung der Immigration) wird immer gerne gesehen, kannst auch Volunteer bei der Touristenpolizei werden, und alles moeglich sonst. Geh tauchen, triffst Du Leute.

...zur Antwort
Nein, das kenn ich nicht, weil...

Wenn ich einen Vortrag halte, dann habe ich mich in das Thema eingearbeitet, war schon auf der Schule so, als ich 16/17 war, und habe den Vortag an sich (nicht den Inhalt, den auch) so vorbereitet, d.h. 3x solange, wie der denn dauern sollte.
Und dann können auch noch Fragen kommen, bis die denn ggf. den Rahmen sprengen, darauf müßte ich dann nochmal zurückkommen aber sonst: bange machen gilt nicht.

...zur Antwort

Jeder Vortrag, den man dann nicht mindestens 3x so lange vorbereitet hat wie er dauern soll (nicht der Inhalt, die Präsentation), ist eine völlige Zumutung für sämtliche Zuhörer. Jedenfalls beim ersten Mal, ab dann geht schneller, ab 4-5 Mal ist dann irgendwann egal.

Da hat dann jeder einen Satz Themen, wozu er was sagen könnte, ohne das einem gleich schlecht wird, bei mir von mir aus irgendwas Jura/Steuerrecht AT, flach gehalten, Psychiatrie, Hi-Fi-Elektronik... irgendwas kann jeder, aber ist dann halt nur "aus dem Ärmel" und im Zweifel nicht wirklich gut gegliedert, visuelle Präsentation hilft auch meistens.

Grundsätzlich kann man über alles reden, nur nicht über 20 Minuten.

...zur Antwort
BFF versetzt mich ständig für ihren festen Freund. Was tun?

Ich (w/Mittelstufe) brauche Hilfe! Und zwar sehr dringend!

Meine beste Freundin (nennen wir sie P) hat seit ca. ein einhalb Monaten einen Freund. Das ist ja erstmal überhaupt kein Problem, aber in letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass sie sich mit ihm trifft anstatt mit mir und mich sogar anlügt!

Letzte Woche wollten wir uns für den Freitag verabreden mit noch zwei anderen Freundinnen und P. hat auch zuerst zugesagt! Doch dann ein paar Tage später hat P. aufeinmal gesagt, sie hätte einen Arzt Termin an dem Tag und könne doch nicht kommen. Kein Problem erstmal. Wir drei anderen hätten uns ja also einfach ohne P. getroffen. Doch dann habe ich (rein zufällig) in der Pause gehört wie zwei Freunde von dem bf einander erzählt haben, dass die beiden an dem Tag zusammen ins Kino gehen würden. Na toll...

Sie hat uns angelogen, dass sie einen Arzt Termin hat und ist stattdessen mit ihrem Freund ins Kino gegangen.

Wir beide sind zusammen im Schul Chor und haben nächste Woche einen Auftritt auf dem Weihnachtsmarkt. Doch sie sagt, dass sie wahrscheinlich nicht kann. Warum? Na klar! Sie trifft sich mit ihrem bf... Ich habe vorgeschlagen, dass die beiden ja auf den Weihnachtsmarkt gehen könnten und er ihr anschließend auf der Bühne zusieht beim Singen. Nein! Das geht nicht! Denn er mag Weihnachtsmarkt nicht!

Sie lässt schulische Veranstaltungen ausfallen, wegen ihrem Freund.



Mich regt das so auf!! Und auch in der Schule in der Pause! Wir stehen halt immer in der einen Ecke des Schulhofes und er in der anderen und man kann sich halt gut beobachten. Und Sie schaut ihn DIE GANZE ZEIT an. Und redet halt auch nicht mit uns weil sie so abgelenkt ist. Sie ist so auf ohne fixiert und lässt ihre Freundinnen einfach links liegen. Ich wette wenn die beiden sich trennen, wird die wieder angebrochen kommen!!!

Okay! Respekt wenn du bis hier hin gelesen hast! Auf jeden Fall brauche ich Hilfe! Wie weiß ich nicht... Meinungen wären gut!

...zur Frage

Vielleicht bist Du da etwas zu besitzergreifend?

Deine Freundin ist ein eigenständiges menschliches Wesen, mit entsprechenden eigenen Bedürfnissen. Ihre Bedürfnisse, nicht Deine, in diesem Fall offenbar jede freie Minute mit ihrem neuen Freund zu verbringen.

