Hauptzähler und Nebenzähler (Strom) - Vermieter/Mieter Kosten?

2 Antworten

 Ist rechtlich auch erlaubt, z.B die Stromgrundsteuer (Pauschalkosten) auf ihn teilweise zu übertragen?

Der Grundpreis wird pro Vertrag/Zähler abgeschlossen, so dass es dem Versorger egal ist, ob dort noch zusätzlich eine weitere Wohnung am Zähler hängt. Deswegen zahlst Du nicht mehr.

Ansonsten würde ich auf einen separaten Zähler bestehen. Wer sagt denn, dass der Zwischenzähler auch korrekt zählt?

Verfistu1999 
Fragesteller
 04.01.2022, 13:13

Muss der Vermieter dann meinen Wunsch nach einem seperaten Zähler eingehen? Wer trägt dann die Kosten in dem Fall?

Grüße

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Rein theoretisch müsstest du den Strom zahlen, dann mit dem vermieter den verbrauch der Einzimmerwohnung und die halbe Grundgebühr abrechnen. Zu den bei dir berechneten Preisen.