Hauptzähler und Nebenzähler (Strom) - Vermieter/Mieter Kosten?
Hallo und guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich bin zum 01.01.2022 in eine 3-Zimmer Wohnung eingezogen und habe einen Stromvertrag bei einem Anbieter abgeschloßen. Mein Vermieter besitzt im selben Gebäude 2 Wohnungen (eine 1 Zimmer Wohnung die angeblich leer steht & meine jetzige 3-Zimmer Wohnung). Beim ablesen der Stromzähler am Tag der Übergabe meinte mein Vermieter er habe vergessen mir mitzuteilen, dass seine 1-Zimmer Wohnung auch vom selben Stromzähler strom bezieht. Er zeigte mir jedoch einen Nebenzähler (kein eigener Stromzähler) der den Stromverbrauch in seiner 1-Zimmer Wohnung zählt. Nun meinte er, dass mein Stromvertrag also auch seine 1-Zimmer Wohnung mit Strom versorgt (obwohl diese eigentlichnleer steht nach seiner Aussage). Ist das rechtens? Wie gehe ich am besten damit um, damit ich in der Jahresabrechnung nicht noch den Strom in seiner Wohnung auch zahlen muss (falls z.B jemand in der Zukunft dort einzieht, oder der Vermieter selbst)? Er meinte mündlich, dass er, sobald eine Jahreabrechnung kommt, er über seinen Nebenzähler die Different zahlen wird. Welche Formulare zum unterschreiben gibt es, damit ich dies nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich für mich garantieren kann? Ist rechtlich auch erlaubt, z.B die Stromgrundsteuer (Pauschalkosten) auf ihn teilweise zu übertragen?
2 Antworten
Ist rechtlich auch erlaubt, z.B die Stromgrundsteuer (Pauschalkosten) auf ihn teilweise zu übertragen?
Der Grundpreis wird pro Vertrag/Zähler abgeschlossen, so dass es dem Versorger egal ist, ob dort noch zusätzlich eine weitere Wohnung am Zähler hängt. Deswegen zahlst Du nicht mehr.
Ansonsten würde ich auf einen separaten Zähler bestehen. Wer sagt denn, dass der Zwischenzähler auch korrekt zählt?
Muss der Vermieter dann meinen Wunsch nach einem seperaten Zähler eingehen? Wer trägt dann die Kosten in dem Fall?
Grüße
Rein theoretisch müsstest du den Strom zahlen, dann mit dem vermieter den verbrauch der Einzimmerwohnung und die halbe Grundgebühr abrechnen. Zu den bei dir berechneten Preisen.