Mit Deinem ans uebergriffige bordenden (klingt schon nach Eifersucht) Fordern von Nähe zwingst Du sie geradezu dazu, Dir auszuweichen und im Notfall zu flunkern. D.h. sie will ihr Ding machen, was immer gerade ansteht, und eigentlich keinen Streit mit Dir, deshalb kann sie nicht anders.

Vielleicht trittst Du da mal kürzer (damit ist nicht gemeint, sie ostentativ zu ignorieren, einfach völlig normal weiter, Freundin behalten), hast bestimmt auch noch andere Freundinnen, dann kann sie sich entscheiden, mal wieder auf Dich zuzukommen. Von selber, insbesondere wenn sich da die "heiße" Phase etwas gelegt hat. Hast hier Dein Alter nicht geschrieben, aber bei Jugendlichen kann es manchmal zeitweise emotional hoch her gehen, so verstehe ich auch Deine Frage.

...zur Antwort

Dschungel gibt es überall, auch in der gemäßigten Zone (Tundra/Taiga müßtest Du jetzt selber gucken, setz Dich mal auf "das Fach drauf", biete Referat an, kommt immer gut.)

Guck mal insbesondere Neuseeland, die haben noch sowas, gemäßigte Zone, "temperate zone". Sind dann naturgemäß keine Palmen mit Kokosnüssen oder sowas, eher Pionierpflanzen und Bodendecker. Aber gibt es.

...zur Antwort

Das sieht erstmal so richtig aus, sofern der hintere Lüfter Luft in das Gehäuse reindrückt, die die durchaus opulente WK oben dann an deren Kühlkörper vorbei raus ziehen kann. Konvektionsrichtung ist vollkommen richtig, warme Luft zieht hoch, wird dann vom GraKa-Luefter rausgeblasen. Die WK für die GraKa sollte mehr als reichen, soviel zieht die 370RTX auch nicht.

Versuche, ein System aufzubauen, wo im Gehäuse Überdruck produziert wird, statt Unterdruck (und das sieht aus wie 3 Lüfter gegen einen). Wo ist die CPU auf dem Bild, zieht deren Lüftung "rein" oder arbeitet die "gegen" den Lüfter hinten?

Gibt es einen "thermischen Kurzschluß", wo dann die warme Abluft von oben wieder in das Gehäuse eingesogen wird, ggf. je nach Aufstellungsort des PCs? Angeklebter Pappstreifen oberhalb der Graka kann da schon helfen, mach mal die Löcher in den Blenden hinten oberhalb der GraKa dicht.

Sonst mal Lappen mit Spiritus und Druckluft nehmen und sauber polieren.

Waermeleitpaste sollte kein Faktor sein, außer Du hast die fingerdick aufgestrichen; nimm beliebige Kredit- oder Plastikkarte, trag das beidseitig auf *hauchdünn* ab, reicht, soll nur zehntelmillimeter tiefe Luftlöcher füllen, nicht das Ding klebermaessig auf Platz halten, dafür ist die nicht da.

...zur Antwort

Nein. Wer 18 ist, ist seit dem 01.01.1975 volljährig. Und dann braucht die Schule, das Jugendamt im übrigen auch, die Zustimmung des/der neuerlich Volljährigen, irgendwelche Informationen zu erteilen oder einzuholen, inklusive Elternsprechtag.

Soll mal (Einschreiben/Rückschein, Fax vorab) bei der Schulleitung anfragen, aus welchem kühlen Grunde die die Eltern in Kenntnis gesetzt haben (Kopie des Anschreibens mit dabei, mit Fristsetzung, etwa 2 Wochen); noch besser per Gerichtsvollzieher (kostet etwa 20 Euro).

Dann *wissen* die, daß es sehr, sehr ernst werden könnte, und kommunizieren das entsprechen an die Lehrerschaft. Wenn die nicht völlig blöd sind, gibt es dann ein Gespräch mit der Schulleitung, was da gerade zuhause abgeht. Sonst "Fachaufsichtsbeschwerde" bei der Schulaufsicht (am Gymnasium regelmäßig das Regierungspräsidium, nicht die Stadt), möchten sich bitte kümmern, ist deren Jobbeschreibung.

