Stromzähler abgeschlossen?
Meine Stromzähler ist im Keller und abgeschlossen zu dem noch habe ich zu Hause meine Stromkasten mit dem Fi Schalter, aber einen Stromschalter für die ganze Wohnung steht neben der Stromzähler.
Ich habe ohne meine Hausbesitzer kein Zugang und er möchte es nicht das ich alleine da runter gehe.
Darf er den Raum im Keller wo die Stromschalter und Stromzähler sind abschließen?
Ich befürchte auch, dass er meinen Strom auch unbefugt auf seine Wohnung nutzt Wie kann ich oder lasse es herausfinden?
4 Antworten
Um zu überprüfen von wo alles Strom auf den Zähler läuft kannst du einen Elektriker beauftragen, der kann da spezielle Messungen durchführen, mit denen er herausfinden kann wo der Strom genommen wird. Das empfehlen wir unseren Kunden auch immer.
Stromzähler sind verplombt. Wenn jemand daran etwas verändert, fällt es bei der Ablesung durch den Energieversorger auf. Das ist also recht unwahrscheinlich.
Wenn du deinen Sicherungskasten in der Wohnung hast, besteht ja eigentlich kein Grund für einen ständigen Zugang zum Zähler.
Also bei uns liest der Netzbetreiber einmal im Jahr selbst ab, da würden Manipulationen am Zähler auffallen.
sogar ich muss es immer selber ablesen
Das ist aber doch sehr unterschiedlich. Meinen, der bei mir verbaute, Stromzähler hat seit dem wechsel, vor etwa 4 Jahren, niemand gesehen. Ich lese meinen Verbrauch immer selbst ab und gebe in inns Internet. Da waren sogar 2 Anbieterwechsel dabei.
doch er hat ein recht auf zugang zum zähler wenn er kunde ist und den strom bezahlt.das sind nur eigenmächtigkeiten von den vermietern die das behindern
wenn du den strom bezahlst und einen zähler für dich hast,hast du grundsätzlich einen anspruch auf freien zugang zu deinem zähler.steht normal im stromlieferungsvertrag den du unterschrieben hast.zur not musst eben das mit einem brief vom anwalt durchsetzen,rechtsanspruch
stromlieferungsvertrag
wobei der nicht Regeln kann was zwischen Mieter und Eigentümer passiert
das ist klar,beeinträchtigt aber nicht sein recht auf zugang zum zähler.das muss er eben auf anderem weg durchsetzen wenn es ihm verwehrt wird
Du hast ein Recht Deinen Zähler jederzeit abzulesen. Im Notfall muss Dein Vermieter immer aufschliessen ... willst Du ihn ärgern lass ihn tgl aufschliessen.
Das würde mir als Vermieter ab auch gefallen. .... Man kann Mieter auch ohne grund kündigen (unter Einhaltung der kfrist )
Na na, das muss er mit sicherheit nicht jederzeit. Siehe hierzu den Link, den florestino gepostet hat.
Naja, das stimmt nicht so ganz. Ich arbeite bei einem Stromversorger und es fällt nicht immer auf wenn Strom abgezapft wird. Der Verbrauch des angemeldeten Kunden ist dann höher und erst bei einer bestimmten %-Überschreitung des durchschnittlichen bzw. hochgerechneten Verbrauchs meldet sich das System.