Stromzähler und Sicherungskasten in den Keller ab 2035?
Hallo zusammen,
wir renovieren gerade eine Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. In der Wohnung gab es nur eine Phase L1, demnach auch keinen Durchlauferhitzer. Das wollten wir ändern (21kW DLErhitzer anbringen):
Ausgangszustand
- Haus Baujahr: 1960
- Verkabelung in der Wohnung 1.5mm2, 3 adrig, rot/grau/schwarz
- Der Stromkasten+ Stromzähler(verplombter,digital display) befindet sich im Hausflur (wie bei allen Parteien im Haus)
- 4 Sicherungen für die ganze Wohnung
- PEN System, also ohne Schutzleiter
Wir haben den Elektriker geholt, da wir vom Zähler L2 und L3 noch bräuchten, dieser meinte:
- Der Elektriker will keine L2,L3 ziehen, ohne den Stromzähler in den Keller zu versetzen (Pflicht ab 2035, Zentralisierung, Brandschutzes etc.)🤦🏻♂️.
- Er meinte Zähler+Sicherungen im Flur wäre illegal.
- Er kann es machen, verplombt ihn aber nicht -> rät davon ab, wenn man vermieten will (wollen wir)
- Im Keller ist ein PE, anscheinend nur in die Wand gesteckt (also ohne Erdspiess...), dies scheint nicht korrekt zu sein.
Der Elektriker wird nur tätig wenn
- Komplett neue Wohnungsverkabelung
- Sicherungskasten in die Wohnung
- neue Zuleitung von Keller über Kamin in die Wohnung
- Zähler im Keller
- Erdspiess für PE setzen
Gibt es diese Regelung das ab 2035 alle Stromzähler/Kästen aus dem Flur in der Keller müssen?
Es ist natürlich ein erheblicher Mehraufwand, uns würde es reichen L2,L3 in den Sicherungskasten zu ziehen und den Durchlauferhitzer anzuschließen
Danke
Grüße
5 Antworten
Euer elekktriker hat generell recht. Die ANlage ist so nicht mehr zeitgemäß und so ein Durchlauferhitzer, der belastet die Anlage schon ordentlich.
Das Einzige was ich hier vielleicht ansatzweise bemängeln würde wäre, dass er nicht darauf hingewiesen hat, dass die Hausgemeinschaft mit der Maßnahme einverstanden sein muss. Immerhin ist es ein Eingriff in das Gemeineigentum.
Wäre ich eure Elektrikerin gewesen hätte ich auch den Vorschlag gemacht, mit der gesamten Hausgemeinschaft zu reden, so dass gleich eine komplette neue Zähleranlage für ALLE bewohner angelegt werden kann. das Ganze ginge dann natürlich über die Gemeinschaftskasse.
Wenn da jeder sein eigenes Süppchen kocht gibt das eh nur Chaos ohne Ende.
Einmal zum Vergleich. Ein Hager Schrank für 8 Zählerplätze kostet uns voll ausgestattet etwa 2.700 € das sind dann wenn wir von 6 Wohneinheiten, einem Feld für die Wärmepumpe und einem für den allgemeinstrom ausgehen, gerade mal 450 € pro Wohneinheit. Überspannungsableiter und APZ Feld sind mit drin. Ein Einzelzählerschrank, ebenfalls ausgestattet mit Überspannungsableiter und APZ Feld liegt um 910 € also mehr als das Doppelte.
Ich persönlich würde so rechnen: für den Allgemeinteil sind zwei Zählerplätze erforderlich der betreffende Schrank würde etwa 1400 € kosten. blieben bis 2700€ noch 1200 € also würde ich jede Wohnheinheit mit 200 € am Zählerschrank beteiligen. die Installationskosten für den Schrank würde ich einfach komplett auf die einheiten verteilen.
lg, Anna
Der Elektriker hat recht, aber das gilt schon jetzt. Die alten Anlagen genießen aktuell noch Bestandschutz. Sobald aber etwas geändert wird, muss alles auf dem aktuellen Stand sein.