Sonstige Abhilfe wäre der "anwaltliche Drohbrief" an die Schulaufsicht (geh mal, falls so gewünscht, zur Geschäftsstelle des örtlichen Amtsgerichts, Antrag zu Protokoll der Geschäftsstelle, plus vermutlich Antrag auf Prozeßkostenhilfe), bei Gymnasien im Zweifel an das Regierungspräsidium, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes zu unterlassen usw., usf, Die können das ausformulieren.

Der andere Weg wären Dienstaufsichtsbeschwerden gegen einzelne Lehrer, die sich da trotzdem entauessern; die naturgemäß, einzeln und persönlich, *vorher* in Kenntnis setzen, daß das so nicht gewünscht ist. Das *zieht* übrigens, das meiden die wie die Pest, keine sinnvolle Verteidigung möglich. Aber da ist man da trotzdem noch abhängig, da hilft nur das "Verbreiten" der Tatumstände im erwachsenen Bekanntenkreis, zu Zwecken der sozialen Ächtung.

Problem ist, was "Eltern" ggf. dann machen können, Strafanzeige wegen Nötigung hin oder her, monatelang auf Ausbildungsunterhalt zu klagen ist kein Spaß. Wenn da natürlich sowieso nichts zu holen ist, dann frei Schnauze und BAföG-Antrag, wenn gewünscht. Es gibt einfach Leute, können auch die eigenen "Eltern" sein, mit denen man mal lieber nix zu tun haben will, tut persönlich nicht gut, wird *NIEMALS* besser, versprochen. JETZT anfangen, bei den Jugendämtern, nicht erst, sobald es pressiert; wenn die Deine Schwester schon vorher kennen, wird das 100mal einfacher.

Dann ist da sowieso nichts mehr zu machen, verklagen, bankrottieren, Kontakt abbrechen (Vorsicht, einige OLGs werten Kontaktabbruch als "schwere Verfehlung", dann Unterhalt ausgeschlossen, also 1x im Monat ein nicht zu nettes Einwurfeinschreiben plus einfachen Brief schreiben, oder vom Anwalt schreiben lassen, wie es uns geht und was das Studium macht), Ende aus, spricht sich dann auch wohl rum ;))

Gibt ggf. 6 Wochen in der Jugendnotaufnahme nach "Rausschmiß", KEIN SPASS, aber auch das spricht sich rum. Würde ich persönlich nicht mehr mit an einem Tisch sitzen wollen, und das auch sehr öffentlich und deutlich durchziehen, d.h. im Restaurant z.B, den Teller mit Essen drauf auf den Tisch hauen und "Zahlung" verlangen, EGAL, wer mit am Tisch sitzt, und dann gehen.

Kommen dann mit guter Wahrscheinlichkeit selber an und wollen das noch mal irgendwie friedlich regeln (Kontaktaufnahmen jedweder sonstiger Verwandten, ggf. Ex-Freundinnen, das gab es bei mir auch, die kommen dann zuhauf, auf entsprechende Veranlassung abwimmeln, ohne konkrete Aussagen oder Beschimpfungen); auf mehr kann man da nicht mehr nicht hoffen.

Ich habe als ehemaliger Rechtsanwalt mehrfach Schreiben von Jugendämtern gesehen, wonach ein Zusammenleben mit den "Eltern" nicht zumutbar sei, d.h. Ausbildungsunterhalt zwingend "in Cash", nicht da jeden Tag nach der Uni aufschlagen und unter Aufsicht und Anfeindungen jedweder Art das Abendbrot essen müssen .

Das wäre jetzt die "harte Nummer", im Falle einer wie auch immer chronischen Erkrankung Deiner Schwester, wäre der weichere, möglicherweise empfehlenswertere Weg, da auf Eltern angewiesen, die einzelnen Lehrer anzusprechen, daß das eben nicht so gewünscht sei. Wenn dann einer "frech" kommt, NICHT HINNEHMEN, die vorbenannten rechtlichen Möglichkeiten "andeuten"; die werden das möglicherweise als "irrelevant" abtuen, dann sofort volle Kelle plus Schulleitung, ist dann auch egal. Das möchten die nicht, bleibt bis über die Berentung hinaus in der Dienstakte, Beförderung faktisch ausgeschlossen, "Standing" bei der Dienstaufsicht im Negativbereich.