Vielleicht als Tipp: Wenn zusätzlich eine PV verbaut werden sollte, könnte man den Umbau des Zählerkastens eventuell als notwendig über die PV abrechnen und sich damit einen großen Teil wieder über die Steuern reinholen.
Das ist richtig (bis auf das Jahr). Das steht in den TAB des Netzbetreibers. 2035 habt Ihr aber falsch verstanden. Das gilt jetzt schon. Er würde ohne diese Maßnahmen keinen Zähler vom Netzbetreiber erhalten.
Hier sind mehrere Dinge zu betrachten, die aus der Ferne nicht so leicht zu beantworten sind. Grundsätzlich sind Zählerschranke als Wandschränke in einer sogenannten Hausanschlusswand in Mehrfamilienhäusern möglich. Es dürfen laut der TAB, die ich einsehen kann allerdings in diesem Fall nicht mehr als 5 Abnehmer im Haus sein. Bei mehr als 5 muss der Anschluss in einem Hauanschlussraum erfolgen. Wie viele Parteien in Deinem Haus angeschlossen sind schreibst Du nicht.
Des weiteren scheint in dem Haus keine sichere Erdung vorhanden zu sein, hier gibt es KEINEN Bestandsschutz, wird an der elektrischen Installation irgendetwas geändert, MUSS die Anlage zwingend aufgerüstet werden und zwar IM GESAMTEN HAUS.
Heißt im Klartext: Alle Leitungen neu, alle Steckdosen und Schalter neu, PE mit Erdanker, Fehlerstromschutzeinrichtungen für jeden Zähler, Verkabelung nach VDE bezüglich Sicherungsleistung und maximalen Kabellängen.
Steckdosen und Schalter deswegen neu, weil du nicht ausschließen kannst, eine PEG Klemmung vergessen zu haben.
Als nächster und vermutlich wichtigster Punkt, wie stark sind die Kabel, ein 1,5mm² Kabel, dass schon 50 Jahre alt ist deutlich dünner. Ist die Zuleitung zu deinem Zähler ausreichend für 21kW? Wenn da nur 6mm² hinführen ist das zu wenig. Wenn Du eh schon alles neu machst, mach auch Drehstrom für den Herd.
Brichst Du jetzt die Plombe, klemmst einfach selber 2 Phasen an um einen Großverbraucher anzuschließen und die Bude brennt ab, zahlt die Versicherung keinen Pfennig. Außerdem wird der Versorger Dir Stromdiebstahl unterstellen und die Wohnung darf nicht vermietet werden.
also überlege genau.
https://www.bdew.de/media/documents/3000_BDEW_Bundesmusterwortlaut_TAB_2023_v20230502.pdf
Dein Elektriker hat grundsätzlich recht, er darf nicht tätig werden, weil die Verkabelung nach aktuellem Stand der Technik erfolgen muss. Ohne PE geht das nicht und somit muss die gesamte Verkabelung im Haus erneuert werden da Mischverdrahtungen nicht zulässig sind.. Selbst wenn der Zähler ab 2023 in den Keller müsste ( wer weiß das heute schon) ist das noch 11 Jahre hin... außerdem was machst Du ohne Keller?
Eine bessere Erklärung kann ich auch nicht geben, du bekommst einen Stern, den ich dir leider hier nicht geben kann.
Der Elektriker hat recht.
Die alte Installation muss zwar nicht morgen ersetzt werden, aber Nachbessern ist nicht legal, wenn Renoviert wird, muss auch eine den heutigen VDE Bestimmungen entsprechenden Installation erfolgen. Mit Zählern im Keller, FI Schaltern in den Wohnung, neuen Leitungen mit Schutzleiter.
Heißt es, den jetzigen Zähler im Flur können wir so lassen, von diesem die 2 zusätzlichen Phasen in den Sicherungskasten ziehen und die Wohnung neu verkabeln?
Diese Installation kann dann auch nach 2035 (nach aktuellem Gesetzesstand) so bleiben?