*VORHER* den Dienstweg klären, d.h. Adresse und Telefonnummer Jugendamt (notfalls Polizei unter 110 anrufen, fragen, wie man da hinkommt; stehen im Telefonbuch übrigens NICHT unter "Jugendamt" sondern "Einrichtungen der Kinder und Jungendhilfe", sind bis 21 bzw. 25 zuständig), vorübergehende Unterbringungmoeglichkeiten bei Verwandten/Schulfreunden, immer etwas Cash in der Tasche für ein Taxi oder dergleichen.

...zur Antwort
Abtreibung ist kein Mord

Ich verweise schlicht auf die Antwort von Elli113, wird nicht besser.

Das sind teilweise "christliche" Vorstellungen, andere Menschen bevormunden zu wollen, gerne auch mit den weltlichen Mitteln des Strafrechts, reine Nächstenliebe;) Geht nahtlos weiter bei Sterbehilfe, Scheidung, Religionsunterricht in der Schule.

Abtreibung ist nicht gutes oder schönes, ähnlich Babyklappen oder Drückerräume. Aber irgendwann setzt sich die Erkenntnis durch: besser so als anders.

...zur Antwort

Mietvertrag wäre BGB BT, nicht AT, ebenso Sachenrecht. Es gibt todsicher immer noch Hartmut Braunschneiders "Die Schemata", aber wenn Du das so fragen mußt, dann wäre eine konkrete Frage vielleicht hilfreicher für Dich. Nicht immer ganz trivial, sorry. Es gibt auch ziemlich fette Fachliteratur, kostet aber auch richtig, und ist für den Laien oder völligen Jura-Anfänger eher undurchdringlich durch schlichte Masse.

...zur Antwort

Genau als das, als Prophet, nur eben nicht "das Siegel des Propheten", d.h. der letzte. Das wäre Mohammed, außer bei der Achmedia-Gemeinde.

Dem Islam nach ist Gott, dort Allah, nicht anthropomorph personifiziert, er zeugt nicht und ist nicht gezeugt worden. Folglich kann Issa (Jesus) schon kein Sohn sein.

...zur Antwort

Du bekommst keine Gnade vom Staat, es gibt volle Kelle, allenfalls ein Quantum Verständnis am Rande, so verständlich es (was immer) auch gewesen sein mag.

Staat spart sich Kosten (also Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendamt, usw.), alles subaltern, und dann, wenn was richtig passiert (ist), ja dann aber:

"UUUUUIIIJUUIIIIJUJUJIE, jetzt aber, jetzt bin ich der Staat, ich hab' das Gewaltmonopol hier, dann doch mal voll drauf, und es gibt volle Kanüle!"

Staat will Kosten sparen, klappt eine Zeit lang, möglicherweise, aber anschließend fahren Leute richtig ein, kostet halt etwa 2000 Euro im Monat, trotz Schräubchen sortieren, Sinnhaftigkeit im Einzelfall fraglich.

Einer Drogenabhängigen in Solingen so widerfahren, hatte sich 2-3 Jahren gegen ihren Ex gewehrt, Gericht/Polizei/einstweilige Verfügungen nebst "Bannkreis" von 80 Metern komplett nutzlos (wenn nun mal keiner da ist, der das auch durchsetzt), der war dann in ihrem Beisein vom neuerlichen Freund ohne Ihr Wollen abgestochen worden. Mord, lebenslänglich. Bzw. hat sie gnädigerweise dann "Haftfolgenregelung" bekommen, also "nur" 12 Jahre "noch mal davon gekommen", raus nach 8-9, weil "sie ja versucht hatte, sich mit legalen Mitteln zu wehren".

Wie überaus gnädig. Sich zu wehren zu versuchen ist eine Sache, "effektiver Rechtsschutz", wie vom Grundgesetz gefordert, dann nochmal was anders, egal, ob die Rechtslehre den "effektiven Rechtsschutz" als "krönenden Eckstein" des Rechtsstaates ansieht.

Sich bis vor das Bundesverfassungsgericht zu schlagen, was mehr so ein "Gnadenrecht" als ein "Recht" ist, schaffen, bzw. können finanzieren nur die wenigsten.

Staat versteht leider nicht, daß Prävention im Vorfeld ungleich günstiger ist als irgendwelche Strafhaft, nach spätestens 10 Jahren sind Leute endgültig verblödet und nicht mehr oder allenfalls nur noch unter dann massiver Hilfestellung gesellschaftstauglich.

...zur Antwort